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Alexander Steffen

FDP 17.09.2026 Sitzungen 18/130

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Sieben Seiten Antrag – und am Ende stehen drei neue Förderprogramme: ein Transformationsprogramm, ein Landesprogramm „Familienfreundliche Innenstädte“, ein Förderschwerpunkt „Klimaresiliente Innenstädte“. Das ist bei Ihnen immer dasselbe Muster: Es gibt ein Problem, also gibt es ein neues Förderprogramm. Das Bemerkenswerteste steht bei Ihnen im eigenen Antrag. Auf Seite 4 schreiben Sie, die Förderpolitik des Landes sei zu befristet, zu kleinteilig und zu reaktiv. Da bin ich sogar bei Ihnen. Nur ist die Antwort auf zu viele Töpfe nicht: drei neue Töpfe. Die Politik der Förderprogramme ist aus unserer Sicht gescheitert. Bei dieser Politik wird die FDP nicht mitmachen. (Beifall von der FDP) Auch wir haben 2023 bereits Vorschläge gemacht, wie wir unsere Innenstädte attraktiver gestalten können: mit digitalen Verfahren, ohne Kleinstprogramme und ohne Mitnahmeeffekte. Weil wir hier natürlich auch über Geld reden: Das alte Programm hatte ein Bewilligungsvolumen von 35 Millionen Euro – einmalig. Wir haben in Nordrhein-Westfalen 396 Städte und Gemeinden. Das sind, wenn man es herunterrechnet, durchschnittlich 88.000 Euro pro Kommune für das angesprochene Warenhaus. Es darf also nicht nur um die Höhe des Topfes gehen; es geht um die Methode. Bleiben wir aber bei diesem so oft angesprochenen Warenhaus. Wenn es schließt, geht es tatsächlich für die Beschäftigten um ihren Arbeitsplatz und für die Nachbargeschäfte um ihre Kunden, und für die Stadt stellt sich selbstverständlich die Frage: Was machen wir jetzt mit diesem Gebäude? Warten wir auf einen neuen Betreiber? Können mehrere kleine Betriebe dort einziehen? Oder kommt eine ganz andere Nutzung infrage? Sie fördern dafür den Immobilienkauf durch die Kommune. Was das kosten soll, steht natürlich nicht in Ihrem Antrag. Aber das ist ja keine Nebensache. Wenn eine Stadt ein Gebäude kauft, ist der Kaufpreis erst der Anfang. Vielleicht muss die Immobilie saniert werden. Danach braucht es auch Nutzer. Das Risiko liegt also bei der Stadt. Bei einer geförderten Personalstelle ist es dasselbe: Wer bezahlt sie, wenn die Förderung endet? Oder soll das Land dann langfristig und dauerhaft die Kosten übernehmen? Ein Satz in Ihrem Antrag hat mich dann aber wirklich überrascht. Sie schreiben, die Kaufkraft sinke, weil immer mehr Haushalte einen wachsenden Anteil ihres Einkommens für Wohnen, Energie und den täglichen Bedarf aufbringen müssen. Da haben Sie recht. Nur folgt daraus nicht die richtige politische Konsequenz; Sie sagen dazu gar nichts. Landtag Kaufkraft entsteht nicht durch Förderprogramme; sie entsteht am Ende bei der Lohnabrechnung. Da kann ich Ihnen nur den Tipp geben – Sie stellen den Bundesfinanzminister, der nächstes Jahr wieder tiefer in die Taschen der Steuerzahler greifen wird –: (Sebastian Watermeier [SPD]: Der Bundesfi- nanzminister legt aber nicht die Mieten fest!) Wenn Sie die Kaufkraft stärken wollen, dann sorgen Sie wenigstens dafür, dass wir die kalte Progression in diesem Land beenden. (Beifall von der FDP) Nehmen wir einmal an, dass es Interessenten für kleinere Flächen in unserem Warenhaus gibt. Dann muss geprüft werden, ob sich das Haus entsprechend aufteilen lässt. Vielleicht passen hier die bisherigen Genehmigungen nicht mehr zur geplanten Nutzung. Das ist keine Geldfrage, sondern das ist eine Frage des Baurechts. Dafür haben wir als FDP ein flexibleres Baurecht und einfachere Zwischennutzungen vorgeschlagen. Auch das Handwerk denken wir dabei ausdrücklich mit, weil aus einem Ladengeschäft mittlerweile auch sehr gut eine Werkstatt mit Beratung und Verkauf werden kann. Sie schreiben in Ihrem Antrag, dass Eigentum verpflichtet. (Christian Dahm [SPD]: Das stimmt!) Das stimmt. Das ist Art. 14 Abs. 2 des Grundgesetzes. Abs. 1 steht noch davor. Er lautet, dass das Eigentum gewährleistet wird. Vorkaufsrechte, Gebote und Veränderungssperren sind manchmal richtig. Aber sie sind das letzte Mittel und nicht der automatische politische Reflex. Die meisten Eigentümer in unseren Innenstädten warten nicht auf ein Gebot und mehr Regulierung. Sie warten auf eine Genehmigung und vor allem attraktivere Politik für den Standort. Ich will eines deutlich machen, weil das in Ihren Zwischentönen immer wieder zu hören ist: Vermieter und Investoren sind nicht die Gegner der zukünftigen Innenstadtentwicklung. Sie müssen unsere Partner sein. Das sollten Sie bitte begreifen. (Beifall von der FDP) Dann gibt es die Geschäfte, die noch da sind und die geöffnet haben. Über diese steht in Ihrem Antrag auf sieben Seiten nichts – kein Wort zu Öffnungszeiten. (Sarah Philipp [SPD]: Stimmt überhaupt nicht!) Dabei ist das der einzige Vorschlag in der Debatte, der die Kommunen nichts kostet. Der Onlinehandel hat sonntags geöffnet, rund um die Uhr. Das Logistikzentrum arbeitet, der Fahrradkurier fährt, und die Kunden kaufen. Nur das Geschäft in der Fußgängerzone muss geschlossen bleiben. 17.09.2026 Unser Antrag vom Juni dieses Jahres sieht bis zu zwölf verkaufsoffene Sonn- und Feiertage je Kommune und Jahr vor, dazu einfachere Genehmigungen und eine rechtssichere Regelung für digitale Kleinstsupermärkte. Zwölf von zweiundfünfzig Sonntagen – das ist unsere Forderung. Das ist nicht die Abschaffung des Sonntags, und niemand wird verpflichtet, zu öffnen. Wir sagen nur: Das entscheiden die Inhaber, nicht das Verwaltungsgericht. Deswegen bitte ich Sie, noch einmal zu überdenken, ob es nicht viel sinnvoller wäre, die Sonntage zu öffnen. (Beifall von der FDP) Sie fordern in Ihrem Antrag außerdem die familienfreundlichen Innenstädte. Auch da der Hinweis: Sonntags haben Familien oft Zeit. Werktags sind die Kinder in der Schule und die Eltern bei der Arbeit. Wer will, dass Familien in der Innenstadt sind, muss ihnen auch den Tag geben, an dem sie dort sein können. Der Schutz der Beschäftigten bleibt davon unberührt. Planbare Ruhezeiten gehören selbstverständlich dazu. Zum Alltag in der Innenstadt gehört aber natürlich mehr als nur das Einkaufen. Ihr Antrag nennt öffentliche Toiletten, Spielmöglichkeiten und schattige Aufenthaltsorte. Ich bin für öffentliche Toiletten. Ich bin aber dagegen, sie zu eröffnen und dann verfallen zu lassen. Denn eine Toilette muss gereinigt werden. Ein Spielplatz braucht regelmäßig Wartung. Auch eine Grünfläche muss selbstverständlich gepflegt werden. Diese Aufgaben bleiben, wenn die Eröffnung längst vorbei ist. Ich habe gestern so oft den Satz gehört: Wer bestellt, der bezahlt. – Dann müssen Sie bitte auch wirklich Antworten auf die Frage geben, wie Sie all diese schönen Sachen, die Sie fordern, langfristig finanzieren und unsere Kommunen nicht noch weiter belasten wollen. Am Ende entscheidet sich alles an einem konkreten Leerstand. Fehlt ein Interessent? Fehlt das Geld für den Umbau? Stehen bauliche Anforderungen einer Nutzung entgegen? Oder gibt es gar kein Konzept, das sich dauerhaft trägt? Welches Problem soll eine Maßnahme lösen, was kostet sie, und wer trägt die Folgekosten? Auf diese Fragen habe ich bisher wenige bis keine Antworten. Umso mehr freue ich mich, diese mit Ihnen gemeinsam in der Ausschussarbeit zu erörtern. Wir stimmen der Ausschussüberweisung selbstverständlich zu. – Vielen Dank. (Beifall von der FDP)

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