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Benjamin Rauer

GRÜNE 17.09.2026 Sitzungen 18/130

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen der demokratischen Fraktionen! Schon gestern hatten wir einen sehr ähnlichen Antrag der AfD, und ich habe kurz überlegt, meine Rede einfach ein zweites Mal zu nutzen. Ich erkenne, dass die FDP um jede Wählerinnenstimme kämpfen muss, aber lassen Sie sich bei Ihren Themen bitte nicht vom rechten Rand inspirieren. Die FDP scheint dem Irrglauben zu unterliegen, man müsse nur hier und da Zuständigkeiten zentralisieren, Menschen, die über einen Drittstaat eingereist sind, in sogenannten Sekundärmigrationszentren ihre Freiheit entziehen oder Geduldete konsequenter abschieben, und schon wären alle Probleme gelöst. Aber so einfach ist die Realität nicht. Sie ist komplexer, als Sie sie in Ihrem Antrag darstellen. In Nordrhein-Westfalen sind rund 52.000 Menschen vollziehbar ausreisepflichtig. Das bedeutet zunächst: Diese Menschen haben kein Aufenthaltsrecht durch das Asylverfahren zugesprochen bekommen. Aber – und das ist der entscheidende Punkt – das bedeutet eben nicht, dass 52.000 Menschen einfach so abgeschoben werden können; denn rund 45.000 von ihnen, also ca. 80 %, haben aus unterschiedlichen Gründen eine Duldung. Es gibt tatsächliche oder rechtliche Hindernisse, die eine Abschiebung unmöglich oder zumindest vorübergehend unzulässig machen. Die Gründe reichen von familiären Hindernissen – beispielsweise einer unzumutbaren Trennung eines Kindes von seinen Eltern – über schwere Erkrankungen bis hin zu drohender Folter, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung sowie konkreter Gefahr für Leib und Leben im Zielstaat. Ich möchte die Kolleginnen und Kollegen der FDP daran erinnern, dass es Ihr Integrationsminister Joachim Stamp war, der die sogenannte 3+2-Regelung zur Ausbildungsduldung auf den Weg gebracht und den Fokus in NRW auf eine Bleiberechtsperspektive gelegt hat. Diese Instrumente haben sich als ein Mittel gegen den Arbeits- und Fachkräftemangel bewährt, und deshalb führt die schwarz-grüne Landesregierung sie weiter. Sie wollen erneut – ich zitiere Ihre Lieblingsformulierung – den schwarz-grünen Flickenteppich beenden und die Opt-out-Regelung bei der Bezahlkarte abschaffen. Gerade die hohe Anzahl der Kommunen, die sich für die Opt-out-Regelung entschieden haben, zeigt doch, dass die Entscheidung der Landesregelung richtig war, den Kommunen die Wahlfreiheit zu lassen. Wer könnte besser entscheiden, wie Landtag Bürokratieaufbau in der Verwaltung verhindert werden kann, als die Kommunen selbst? (Beifall von den GRÜNEN und Peter Blumen- rath [CDU]) Dem Prinzip der kommunalen Selbstverwaltung trägt die Opt-out-Regelung Rechnung. Wir geben den Kommunen die Möglichkeit, vor Ort die Entscheidung zu treffen, die zu ihren jeweiligen Gegebenheiten passt. Vielleicht sollten wir unsere kostbare parlamentarische Zeit nicht damit verbringen, immer neue Forderungen nach noch mehr Einschränkungen und Abstimmungen aufzustellen. Vielleicht sollten wir stattdessen über Lösungen sprechen, die tatsächlich vor uns liegen. Wie schaffen wir es, den Menschen, die hier leben, im Rahmen des Aufenthaltsrechts eine Perspektive zu geben? Wie schaffen wir es, die Potenziale der Menschen zu fördern und sie schnell in Ausbildung oder Arbeit zu bringen? Mit immer neuen Forderungen nach mehr Abschottung lösen wir die Probleme nicht. Wir sollten vorsichtig sein und nicht mit dieser Art der Debatte denjenigen eine Bühne bieten, deren politische Antworten auf Ausgrenzung statt auf Lösungen setzen. Wir lehnen den Antrag entschieden ab. (Beifall von den GRÜNEN)

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