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Ralf Witzel

FDP 16.07.2026 Sitzungen 18/128

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es wurde die Haltung der FDP-Landtagsfraktion angesprochen. Ich kann Ihnen nur sagen, was wir in dem gesamten Beratungsverfahren deutlich gemacht haben. Unsere Philosophie ist: Jede reale Diskriminierung ist eine zu viel. (Beifall von der FDP – Gönül Eğlence [GRÜNE]: Sie wollen nur nichts dagegen tun!) Der Staat hat alle Bürger korrekt und diskriminierungsfrei zu behandeln. So besagt es Art. 3 Grundgesetz; allgemeiner Gleichbehandlungsgrundsatz. Das sind Abwehrrechte gegen den Staat. Weil diese in unserer Verfassung stehen, die Beamten einen Eid auf die Verfassung ablegen und sich die Verwaltung strikt an Recht und Gesetz gebunden fühlen muss, halten wir das auch rechtsstaatlich als Teil der freiheitlich-demokratischen Grundordnung für ganz wichtig. (Beifall von der FDP) Liebe Frau Eğlence, genau deshalb haben Ihnen doch auch die rechtlichen Experten – selbst die von Koalitionsseite benannten – in der Anhörung unisono und ausdrücklich gesagt: Wir haben in Nordrhein-Westfalen keine Schutzlücke. – Behaupten Sie das deshalb doch nicht fälschlicherweise, wenn auch Ihre eigenen, von Ihnen vorgeschlagenen Experten das auch nicht so sehen. (Beifall von der FDP) Sie haben Statistiken im Personalausschuss des Landtags vorgelegt. Diese zeigen: Beschwerden gegen Beamte gibt es deutlich seltener als im Promillebereich. Aber wenn es diese Beschwerden gibt, dann wird bereits heute mit geltendem Recht konsequent eingeschritten; vom Disziplinarverfahren bis hin zur 16.07.2026 Dienstentlassung. Es gibt also kein Vollzugsdefizit. Es gibt keine Schutzlücke. Richtig ist: Es gibt eine Abkassierlücke, weil Sie heute nicht mit behaupteten Diskriminierungen Geld verdienen können. Das stimmt, und das ist auch gut so. (Beifall von der FDP – Zuruf von Gönül Eğlence [GRÜNE]) Was Ihre Ziele sind, legen Sie in Vorlage 18/4629 offen. Sie wollen, dass – Zitat – „insbesondere Schadensersatz und Schmerzensgeldansprüche […] auch gerichtlich durchzusetzen“ sind. Außerdem wollen Sie ein – Zitat – „aktives Meldeverhalten“. Das sind Ihre Ziele. Die Konsequenzen kennen wir bei AGG-Hoppern: Sie verdienen Geld mit abgelehnten, aber gar nicht ernst gemeinten Bewerbungen. Deshalb sagen wir das, was auch Ihr Sachverständiger von Koalitionsseite, Professor Thüsing, sagte: „Dort, wo es kein Gesetz zu geben braucht, braucht es auch kein Gesetz zu geben.“ Dieses Gesetz hat keinen Vorteil, baut aber unnötige Bürokratie auf. Das zeigen Sie doch mit dem heute beabsichtigten späteren Inkrafttreten. Ihnen ist aufgefallen, dass die Zeit gar nicht reicht. Deshalb brauchen Sie nun bis Oktober, um neue Bürokratie aufzubauen, um neue Stellen dafür einzurichten, was Sie hier an Antidiskriminierungsstrukturen neu und bürokratisch aufbauen wollen. (Zuruf von Gönül Eğlence [GRÜNE]) Ihr Motto lautet: Einfach mal machen. – Ihr Motto sollte aber lauten: Einfach mal lassen. – Das wäre besser in unserem Land. (Beifall von der FDP) Ich frage Sie: Was soll eigentlich den Aufbau von neuer Bürokratie rechtfertigen, wenn nicht ein real vorliegendes Problem? Sie schreiben selbst in Vorlage 18/4629 – Zitat –: „Die Prämisse, ein neues LADG legitimiere sich sachlogisch nur aus tatsächlichen Diskriminierungshandlungen, ist aus fachlicher Sicht unzutreffend.“ Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich habe noch keine schlechtere Begründung für Bürokratieaufbau gehört. (Beifall von der FDP) Mit Ihrer Ablehnung unseres Änderungsantrags gestern haben Sie das größte Problem des LADG beibehalten: die Kombination einer einjährigen Beanstandungsfrist mit der Beweislastumkehr. In der Praxis bedeutet das konkret Folgendes: 364 Tage nach einem angeblichen Ereignis meldet sich Landtag ein Beschwerdeführer und wirft einem Polizeibeamten eine Diskriminierung vor, da dieser ihn bei einer Verkehrskontrolle gefragt hat: Wo kommen Sie denn her? – Wenn mit einer Wahrscheinlichkeit von minimal über 50 % eine Diskriminierung angenommen werden kann, greift die Beweislastumkehr. Der Beamte muss also beweisen, vor einem Jahr mit dieser Äußerung in dieser konkreten Situation nicht diskriminiert zu haben. Das wird er in aller Regel kaum tun können, weil er in der Zwischenzeit Tausende weitere Fahrzeuge kontrolliert hat. Das heißt: Ein LADG-Verstoß wird angenommen, obwohl dieser Beamte keinerlei Diskriminierungsabsicht hatte und rein gar nichts falsch gemacht hat. (Beifall von der FDP) Deshalb sagen wir: Dieses LADG führt nicht zu mehr Gerechtigkeit, sondern es führt zum Gegenteil. Wie die Betroffenen das sehen, haben wir Ihnen hier vorgetragen. Bis zu dieser Sekunde läuft die Onlinepetition der GdP „LADG stoppen“; die Petition mit dem blauen Monster mit dem rot-weißen Stoppschild in der Hand.

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