Dr. Werner Pfeil
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Kollegen und Kolleginnen! Ich bin nicht überzeugt von diesem Antrag, und meine Fraktion ist es auch nicht. Selbstverständlich sind Vorwürfe, dass Mitarbeiter unter einem unangemessenen, nicht wertschätzenden Verhalten eines Vorgesetzten leiden, ernst zu nehmen. Jeder Beschäftigte und jede Beschäftigte hat Anspruch auf einen respektvollen und fairen Umgang am Arbeitsplatz. Ich bin von der Zielrichtung des konkret vorgelegten Einsetzungsantrags für einen neuen Untersuchungsausschuss aber nicht überzeugt. Während mit der Überschrift noch der Eindruck erweckt werden könnte, Machtmissbrauch und eine mangelnde Fürsorge gegenüber den Beschäftigten des Landes Nordrhein-Westfalen aufdecken zu wollen, erinnert vieles in der Begründung mehr an Ausforschung als an faktenbasierte Beweisaufnahme und Sachverhaltsaufklärung. (Beifall von der FDP, der CDU und den GRÜNEN) Richtig ist, dass, wenn es ein Klima der Angst oder des Unverständnisses in einem Arbeitsverhältnis gibt, dies psychische Folgen bei den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern hervorrufen kann. Richtig ist dann auch, das Schutzinteresse der Beschäftigten höher zu bewerten. Gleichwohl bleibt die Frage, ob die aus mehreren Zeitungsartikeln zitierten Behauptungen gepaart mit den Erkenntnissen, die sich aus einer Sondersitzung des Ausschusses und einer Fragestunde im Parlament ergeben haben, den Anfangsverdacht ausreichend nachweisen. Bereits hier haben wir erhebliche Zweifel. Angesichts der aufgeworfenen Untersuchungsfragen – 80 Fragen, 13 Unterpunkte – und des verbleibenden Zeitraums bis Februar oder März 2027 werden unsere Zweifel an dem Ziel und der Sinnhaftigkeit Landtag dieses Antrags nicht geringer. Nein, sie werden nur noch größer. Es stellt sich die Frage, warum sich die antragstellende Fraktion in ihrem Antrag nicht auf einige wenige wichtige Fragen beschränkt, um Sachverhaltsaufklärung überhaupt handhabbar zu machen. Dies ist für uns nicht nachvollziehbar und führt dazu, dass ein Einsetzungsbeschluss gefasst wird, von dem schon jetzt klar ist, dass die Aufgabe zeitlich nicht erfüllt werden kann. (Beifall von der FDP, der CDU und den GRÜNEN) Das wird mein sechster Parlamentarischer Untersuchungsausschuss sein. Ich kann Ihnen schon heute sagen: Diese gestellten Fragen werden wir in den verbleibenden Wochen nicht beantworten können. Das zeigt jede Erfahrung in Untersuchungsausschüssen. Ich weiß nicht, warum überhaupt eine solche Vielzahl an Fragen mit diesen Unterpunkten gestellt wird. Wenn gewollt ist, dass wir bis 23:00 Uhr nachts tagen – auch solche Untersuchungsausschüsse habe ich schon erlebt –, dann wird man sich fragen müssen: Was ist mit den Mitarbeitern und deren Arbeitszeiten, die dadurch hervorgerufen werden? (Beifall von der FDP, der CDU und den GRÜNEN) Deswegen noch einmal: Meine Fraktion und ich sind nicht von dem Mehrwert dieses Einsetzungsantrags überzeugt. Auch der nachfolgende Punkt dürfte für mich und meine Fraktion einer der entscheidenden sein – darauf wurde eben schon hingewiesen –: Jeder hat seinen eigenen Arbeitsstil – jeder Minister, jede Ministerin, jeder Ressortleiter, jede Abteilungsleiterin; egal, ob man in einer großen oder in einer kleinen Behörde arbeitet. Es gibt Vorgesetzte, die verstärkt auf Teambuilding setzen. Andere wiederum tun das weniger. Die einen praktizieren eine direkte Ansprache an ihre Mitarbeiter, andere eben nicht. Sollte es tatsächlich zu weniger wertschätzenden Äußerungen oder Handlungen gegenüber einzelnen Beschäftigten gekommen sein, ist die Personalvertretung sicherlich der richtige Ort, um so etwas zu klären. Auch ein Vertrauensmann oder eine Vertrauensfrau oder ein weiterer Vorgesetzter wäre der richtige Ansprechpartner, um dies aufzuklären und weiter zu bearbeiten. (Christian Dahm [SPD]: Das hat doch nicht funktioniert!) – Ich komme dazu; warten Sie. (Christian Dahm [SPD]: Merkste selber, oder?) Warum diese Möglichkeit von den Beschäftigten wohl nicht genutzt wurde, 19.06.2026 (Christian Dahm [SPD]: Stimmt doch auch nicht!) ist aus unserer Sicht nicht klar, obwohl es hierzu in der Fragestunde bereits zahlreiche Antworten gab. Dies sollte unserer Meinung nach aber intern geklärt werden, weil es auch um persönliche Daten, persönliche Befindlichkeiten und datenschutzrechtliche Aspekte geht. Wie wollen wir – Frau Eisentraut hat darauf hingewiesen – das denn in einer öffentlichen Sitzung mit öffentlicher Beweisaufnahme klären? Sie ziehen hier die Privatsphäre bestimmter Personen in die Öffentlichkeit und in die landesweite Medienlandschaft. (Zurufe von den GRÜNEN: Ja!) Schauen Sie sich die PUAs der letzten zwei, drei Jahre an. Das geht alles in die Medienlandschaft. Und das wollen Sie – das ist meine Frage – vor dem Hintergrund des Schutzes der Mitarbeiter? Unserer Meinung nach kann das nicht gewollt sein. (Beifall von der FDP, der CDU und den GRÜNEN) Meine Redezeit ist zu Ende. Ich möchte aber noch auf zwei Punkte hinweisen. Erstens. Zwar dürfen und können auch wir nicht ausschließen, dass es ein subjektives Fehlverhalten einzelner Personen geben kann. Jedoch stellt sich dann die Frage nach den staatsrechtlichen Folgen für dieses Parlament. Diese Frage ist im Antrag bisher nicht beantwortet. Zweitens. Wenn der gesamten Landesregierung ein objektives Organisationsverschulden vorgeworfen wird, dann müssten doch so erhebliche, wiederkehrende und fortlaufende grobe Missstände vorhanden sein, die für eine Verantwortung der Landesregierung sprechen. Das findet sich in Ihrem Antrag aber nicht wieder. Deswegen ist er unserer Meinung nach auch aus dem Grunde nicht geeignet, um das erstrebte Ziel überhaupt erreichen zu können. Wir enthalten uns. – Vielen Dank. (Beifall von der FDP, der CDU und den GRÜNEN)
