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Thomas Nückel

FDP 17.09.2026 Sitzungen 18/130

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Verfassungen sind ein hohes Gut. Sie sollten also nicht mal eben leichtfüßig, nach Gutdünken von Mehrheiten, kurzfristig und ohne intensive Abwägung geändert werden. Freilich enthebt uns das nicht von der Aufgabe, die Verfassung im Wandel der Zeit, gestützt auf Erfahrungen umsichtig zu modernisieren. Schnellschüsse sind da eher untauglich. Deshalb hat man sich Zeit genommen, technische Anpassungen zu erörtern – durchaus strittig. Zwei Jahre lang wurden wichtige Punkte abgewogen. Hierzu zählen die Sicherstellung der Funktionsfähigkeit des NRW-Verfassungsgerichtshofs ebenso wie die Regelungen für die konstituierende Sitzung des Landtags. Die jetzige Einbringung ist damit nicht Ausgangspunkt, sondern gewissermaßen ein Abschluss eines längeren interfraktionellen Abstimmungsprozesses. Die FDP-Landtagsfraktion hat dafür Sorge getragen, dass Oppositionsrechte nicht beschnitten werden. Anlässlich journalistischer Spekulationen beim Westdeutschen Rundfunk im Sommer, die laufenden Gespräche seien vielleicht ein Versuch, das Immunsystem der Verfassung durch Beschneidung von Rechten zu stärken, hat unser Parlamentarischer Geschäftsführer Marcel Hafke damals widersprochen und klargestellt – ich zitiere –: „Eine vermeintliche Stärkung der Resilienz der Landesverfassung darf nicht bedeuten, ausge-Landtag rechnet aus Angst vor Demokratiefeinden […] Oppositionsrechte zu beschneiden“. Zu den Fakten. Der heute vorliegende Gesetzentwurf enthält für uns richtige und als notwendig erachtete Vorschläge für Verfassungsänderungen. Während beispielsweise Legislative und Exekutive schon lange ausführlich in der Landesverfassung geklärt dargestellt sind, ist die Judikative eher dünn geordnet bzw. bescheiden abgesichert. Vor diesem Hintergrund halte ich es für angebracht, zentrale Bestimmungen zum Verfassungsgerichtshof sachlich und konsequent in die Landesverfassung einzubringen. Uns war wichtig, einen elementaren Vorschlag zu verankern, der die Oppositionsrechte maximal schützt und gleichzeitig die wichtige Arbeitsfähigkeit des Gerichtshofes sichert. Liberale sind dabei eine Garantie, dass ungesunde Intentionen verhindert werden. Es wäre ungesund, wenn zukünftig eine Regierungsmehrheit allein das höchste NRW-Gericht zu ihren Gunsten besetzen könnte. Grundsätzlich bleibt es bei der Zweidrittelmehrheit für die Wahl der Mitglieder des Verfassungsgerichtshofs. Es wurde gerade schon dargestellt: Kommt es nach dem Ausscheiden eines Richters innerhalb von zwölf Monaten zu keiner Wahl eines Nachfolgers mit der erforderlichen Zweidrittelmehrheit, soll der Landtag den bisherigen Stellvertreter des ausgeschiedenen Richters zum ordentlichen Mitglied wählen können, aber mit der Mehrheit der gesetzlichen Zahl der Mitglieder des Landtags. Somit bleibt es bei der Zweidrittelmehrheit als Regelfall. Zusätzlich gilt: Für den Fall, dass die Gesamtzahl der ordentlichen und stellvertretenden Mitglieder des Verfassungsgerichtshofs unter acht sinkt und die Arbeitsfähigkeit damit gefährdet ist, soll der Landtag mit der Mehrheit der gesetzlichen Zahl seiner Mitglieder Richter und Stellvertreter nachwählen können, bis die Gesamtzahl von acht wieder erreicht ist. Auch die Regelung zur konstituierenden Sitzung des Landtags folgt einem nachvollziehbaren Prinzip: Nicht das Lebensalter, sondern die parlamentarische Erfahrung soll entscheiden, wer diese wichtige Sitzung eröffnet. Mit der Regelung wurde nichts Neues erfunden. Sie basiert auf guten Erfahrungen in anderen Parlamenten. Im Deutschen Bundestag und in anderen Bundesländern ist es übliche und erprobte Realität, die unabhängig von der Parteizugehörigkeit sinnvoll ist. Zweifellos ist die konstituierende Sitzung eine der meistbeachteten Sitzungen einer Legislatur. Bei ihrer Leitung handelt es sich damit um eine hervorragende, herausgestellte parlamentarische Aufgabe. Somit kann man die Dauer der Erfahrung im Parlament, denke ich, als sachgerechtes Auswahlkriterium ansehen. 17.09.2026 Zur Wahrheit gehört aber auch: Wir hätten die Verfassungsänderung gerne für ein umfassenderes Modernisierungspaket genutzt. Zu unseren Vorschlägen gehörte unter anderem auch eine verfassungsrechtliche Verankerung zum Beispiel der Gleichwertigkeit von beruflicher und akademischer Bildung. (Beifall von der FDP) Das konnten wir nicht durchsetzen. Wir tragen damit ein bescheidenes Paket mit, welches aber die Funktionsfähigkeit demokratischer Institutionen stärkt und nicht unter irgendeinem Vorwand Oppositionsrechte schwächt. – Vielen Dank. (Beifall von der FDP und den GRÜNEN)

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