Daniel Hagemeier
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Arbeit ist mehr als Einkommen. Arbeit bedeutet Tagesstruktur, Anerkennung Selbstwirksamkeit und letztendlich Landtag Zugehörigkeit. Wer arbeitet, erlebt: Ich werde gebraucht; ich kann etwas beitragen. Wir sprechen vor allem über Teilhabe an der Gesellschaft, über Selbstständigkeit auch im Sinne der Selbstbestimmung, über soziale Kontakte, Anerkennung, Erfüllung und Würde im Sinne von Art. 1 unseres Grundgesetzes und im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention. Genau deshalb ist Teilhabe am Arbeitsleben für Menschen mit Behinderung eine zentrale Frage von Inklusion. (Beifall von der CDU und Dennis Sonne [GRÜNE]) Der Teilhabebericht Nordrhein-Westfalen 2025 zeigt uns gleichzeitig ein differenziertes Bild der aktuellen Situation. Die Erwerbsquote von Menschen mit Behinderung liegt weiterhin deutlich unter der von Menschen ohne Behinderungen. Zugleich sehen wir aber auch, dass Nordrhein-Westfalen im bundesweiten Vergleich besser dasteht. Die Zahl der beschäftigten Menschen mit Behinderungen ist in den vergangenen Jahren gestiegen. Viele Arbeitgeber erfüllen ihre Beschäftigungsverpflichtung oder kommen ihr sehr nahe. Das ist eine gute Grundlage, aber kein Grund, stehen zu bleiben. (Jens-Peter Nettekoven [CDU]: Sehr richtig!) Denn noch immer bleibt der allgemeine Arbeitsmarkt für viele Menschen mit Behinderungen schwer erreichbar. Die Arbeitssuche dauert häufig länger. Übergänge aus Werkstätten in die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung gelingen noch zu selten. Auch Unternehmen brauchen oft bessere Informationen, Beratung und Unterstützung, wenn sie Menschen mit Behinderung einstellen wollen. (Jens-Peter Nettekoven [CDU]: Richtig!) Mit dem vorliegenden Antrag wird deshalb an der richtigen Stelle angesetzt. In ihm wird Anerkennung für das bestehende System mit dem Anspruch verbunden, es weiterzuentwickeln. Werkstätten für Menschen mit Behinderungen leisten in Nordrhein-Westfalen einen wichtigen und verlässlichen Beitrag zur Teilhabe an Arbeit. (Beifall von der CDU) Sie bieten Sicherheit, Qualifizierung und soziale Einbindung. Außerdem sind sie für viele Menschen unverzichtbar. In Zusammenarbeit mit dem Bund gilt es, die Werkstätten weiterzuentwickeln. Das gilt ausdrücklich auch für den sogenannten NRW-Weg für Menschen mit hohem Unterstützungsbedarf. Diesen Weg wollen wir erhalten und stärken. Gleichzeitig müssen Werkstätten ihren Qualifizierungsauftrag noch besser erfüllen können. Denn wer den Schritt in den allgemeinen Arbeitsmarkt gehen möchte, soll dabei bestmöglich unterstützt werden. 18.06.2026 Dabei müssen auch soziale Absicherung, Rentenfragen und realistische Beschäftigungsperspektiven mitgedacht werden. Ein Wechsel in den allgemeinen Arbeitsmarkt darf im Ergebnis nicht bedeuten, Menschen in Unsicherheit oder in dauerhaft prekäre Beschäftigung zu führen. Deshalb ist es richtig, ein Gesamtkonzept unter der engen Einbindung der Selbsthilfe zu erarbeiten. Denn Menschen mit Behinderung müssen an der Weiterentwicklung der Strukturen beteiligt werden. Ein weiterer wichtiger Baustein sind Inklusionsbetriebe. Sie sind bereits Teil des allgemeinen Arbeitsmarkts und verbinden wirtschaftliche Tätigkeiten mit besonderer Unterstützung. Sie zeigen, dass inklusive Beschäftigung praktisch gelingen kann. Deshalb wollen wir diese Betriebe weiterentwickeln und stärker in den Blick nehmen. Auch für Unternehmen insgesamt gilt: Inklusion ist nicht nur eine soziale Aufgabe, sondern auch eine Chance. In Zeiten hoher Fachkräftebedarfe können wir es uns nicht leisten, vorhandene Potenziale ungenutzt zu lassen. Viele arbeitslose Menschen mit Behinderungen verfügen über eine abgeschlossene berufliche oder akademische Ausbildung. Hier liegen Fähigkeiten, Erfahrung und Motivation, die auf dem Arbeitsmarkt gebraucht werden. Dafür müssen Hürden abgebaut werden. Unternehmen brauchen ein einfaches Antragsverfahren, niedrigschwellige Beratung, gute Beispiele und klare Informationen über Fördermöglichkeiten, Budgets für Arbeit und Ausbildung sowie Unterstützungsstrukturen. Ein letzter Gedanke: Wichtig ist auch der Übergang von der Schule in den Beruf. Programme wie „KAoA-STAR“ leisten hierbei bereits einen wichtigen Beitrag. Junge Menschen mit Behinderung brauchen frühzeitig Orientierung, Begleitung und echte Perspektiven auf Ausbildung und Beschäftigung. Denn auch Teilqualifizierungen können helfen, konkrete berufliche Wege zu öffnen. Der vorliegende Antrag von CDU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP zeigt, dass Inklusion auf dem Arbeitsmarkt eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe für Land, Bund, Kommunen, Landschaftsverbände, Unternehmen, Werkstätten, Inklusionsbetriebe, Arbeitsverwaltung und Selbsthilfe ist. Nordrhein-Westfalen verfügt bereits über wichtige Instrumente. Jetzt geht es darum, sie besser zu vernetzen, Übergänge zu erleichtern und Teilhabe an Arbeit an verschiedenen Orten möglich zu machen. Denn unser Ziel ist klar: mehr Chancen, mehr Durchlässigkeit und mehr sozialversicherungspflichtige Beschäftigung für Menschen mit Behinderung, ohne bewährte Schutzräume vorschnell infrage zu stellen. Arbeit schafft Teilhabe, und Teilhabe stärkt unsere Gesellschaft. Teilhabe am Arbeitsleben soll für Menschen mit Behinderung selbstverständlich sein – Landtag nicht als Ausnahme, sondern als gelebte Normalität in einem inklusiven Nordrhein-Westfalen. Deshalb bitte ich um Zustimmung zu diesem Antrag und danke Ihnen für Ihr Vertrauen. (Beifall von der CDU, den GRÜNEN, Kirsten Stich [SPD] und Lena Teschlade [SPD])
