Carlo Clemens
Vielen Dank. – Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Bereits 2023 haben wir als AfD-Fraktion in einem Änderungsantrag im Zuge der damaligen Novelle der Landesbauordnung die ersatzlose Streichung der landesrechtlichen Solardachpflicht gefordert. Mit § 42a der Landesbauordnung und der dazugehörigen Solaranlagen-Verordnung zwingt das Land Bauherrn im Regelfall zu Dachphotovoltaikanlagen oder Solarthermieanlagen, und das auch bei umfassenden Dachsanierungen von Gebäuden im Bestand. Diese Pflicht löst in der Praxis handfeste wirtschaftliche und technische Probleme aus, und das bei fraglichem Ertrag. Es wird deutlich, wo die Prioritäten dieser Landesregierung liegen. Es geht nicht primär darum, auf Landesebene alles Mögliche dazu beizutragen, um Wohneigentum für eine breite Gesellschaftsschicht erschwinglicher zu machen. Nein, eine Solardachpflicht für bestehende private Wohngebäude schreibt weder die EU-Gebäuderichtlinie noch das Gebäudemodernisierungsgesetz des Bundes vor. Mit der Solardachpflicht haben CDU und Grüne die Hürden für Wohneigentum landeseitig noch einmal erhöht und vergrößert. (Beifall von der AfD) 17.09.2026 Das ist ausgerechnet in einer Zeit so, in der die Wohneigentumsquote in Deutschland laut aktueller Studie des Pestel Instituts auf einen historischen Tiefstand gefallen ist. Wir sind in der EU das Schlusslicht. Besonders stark betroffen ist ausgerechnet die junge Altersgruppe der 25- bis 45-Jährigen. Fast drei Viertel von ihnen können sich den Traum vom Eigenheim kaum noch erfüllen. Laut der Studie stiegen die Herstellungskosten für Wohnungen seit dem Jahr 2000 um sage und schreibe 160 % – zusätzlich zu den enorm gestiegenen Zinsen. Die hohen Baukosten sind der Grund, weshalb selbst Doppelverdiener mit durchschnittlichem Einkommen nicht mehr dazu in der Lage sind, eine Immobilie auch nur zu finanzieren. Laut des Kiel Instituts für Weltwirtschaft müssen sogenannte Millennials heute im Schnitt fast 14 Jahre sparen, um das nötige Eigenkapital für eine Immobilienfinanzierung aufzubringen. Das sind doch katastrophale Rahmenbedingungen, die wir unbedingt verbessern müssen. (Beifall von der AfD) Die energiepolitische Bilanz ist ebenfalls eindeutig. Deutschland gehört auch wegen der hohen Netzentgelte, Steuern und Abgaben innerhalb der G20 und der EU traditionell zu den Ländern mit den höchsten Endkundenstrompreisen für Privathaushalte. Für PV-Strom erwarten Übertragungsnetzbetreiber dieses Jahr EEG-Auszahlungen in Höhe von 10,8 Milliarden Euro mit einem Fehlbetrag von rund 8 Milliarden Euro zulasten des Bundes. Der Staat, also der Steuerzahler, muss in diesem Jahr rund 8 Milliarden Euro zuschießen, um die gesetzlich garantierten Vergütungen für Solarstrom bezahlen zu können. Dabei garantieren Solaranlagen weder gesicherte Leistung noch Netzstabilität. Sie erzeugen Strom vor allem dann, wenn er schon überschüssig und entwertet ist. Die Solardachpflicht erzwingt Investitionen durch das Ordnungsrecht. In Zeiten sinkender Bautätigkeit verteuert sie den Wohnungsneubau für Bauherren und Wohnungsunternehmen. Für die Kommunen verteuert sie die Sanierungskosten für Schulen, für Sporthallen, für Rathäuser oder für Feuerwehrgerätehäuser – nicht zuletzt durch geforderte statische Ertüchtigungen für Module und geforderte Nachweis- und Aufbewahrungspflichten. Mieter werden wiederum über die Modernisierungsumlage zur Kasse gebeten. Verzweifelte Eigentümer mit wenig Geld versuchen auszuweichen: Das Dach wird dann eben geflickt statt erneuert. Dazu kommt die Bürokratie mit ihren Durchführungsbestimmungen, Ausnahme- und Härtefallregeln. Auch wenn am Ende gar keine PV-Anlage gebaut wird, weil eine Ausnahme greift, entstehen entsprechende Planungskosten. Ich nenne noch einen letzten Aspekt zum Thema „Brandschutz“, der in der Anhörung vor drei Jahren Landtag benannt wurde, auch auf meine Frage hin, vonseiten der Landesregierung aber ignoriert wurde. Die Feuerwehr und die Bauaufsicht haben in der Anhörung einen Mindestabstand der Anlagen zu den Brandwänden von 50 cm gefordert. Solaranlagen direkt an einer Brandwand behindern die Bekämpfung durchlaufender Dachgeschossbrände. Der neu gefasste § 32 Abs. 5 der Landesbauordnung sieht für Photovoltaik- und Solarthermieanlagen auf Dachflächen keine Abstände mehr vor. Solaranlagen direkt an der Brandwand sind jetzt zulässig. Diese Regelung kann lebensbedrohlich sein, und auch diese muss überarbeitet werden. (Beifall von der AfD) Solaranlagen, die sich für Eigentümer rechnen, können installiert werden. Der Staat darf aber niemanden zu Fehlinvestitionen zwingen. Er sollte das Bauen nicht unnötig verteuern und Sanierungen erschweren. Der Bürger ist mündig. Schaffen Sie die Solardachpflicht in der Landesbauordnung ab! – Vielen Dank. (Beifall von der AfD)
