Sonja Bongers
Sehr geehrter Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Heute ist ein besonderer Tag, an dem zumindest meine Fraktion ohne schweren Herzens einem Antrag der regierungstragenden Koalition zustimmen kann. Das ist eigentlich ein ganz natürlicher Prozess. Den würden wir natürlich gerne auch mal von den regierungstragenden Fraktionen sehen, wenn wir einen guten Antrag haben. (Beifall von der SPD) Mit der Einführung des E-Examens ist Nordrhein-Westfalen bereits ein wichtiger Schritt hin zu modernen, digitalen staatlichen juristischen Prüfungen gelungen. Um diesen Erfolg fortzuführen, wäre der folgerichtige nächste Schritt die Einführung eines elektronischen Prüfungsamtes. Dieses könnte dazu beitragen, dass das gesamte staatliche juristische Prüfungsverfahren von der Anmeldung über die Organisation und Durchführung des schriftlichen Prüfungsteils sowie die Korrektur bis hin zur Archivierung und Einsichtnahme vollständig digital geregelt wird. Dazu gehört selbstverständlich, und das haben meine beiden Vorrednerinnen auch gesagt, die digitale Bereitstellung der zugelassenen Gesetzestexte und Kommentare, die für die Prüfung notwendig sind. Außerdem ist es sinnvoll, den Prüfungsteilnehmerinnen und Prüfungsteilnehmern vorab eine Trainingsumgebung zur Verfügung zu stellen, damit in der Prüfung selbst in Bezug auf die Technik nichts schief geht. Wir verstehen die papierlosen Prüfungsämter als Weiterentwicklung des bereits sehr erfolgreichen E-Examens. Ich habe es gerade gesagt. Aus diesem Grund stimmt meine Fraktion dem vorliegenden Antrag zu. Ich kann Ihnen sagen, das tut nicht weh. Machen Sie es in der Zukunft auch bei unseren Anträgen. – Recht herzlichen Dank. (Beifall von der SPD)
