Wibke Brems
Sehr geehrte Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Als die Verfassung Nordrhein-Westfalens am 6. Juni 1950 verabschiedet wurde, war sie keineswegs Konsens. Im Landtag wurde richtig hart um sie gerungen und auch sehr unterschiedlich abgestimmt. Und die Zustimmung der Bevölkerung war alles andere als selbstverständlich. Das ist wenig verwunderlich, denn die Verfassung entstand nach Krieg, nach nationalsozialistischer Diktatur und Holocaust. Sie war Teil des demokratischen Neuanfangs in unserem Land. Und sie war von Anfang an ein Versprechen: nie wieder unkontrollierte Macht, nie wieder der Verlust von Freiheit und Rechtsstaat. Dieses „Nie wieder“ verpflichtet uns, Demokratie und Rechtsstaat jeden Tag aufs Neue zu schützen, denn eine gute Verfassung trifft Vorsorge und sichert die Regeln in ruhigen Zeiten, damit sie auch in stürmischen halten. Wer demokratische Institutionen schützen will, der darf nicht darauf vertrauen, dass politische Rahmenbedingungen immer dieselben bleiben. Ein Blick in andere Länder in Europa zeigt, dass unabhängige Gerichte zwar nicht zwingend von heute auf morgen abgeschafft werden, der Prozess aber schleichend durch Eingriffe in Verfahren, durch Einflussnahme auf Richterwahlen oder durch politische Blockaden beginnt. Genau deshalb schaffen wir neue Regelungen für den Fall, dass die Wahl von Mitgliedern des Verfassungsgerichtshofs nicht mehr nach bisherigen Mechanismen gelingt. Unser Verfassungsgerichtshof funktioniert. Er ist unabhängig. Seine Entscheidungen werden respektiert. Die Regeln, nach denen er arbeitet, haben sich über viele Jahre bewährt. Man könnte also fragen: Warum müssen wir überhaupt etwas ändern? Die Antwort ist: gerade deshalb. Wir sichern, dass unser Verfassungsgerichtshof arbeitsfähig bleibt, auch wenn eine Sperrminorität Richterwahlen dauerhaft lahmlegen will. Wir bewahren den Minderheitenschutz, und wir ziehen gleichzeitig eine klare Grenze. Aus einer Minderheit soll keine Vetomacht gegen den Rechtsstaat werden. (Beifall von den GRÜNEN und der CDU – Ver- einzelt Beifall von der SPD) Auch die konstituierende Sitzung des Landtags schützen wir. Künftig leitet die dienstälteste statt der lebensältesten Person die erste Sitzung in einer neuen Legislaturperiode. Wir haben eben schon viel darüber gehört, warum das Ganze so wichtig ist. Ich möchte einen weiteren Aspekt ergänzen. Aus unserer Sicht ist es so: Wer dieses Haus als Erster anspricht, der sollte es kennen und nicht verachten. 17.09.2026 (Beifall von den GRÜNEN, der CDU und Christian Dahm [SPD]) Die Gespräche über diese Verfassungsänderungen waren nicht immer einfach, und sie werden ja auch noch weiter geführt. Wir waren uns nicht immer einig. Wir haben viel diskutiert, gerungen, verworfen und neu verhandelt. Genau so funktioniert Demokratie. Demokratie bedeutet, diese Verschiedenheit auszuhalten und gemeinsam Lösungen zu finden. Wenn es um den Schutz unserer demokratischen Institutionen geht, dann stehen die Demokratinnen und Demokraten dieses Hauses zusammen. Genau das tun wir auch heute. Wir stärken den Rechtsstaat, wir stärken die Verfassung, und wir stärken das Vertrauen der Menschen, dass unsere Demokratie auch morgen noch so wehrhaft und verlässlich ist wie heute. Darauf können wir gemeinsam stolz sein. – Danke schön. (Beifall von den GRÜNEN, der CDU und der SPD)
