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Rainer Schmeltzer

16.07.2026 Sitzungen 18/128

Vielen Dank, Herr Kollege Witzel. – Für die Landesregierung spricht jetzt Ministerin Schäffer. Verena Schäffer*), Ministerin für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration: Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Die 16.07.2026 FDP hatte sich noch eine Nacht Bedenkzeit genommen. (Zuruf von Marcel Hafke [FDP]) Leider hat das nicht geholfen. Ich finde das sehr bedauerlich. Umso mehr freue ich mich über die Zustimmung der SPD. Denn wir reden beim LADG, dem Landesantidiskriminierungsgesetz, über ein Gesetz, das ein Grundrecht – den Gleichbehandlungsgrundsatz nach Art. 3 des Grundgesetzes – konkretisiert und praktisch handhabbar macht, (Beifall von Gönül Eğlence [GRÜNE]) sodass Menschen, die von Diskriminierung durch den Staat betroffen sind, dagegen vorgehen können. Ich finde, wer sich als Bürgerrechtspartei versteht, müsste diesem Gesetz eigentlich zustimmen. (Beifall von den GRÜNEN – Marcel Hafke [FDP]: Die Bewertung überlassen wir mal lie- ber anderen!) Mir ist wichtig bei dem Gesetz – das will ich hier noch einmal sehr deutlich klarstellen, und so verstehe ich auch alle Redebeiträge, die ich von der CDU-Fraktion, von der SPD-Fraktion und von der Grünenfraktion gehört habe und denen ich mich nur anschließen kann –: Ich vertraue den Beschäftigten unseres Landes, den Polizeibeamtinnen und den Polizeibeamten, (Zuruf von Franziska Müller-Rech [FDP] – Dietmar Brockes [FDP]: Dann braucht man das Gesetz ja nicht!) den Lehrkräften, den Menschen, die im Justizvollzug arbeiten, und den vielen, vielen anderen im öffentlichen Dienst, die sich jeden Tag für unsere Demokratie und für eine freiheitliche Gesellschaft einsetzen. Wir wissen aber auch: Dort, wo viele Menschen arbeiten, können Fehler gemacht werden, und ja, dort kann es auch zu Diskriminierung kommen. (Zurufe von Marcel Hafke [FDP] und Ralf Wit- zel [FDP]) Deshalb ist es wichtig, dass es klare Regeln gibt und dass, wenn es zu einer Diskriminierung kommt, dagegen auch vorgegangen werden kann. (Ralf Witzel [FDP]: Die gibt es doch heute be- reits! Das haben Sie doch selber aufgeschrie- ben, dass es die heute schon gibt!) – Herr Witzel, beruhigen Sie sich bitte. (Heiterkeit von Gönül Eğlence [GRÜNE]) Wir haben im Ausschuss so viele Diskussionen geführt. Das ist die dritte Lesung. Wir hatten in der letzten Plenarrunde eine mehr als einstündige Fragestunde. Ich habe Ihnen Ihre Fragen beantwortet. Ich Landtag würde Sie wirklich herzlich darum bitten, auch im Sinne einer guten Debattenkultur, dass ich hier einmal aussprechen darf. Ich fände das … (Beifall von den GRÜNEN und der CDU – Zu- ruf von Marcel Hafke [FDP]) – Das müssen Sie entscheiden. Ich darf hier im Plenum nur als Gast reden. (Zurufe von Henning Höne [FDP] und Marcel Hafke [FDP]) Aber ich möchte wirklich darum bitten, dass Sie sich es einmal anhören. Wir haben mit einer Formulierungshilfe und mit dem Änderungsantrag der Regierungsfraktionen für aus meiner Sicht wichtige Änderungen, für Präzisierungen und für Konkretisierungen gesorgt. Herr Witzel, ich möchte gerne noch mal auf ein paar Argumente eingehen, die Sie gerade wieder genannt haben – nach dem Motto, es gebe gar keine Schutzlücke und dieses Gesetz würde man nicht brauchen. (Ralf Witzel [FDP]: Genau!) Es gibt eine Schutzlücke, und das habe ich mehrfach dargestellt. Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz, das in diesem Jahr sein 20-jähriges Bestehen feiert, regelt allein den privatrechtlichen Bereich. (Marcel Hafke [FDP]: Welche Fälle gibt es denn?) Es regelt eben nicht – deshalb habe ich gerade das Thema „Bürgerrechtspartei“ angesprochen – das Verhältnis zwischen Staat und Bürgerinnen und Bürgern. Es regelt das Verhältnis, wenn ich als Bürgerin einen Vertrag mit dem Fitnessstudio abschließe. Es regelt es aber nicht, wenn ich Diskriminierung durch den Staat erlebe. Es stimmt: Es gibt den Art. 3 Grundgesetz. (Ralf Witzel [FDP]: Genau!) – Ja, genau, aber man kann aufgrund dieses Art. 3 Grundgesetz nicht einfach eine Beschwerde einreichen oder eine Klage anstreben. (Franziska Müller-Rech [FDP]: Natürlich! – Gegenruf von Gönül Eğlence [GRÜNE]: Das ist gelogen!) Man braucht eine gesetzliche Regelung, die die eigenen Rechte konkretisiert. Diese schaffen wir mit dem Landesantidiskriminierungsgesetz. (Ralf Witzel [FDP]: Das ist Verfassungsrecht!) Wir tun es maßvoll, und wir tun es so, dass es handhabbar und anwendbar ist. Dadurch, dass wir jetzt auch eine Ombudsstelle einführen … Vielleicht darf ich das zuvor noch kurz sagen: Sie nutzen solche Begriffe wie „Abkassierlücke“. Ich finde, angesichts der Tatsache, dass Menschen in unse-16.07.2026 rem Land Diskriminierung erfahren, ist das eine sehr problematische Formulierung, wenn ich das mal so sagen darf. (Beifall von den GRÜNEN und Peter Blumen- rath [CDU] – Zuruf von Ralf Witzel [FDP]) Wir wissen von Menschen, die von Diskriminierung betroffen sind, dass es ihnen gar nicht darum geht, Schmerzensgeld oder Schadensersatz zu bekommen. (Ralf Witzel [FDP]: Das haben Sie doch ins Gesetz reingeschrieben!) Es geht in der Regel um eine Anerkennung der Diskriminierung und darum, dass Diskriminierung abgestellt wird. Genau das sind die Ziele dieses Landesantidiskriminierungsgesetzes. (Zuruf von Ralf Witzel [FDP]) Deshalb ist auch die Ombudsstelle, die wir jetzt einführen, so wichtig: weil es um einen Ausgleich geht. Es geht uns nicht darum, dass es nachher möglichst viele Klagen gibt. Im Gegenteil: Es geht uns darum, dass, wenn Diskriminierung vorliegt, es zu einer Einigung kommt, Diskriminierung abgestellt wird, es zu mehr Sensibilität und Auseinandersetzung mit diesen Themen kommt, der Staat seiner Verantwortung gerecht wird und wir angesichts unserer Vorbildfunktion für einen starken Diskriminierungsschutz in Nordrhein-Westfalen sorgen. (Beifall von den GRÜNEN) Genau deshalb ist dieses Landesantidiskriminierungsgesetz aus meiner Sicht ein wichtiger Meilenstein für den Diskriminierungsschutz. Ich finde auch, es ist ein Wert an sich, dass die relevanten demokratischen Kräfte in Zeiten einer Zunahme von Hass und Hetze im Land heute hier im Landtag den Diskriminierungsschutz stärken. Deshalb will ich den Fraktionen von CDU, SPD und Grünen einmal sehr herzlich Danke sagen, dass Sie diesen Gesetzentwurf heute verabschieden wollen. – Danke. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)

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