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Dr. Hartmut Beucker

AfD 19.06.2026 Sitzungen 18/126

Sehr geehrter Herr Präsident! Verehrte Damen, geehrte Herren! „Holla!“, habe ich gedacht, als ich den Antrag gelesen habe, „das ist ja mal ein umfassender Antrag“. Die Antragsbegründung liefert eine Übersicht über das, was nach Ansicht dieser Fraktion so alles im Bereich von Haushalt und Kommunalfinanzen falsch gelaufen ist. Es ist eine ausgezeichnete Übersicht, weil sie erst einmal relativ genau das Geschehen abbildet: Ja, so ist das passiert. Auch bei der Bewertung des Geschilderten als nachteilig für NRW wollen wir als AfD-Fraktion nicht widersprechen. Haushaltspolitische Irritationen großen Ausmaßes haben die verfassungsrechtlich zweifelhaften Haushaltsentwürfe zu Beginn der Legislatur ausgelöst. Der Elan beim Start der Koalition war ausgebremst, als es noch gar nicht losgegangen war. War das ein Zeichen handwerklicher Unfähigkeit? Eher nicht. Es war ein Versuch, sich aufgrund von corona- und kriegsbedingten Sondermöglichkeiten so viel Spielraum wie möglich zur Finanzierung zu schaffen, ohne dafür Mittel aus dem regulären Haushalt zu verwenden. Mit anderen Worten: Es sollten zusätzliche Mittel für links-schwarz-grüne Phantastereien her. Das hat nicht ganz funktioniert. Gehen wir auf diese Weise bei der Bewertung des Geschehens mit, so gilt dies auch für die Ausführungen im Feststellungsteil des Antrags. Ja, die Finanzen der Kommunen sind zerrüttet. Ja, es gibt zu viel Bürokratie. Ja, die Landesregierung schmückt sich beim NRW-Plan mit fremden Federn und verteilt das Geld um, das sie selbst vom Bund erhalten hat, will sich aber gerne alleine dafür feiern lassen. Damit liegt man im Antrag richtig. Ist dann alles in Ordnung mit dem Antrag? Ist der SPD der große Wurf gelungen? Kann man Sie als Lordsiegelbewahrer ordnungsgemäßer Haushaltsführung und Beschützer kommunaler Finanzen ansehen? Wir haben da einiges anzumerken. Was den Kommunen am meisten zu schaffen macht, sind die Sozialausgaben. Und die Sozialminister im Bund der letzten 13 Jahre kamen alle von der SPD. Die haben den Zuwachs der kommunalen Leistungen also größtenteils zu verantworten. Dann zum Prinzip „wer bestellt, bezahlt“. Das steht in Art. 78 Abs. 3 der Landesverfassung, nicht im Grundgesetz. Sozialminister waren aber die Bundesminister. Die haben bestellt, aber nicht bezahlt. Gemäß Art. 78 Abs. 3 der Landesverfassung sind diese aber 19.06.2026 gar nicht verpflichtet. Das Land ist es aber auch nicht, weil es nicht bestellt hat. Auch auf diese Weise kommt es zu der Folge der strukturellen Unterfinanzierung der Gemeinden. Die Gemeinden haben aber in Art. 28 Abs. 2 des Grundgesetzes eine Garantie der Selbstverwaltung erhalten. Dieses Garantieversprechen wird gebrochen, wenn man die Gemeinden nicht hinreichend finanziert, so wie es jetzt nahezu flächendeckend geschieht. Man kann nur kopfschüttelnd auf CDU, SPD und Grüne schauen, die in Bund und Land an der Regierung für diesen Bruch des Grundgesetzes verantwortlich sind. Was im Antrag wieder einmal komplett ausgeblendet wird, ist die Frage der Altersversorgung der Beschäftigten des Landes. Wenn bald die Generation der Babyboomer Rente und Pension beanspruchen, ist man darauf im Haushalt völlig unvorbereitet. Es wurde zwar einmal ein Topf für entsprechende Vorsorge aufgestellt, er wurde aber nur unzureichend gefüllt und inzwischen auch wieder verkleinert. Das wird in Zukunft zu einem sogenannten versteinerten Haushalt führen. Die Ausgaben reichen dann nur für Personalkosten, Altersversorgung der Landesbeschäftigten und Soziales. Das ist seit Mitte der 60er-Jahre absehbar. Seit dieser Zeit wurde NRW die allermeiste Zeit von der SPD regiert. Getan hat sich in dieser sehr, drängenden Frage aber nichts. Wegen dieser Verantwortlichkeit für das Nichtstun wird das Problem im SPD-Antrag auch nicht angesprochen. Es gibt noch einen anderen Grund. Verantwortlicherweise müsste die SPD Landesrentner und Landespensionäre auf sinkende Leistungen vorbereiten. Das ist maximal unpopulär bei dieser größten Wählerschicht in NRW. Da steckt die SPD also lieber den Kopf in den Sand, anstatt Verantwortung zu übernehmen. Im Antrag wird in Manier des Mikromanagements durchaus eine Menge Umstände aufgelistet, die zu verbessern wären. Aber die größten Probleme werden nicht behandelt – oder man traut sich nicht an sie heran. Wegen dieser Unzulänglichkeiten werden wir uns enthalten. Immerhin wäre es die Zusammenstellung es wert, in den Ausschüssen sach- und problemgerecht einzeln diskutiert zu werden, und zwar nicht nach dem Motto „die Regierung überstimmt die Opposition – weg damit“. Aber das ist nur ein frommer Wunsch. Die Realität sieht regelmäßig anders aus. – Vielen Dank. (Beifall von der AfD)

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