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Yvonne Gebauer

FDP 16.07.2026 Sitzungen 18/128

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Einige von Ihnen wissen es: Ich bin Mitglied im Parlamentarischen Untersuchungsausschuss Lügde. Dort behandeln wir einen der umfangreichsten Fälle von Kindesmissbrauch in den vergangenen Jahren. Sexueller Kindesmissbrauch auf einem Campingplatz, aber auch anderswo auf schrecklichste Art und Weise: Nicht nur, aber gerade als Mitglied dieses Untersuchungsausschusses habe ich es mir bei dem vorliegenden Antrag nicht leicht gemacht. Es gibt – auch das wurde schon gesagt – viele Formen von Verbrechen, und jedes Verbrechen ist eines zu viel. Sexueller Missbrauch an Kindern zählt aber sicher zu Recht zu den schwersten Fällen eines Verbrechens. Warum und wie kommen Menschen dazu, Kinder sexuell zu missbrauchen? Der Weg zur Tat ist sehr unterschiedlich, aber er ist niemals zu rechtfertigen; alles am Kind ist Missbrauch. (Beifall von den GRÜNEN, der CDU, der SPD und der FDP) Kinder, denen dieses Leid widerfährt, sind in den allermeisten Fällen ihr Leben lang davon gezeichnet. Keinem Kind sollte solches Leid widerfahren. Wir alle sollten unseren Beitrag dazu leisten, dass Kinder, auch Jugendliche, eine unbeschwerte Kindheit erfahren dürfen und ihnen jedes Leid – dieses Leid insbesondere – erspart bleibt. Trotz aller Anstrengungen hinsichtlich der Stärkung unserer Kinder, trotz Präventionsmaßnahmen und trotz therapeutischer Unterstützungen potenzieller Täter, aber auch verurteilter Täter, gibt es sexuellen Missbrauch an unseren Kindern – real und im Netz, hier in Nordrhein-Westfalen und weltweit. Das schmerzt, das macht wütend und – ich sage auch – das ist beschämend. Wir alle sollten niemals aufhören, generell den Missbrauch an unseren Kindern zu bekämpfen – ob durch genaues Hinschauen, ob durch konkretes Einschreiten, ob durch Verbesserungen der Zusammenarbeit unterschiedlicher Ebenen und Institutionen, ob durch passende Therapieangebote für Opfer, aber auch für Landtag Täter, oder ob durch konsequentes und schnelles Umsetzen der Urteile. Ein Staat verurteilt, aber er stellt nicht bloß. Die Verurteilung ist die Strafe. Die Einführung eines Sexualstraftäterregisters wäre eine zusätzliche Strafe und ein zusätzlicher staatlicher Eingriff, welche bzw. welchen unser Strafgesetzbuch derzeit nicht vorsieht. Ein eindeutiger wissenschaftlicher Konsens, dass öffentliche Register Sexualdelikte insgesamt deutlich reduzieren würde, besteht unserer Kenntnis nach nicht. Ein öffentliches Register birgt zudem auch Risiken. Dazu gehören die Selbstjustiz, die soziale Ausgrenzung, die Erschwerung der Resozialisierung und die dauerhafte Stigmatisierung. Meine Vorrednerinnen haben es schon ausgeführt: Die allermeisten Täter bei sexuellem Missbrauch kommen aus dem direkten Umfeld des Opfers, meist sogar aus der Familie. Wenn wir den Namen der Täter preisgäben, dann gäben wir somit auch die Namen, die Anschrift und alles über die Opfer preis. Auch das wurde schon gesagt: Das dürfen wir niemals zulassen. (Beifall von der FDP, der CDU, der SPD und den GRÜNEN) So verachtenswert jede Tat ist, so sehr wir alle Taten präventiv vermeiden wollen und müssen und so sehr wir den besten Schutz für unsere Kinder fordern und dies gemeinsam teilen: Die im Antrag vorgeschlagene Maßnahme der Einführung eines Sexualstraftäterregisters lehnen wir ab. – Vielen Dank. (Beifall von der FDP, der CDU, der SPD und den GRÜNEN)

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