Thomas Kutschaty
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Eine Landesverfassung ist kein Gesetz wie jedes andere. Sie ist das Fundament, auf dem unser demokratischer Rechtsstaat aufgebaut ist. Sie legt fest, wie politische Macht ausgeübt werden kann und – das ist manchmal vielleicht sogar noch wichtiger – wo politische Macht doch ihre Grenzen und Schranken erfahren muss. Genau darum geht es heute in dem gemeinsam vorgelegten Gesetzentwurf von CDU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP. Ganz genau geht es eigentlich nur um zwei Veränderungen in unserer Landesverfassung. Die erste ist vergleichsweise überschaubar: Künftig soll nach der Wahl des neuen Landtags nicht mehr das lebensälteste Mitglied die konstituierende Sitzung leiten, sondern das Mitglied, das dem Landtag am längsten angehört und dazu auch bereit ist. Denn gerade zu Beginn einer Wahlperiode sind Erfahrungen mit Parlamentsrecht und parlamentarischer Praxis wichtig. Lebensalter ist dabei aber nicht der alleinige Maßstab für Erfahrung. Erfahrung entsteht erst durch parlamentarische Arbeit. Deswegen ist diese Änderung schlau, gut und sinnvoll. Der eigentliche Schwerpunkt unseres Gesetzentwurfs liegt aber beim Verfassungsgerichtshof Nordrhein-Westfalen. Er ist der Hüter unserer Landesverfassung und ein ganz entscheidender und wichtiger Bestandteil unserer demokratischen Ordnung. Gerade deshalb darf seine Unabhängigkeit nicht davon abhängen, ob und dass politische Mehrheiten sich dauerhaft an demokratische Spielregeln halten. Eine gute Verfassung darf sich nicht nur auf den guten Willen verlassen. Sie muss auch für schwierige Zeiten Vorsorge treffen. Genau das tun wir heute. Wir schreiben zentrale Elemente ausdrücklich in die Landesverfassung hinein: den Status des Verfassungsgerichtshofs als unabhängiger Gerichtshof, seine Geschäftsordnungsautonomie, seine eigenständige Geschäftsverteilung sowie seine Struktur- und Entscheidungsmehrheiten. Wir stärken die Bindungswirkungen seiner Entscheidungen. Das ist erheblich, das ist entscheidend. Verfassungsorgane, Gerichte und Behörden des Landes sind an die Entscheidungen des Verfassungsgerichtshofs gebunden. Damit schützen wir die Wirksamkeit verfassungsgerichtlicher Kontrolle davor, durch eine einfache Mehrheit eingeschränkt zu werden. Besonders wichtig ist: Wir halten bei der Wahl der Richterinnen und Richter zum Verfassungsgerichtshof ausdrücklich an der Zweidrittelmehrheit fest. Denn ein Verfassungsgerichtshof darf kein verlängerter Arm einer Regierungsmehrheit sein – egal, wer gerade in diesem Landtag und in diesem Lande regiert. 17.09.2026 (Beifall von der SPD, der CDU und den GRÜNEN) Eine Zweidrittelmehrheit zwingt dazu, über politische Lager hinweg gemeinsam Verantwortung zu übernehmen. Sie schützt die Unabhängigkeit und die Überparteilichkeit des Gerichts. Diese hohe Hürde kann aber auch zu einem Problem werden. Eine Sperrminorität oder fehlende Einigung kann dazu führen, dass Richterinnen und Richter nicht nachbesetzt werden können und damit möglicherweise die Arbeitsfähigkeit des Gerichts gefährdet werden könnte. Auch das ist nicht gut für einen Rechtsstaat. Deshalb schaffen wir Mechanismen für den Fall einer dauerhaften Blockade. Nach Ablauf einer zehnjährigen Amtszeit führen die Richterinnen und Richter die Amtsgeschäfte bis zur Ernennung von Nachfolgern fort. Nach zwölf Monaten kann unter bestimmten Voraussetzungen der persönliche Stellvertreter eines ausgeschiedenen Mitgliedes dann mit der Mehrheit der gesetzlichen Mitglieder des Landtags zum ordentlichen Mitglied gewählt werden. Sinkt die Gesamtzahl der Mitglieder und der Stellvertreter weiter ab, gibt es einen weiteren Mechanismus, um die Funktionsfähigkeit unseres Verfassungsgerichtshofs zu gewährleisten. Das ist keine Abkehr vom Prinzip der Zweidrittelmehrheit. Im Gegenteil: Wir schützen die Zweidrittelmehrheit und sorgen gleichzeitig dafür, dass sie nicht zur dauerhaften Handlungsunfähigkeit des Gerichts führt. Demokratie braucht Mehrheiten, aber Demokratie braucht genauso starke Institutionen, die diese Mehrheiten notfalls auch begrenzen. Es ist ein gutes Signal, dass wir diese Verfassungsänderung gemeinsam über die Fraktionsgrenzen der demokratischen Kräfte in diesem Parlament hinweg auf den Weg bringen. Für das Miteinander auf diesem Weg möchte ich allen Beteiligten der anderen Fraktionen ganz herzlich danken. Eins ist mir zum Abschluss noch ganz wichtig. Wir ändern die Landesverfassung nicht, weil heute etwas nicht funktioniert. Wir ändern sie, weil wir wollen, dass sie auch morgen funktioniert. Wir stärken die Unabhängigkeit des Verfassungsgerichtshofs, schützen seine Funktionsfähigkeit und sichern seine Entscheidungen ab. Wir treffen Vorsorge für den Fall, dass der politische Konsens, den wir heute für selbstverständlich halten, irgendwann nicht selbstverständlich sein sollte. Das ist verantwortungsvolle Verfassungspolitik. – Herzlichen Dank. (Beifall von der SPD, der CDU, den GRÜNEN und Dr. Werner Pfeil [FDP]) Landtag
