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Rainer Schmeltzer

17.09.2026 Sitzungen 18/130

Danke sehr, Herr Röckemann. – Für die Landesregierung spricht jetzt Ministerin Schäffer. Verena Schäffer*), Ministerin für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration: Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Wir erleben in Deutschland und auch in Nordrhein-Westfalen seit einiger Zeit eine deutliche Zunahme von Hasskriminalität, von Diskriminierung, von Rassismus. Dass immer häufiger auch Kinder und Jugendliche von diesem offenen Rassismus betroffen sind, finde ich wirklich unerträglich. (Beifall von der CDU, der SPD, den GRÜNEN und der FDP – Zuruf von Dr. Christian Blex [AfD]) Ich möchte sehr deutlich sagen, dass die Kinderrechtskonvention für alle Kinder gilt. Kinder haben ein Recht auf Schutz, Förderung und Beteiligung. (Beifall von der CDU, der SPD, den GRÜNEN und der FDP) Dieses Recht haben sie ganz unabhängig davon, ob sie hier geboren sind oder ob sie oder ihre Eltern zugewandert sind. Alle Kinder sind selbstverständlicher Teil unserer Gesellschaft. Für uns als MKJFGFI heißt das, dass wir in beiden Fachbereichen ganz besonders auf Kinder und Jugendliche achten, weil sie einfach eine vulnerable Gruppe sind: sowohl in der Abteilung Flucht – zu 17.09.2026 Kindern auf der Flucht will ich gleich noch zwei, drei Sätze sagen – als auch im Bereich der Kinder- und Jugendpolitik. Wir haben alle vulnerablen Gruppen im Blick, und dazu gehören natürlich auch geflüchtete Kinder und Jugendliche. Sie wachsen hier auf, sie sind teils hier geboren, und sie haben ganz selbstverständlich dieselben Rechte wie alle anderen Kinder. Manchmal brauchen geflüchtete Kinder mehr Unterstützung – Unterstützung bei der Integration und auch Unterstützung bei der Verarbeitung traumatischer Fluchterfahrungen. Deshalb ist es gut, dass mit der Titelgruppe 68 seit zehn Jahren Kinder und Jugendliche mit Fluchterfahrung besonders in den Blick genommen werden. Ich will an dieser Stelle auch Danke sagen. Danke an alle, die in Jugendverbänden engagiert sind und Angebote für genau diese Zielgruppe bereitstellen. Damit erleichterten sie Kindern und Jugendlichen das Ankommen. Natürlich profitieren auch Kinder und Jugendliche mit Flucht- oder Zuwanderungsgeschichte von den Projekten und Angeboten aus dem Kinder- und Jugendförderplan. Sie profitieren nicht nur von Mitteln aus dieser Titelgruppe 68 im Haushalt, sondern auch von den Angeboten im Kinder- und Jugendförderplan. Der Kinder- und Jugendförderplan ist übrigens in diesem Jahr 75 Jahre alt geworden. Ich finde, dass wir als Land ganz schön stolz darauf sein können. Wenn wir uns erinnern und überlegen: 75 Jahre heißt, dass es im Jahr 1951 den ersten Kinder- und Jugendförderplan gab. Anlässlich unserer Jubiläumsveranstaltung habe ich mir alte Plenarprotokolle dazu herausgesucht. Es ist total spannend, die zu lesen. Wer das Plenarprotokoll haben will, kann sich gerne melden. Ich habe es mir aus dem Landtagsarchiv geben lassen. Damals ging es um Hilfen für wohnungs- und arbeitslose junge Menschen, um den Bau von Lehrlingswerkstätten und Lehrlingsheimen und ganz stark um das Thema „Demokratiebildung“. Man muss sich vergegenwärtigen, dass das eine Generation war, die in der Zeit des Nationalsozialismus aufgewachsen ist und entsprechend erzogen worden ist. 1951 ging es daher ganz stark um das Thema „Demokratiebildung“. Ich hätte noch ein schönes Zitat von Karl Arnold; das werde ich aufgrund der Redezeit jetzt nicht nennen. Dass aber der AfD das nicht gefällt und sie den Kinder- und Jugendförderplan ablehnt, ist nicht verwunderlich. Es ging hier im Landtag 1951 um das Thema „Demokratiestärkung“ und darum, junge Menschen für die Demokratie zu gewinnen und sie im demokratischen Sinne zu erziehen. Demokratiebildung sowie Beteiligung und Partizipation von jungen Menschen zählen weiterhin und gerade beim aktuellen Kinder-Landtag und Jugendförderplan zu den wichtigsten Schwerpunktthemen, die wir gesetzt haben. Wie Sie wissen, gilt der Kinder- und Jugendförderplan immer für eine ganze Legislaturperiode. Er wird zu Beginn aufgestellt, auch mit einem Beteiligungsprozess, der jetzt schon anläuft. Herr Maelzer hat es schon erwähnt: Die ersten Gespräche laufen schon, weil wir die Rückmeldungen aus den Jugendverbänden haben wollen, damit der neue Plan in der nächsten Legislaturperiode direkt aufgestellt werden kann. Aus meiner Sicht macht es wenig Sinn, die Titelgruppe 68 jetzt zu überführen. Das wäre nicht sinnvoll, weil der Kinder- und Jugendförderplan noch bis zum Ende der Legislatur läuft. Die Überführung hätte zur Folge, dass man Förderrichtlinien ändern müsste und, und, und. Jetzt eine Integration der Titelgruppe 68 in den KJFP, in den Kinder- und Jugendförderplan, vorzunehmen, wäre aus meiner Sicht also überhaupt nicht sinnvoll. Aber dass man diskutiert, ob man das in Zukunft will, ist, wie ich finde, eine Diskussion, die man führen muss, und wir werden sie im Ausschuss weiter führen, denn es ist vollkommen klar, dass Kinder und Jugendliche mit Fluchtgeschichte ein ganz fester Bestandteil unserer Gesellschaft sind. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Jetzt bin ich eigentlich am Ende der Redezeit, und ich überziehe heute schon den ganzen Tag. Ich will aber noch auf zwei Punkte hinweisen und einmal sagen, wo wir im Bereich „Flucht“ Kinder und Jugendliche mitdenken. Es ist schön, dass beide Bereiche im MKJFGFI als Ministerium vereint sind. In der Fluchtpolitik tun wir bei mindestens zwei Themen – ich könnte noch mehr aufzählen – sehr aktuell etwas für Kinder und Jugendliche. Wir haben sie fest im Blick. Es geht zum einen um das neue Gewaltschutzkonzept für unsere Landesunterbringung. Da haben wir gesagt: Das Thema „Kinderschutz“ muss einen ganz festen Stellenwert haben. Zum anderen setzen wir momentan das Gemeinsame Europäische Asylsystem – GEAS – um. Wir arbeiten daran Hochdruck. Da gibt es die Neuerung, dass Kinder und Jugendliche, die schulpflichtig sind, schon nach zwei Monaten eine Regelschule besuchen sollen. Deshalb haben wir vor zwei Wochen einen Erlass herausgegeben, wonach Familien mit schulpflichtigen Kindern nicht erst nach sechs Monaten, sondern schon nach zwei Monaten den Kommunen zugewiesen werden. Ich finde, das ist absolut im Interesse von Familien und von Kindern und Jugendlichen. Das finde ich richtig und gut, und das zeigt, dass wir die Expertisen im Bereich „Kinder und Jugend“ und im Bereich „Flucht“ in unserem Ministerium im Interesse der Kinder und Jugendlichen in Nordrhein-17.09.2026 Westfalen sehr gut miteinander verbinden. – Vielen Dank. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)

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