Thomas Röckemann
Herr Präsident! Meine Damen und Herren Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren! „Papierlose Prüfungsämter“, das klingt modern und nach Fortschritt. Doch hier muss man genau hinschauen; denn bislang bedeutet schwarzgrüner Fortschritt regelmäßig Rückschritt und Abstieg, ob bei Energiewende, Wirtschaftsentwicklung oder Bildungsmisere. Deutschland war mal Weltmeister auf beinahe jedem Gebiet. Leider stehen wir 85 Jahre nach der Erfindung des Computers durch den deutschen Ingenieur Konrad Zuse digitaltechnisch gesehen auf einem globalen Abstiegsplatz. Diese Tatsache hat natürlich Auswirkungen auf den vorliegenden Antrag. Während wir von der AfD den elektronischen Rechtsverkehr und den digitalen Aktenversand zwischen Behörden für sinnvoll erachten und sehr begrüßen, Landtag sehen wir zurzeit – ich betone: zurzeit – die Einführung volldigitaler Prüfungen im juristischen Staatsexamen äußerst kritisch. Ein Staatsexamen ist kein beliebiger Verwaltungsvorgang. Er entscheidet über Berufswege, Existenzen und Lebensplanungen. Wer hier digitalisiert, darf nicht experimentieren. Er muss sicher, verlässlich, chancengleich und prüfungsfest liefern. CDU und Grüne wollen das volle digitale Paket, garniert mit der üblichen Zauberformel „im Rahmen vorhandener Mittel“. Doch ein zentrales Portal, sichere Archivierung, Datenschutz, technischer Support, Barrierefreiheit, Lizenzen und Ausfallsicherheit kosten Geld. Da trifft Ihr Antrag auf einen wunden Punkt. Gunter Gabriel textete bereits im Jahr 1978 den Song „Ohne Moos nichts los“. Ich möchte hinzufügen: Ohne Strom bleibt es dunkel. Beim Staatsexamen ist eine IT-Störung, weil sich die Windmühlen nicht drehen oder die Sonne gerade nicht scheint, kein kleines technisches Missgeschick. Ein Systemausfall am Klausurtag wegen Stromausfalls, ein verlorener Datensatz oder ein fehlgeschlagener Upload entscheiden über Fristen, Rechtsbehelfe und Berufswege. Wer nun das Papierdokument abschaffen will, muss zuvor ein vorzügliches Sicherheitsnetz weben. Meine Damen und Herren von Schwarz und Grün, diese Exzellenz ist Ihnen allerdings abhandengekommen. Zudem besonders sensibel sind die digitalen Hilfsmittel. Gesetzestexte und Kommentare prägen die Prüfungsbedingungen. Bei digitalen Versionen müssen Funktionsumfang, Suchmöglichkeiten, Markierungen und Bedienoberflächen vorab einheitlich geregelt sein. Sonst entscheidet nicht mehr juristisches Können, sondern IT-Routine, Suchgeschwindigkeit, Bildschirmgewöhnung und die Fähigkeit, eine Tastatur zu bedienen. Auch Ihre Ausführungen zu Datenschutz und IT-Sicherheit bleiben vage. Prüfungsakten enthalten Noten, Gutachten und sensible Gesundheitsdaten. Ein zentrales Portal darf deshalb erst kommen, wenn Zugriffsrechte, Verschlüsselung und Löschfristen wasserdicht geregelt sind. Wir fordern deshalb: Erstens. Vor der Umstellung ist ein verbindliches Konzept zur Prüfungssicherung zu erstellen. Zweitens. Es sind klare Regeln für Fristen, Uploads und Aktensicherheit aufzustellen; Störungen sind rechtssicher zu dokumentieren. Drittens: Chancengleichheit für und bei der Verwendung digitaler Hilfsmittel. Und wir fordern eine auskömmliche Finanzierung für Softwareportale, Support und Personal. Ich komme zum Ende. Papierlos ist nicht automatisch gut, und man sollte Geld für seine Vorhaben haben. Das gilt auch für die energetische Sicherheit. 17.09.2026 Wir müssen unser gutes Geld natürlich in die Ausbildung und Qualifikation unserer Kinder stecken und dürfen NRW nicht in ein Drehkreuz für Kriegsvorbereitungen gegen Russland verwandeln. Dem Antrag der schwarz-grünen Truppe werden wir nicht zustimmen. – Guten Tag. (Beifall von der AfD)
