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Christof Rasche

18.06.2026 Sitzungen 18/125

Vielen Dank. – Für die Landesregierung kommt jetzt Minister Karl-Josef Laumann. 18.06.2026 Karl-Josef Laumann*), Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales: Sehr geehrter Herr Präsident! Vor drei Monaten hat Herr Minister Reul die Polizeiliche Kriminalstatistik 2025 für Nordrhein-Westfalen vorgestellt. Sie wissen also, dass die Zahl der registrierten Straftaten im Vergleich zum Vorjahr um rund 3 % zurückgegangen ist. Im Jahr 2025 gab es in Nordrhein-Westfalen knapp 1,36 Millionen Straftaten. Zur Erinnerung: Das sind 100.000 weniger als im Jahr 2016. Gerne erkläre ich, was es mit der PKS auf sich hat: Erstens. Sie wird nach einer Richtlinie erstellt, die in der ganzen Bundesrepublik Deutschland gleich ist. Zweitens. Sie wird jedes Jahr erstellt. Drittens. Sie enthält Daten zu Straftaten, Tatverdächtigten, Geschädigten, Verletzungen, Schäden und Tatorten. Das heißt: Alle Bundesländer und auch der Bund erfassen grundsätzlich nach denselben einheitlichen Regeln. Das heißt aber auch, dass wir die Systematik dahinter nicht ohne Weiteres ändern können, selbst wenn wir das wollten. Es ist enorm wichtig, dass die Zahlen bundesweit vergleichbar bleiben. Sonst redet der eine von Äpfeln und der andere von Birnen. Deshalb müssen Änderungen an der Systematik in den zuständigen Bund-Länder-Gremien beraten und beschlossen werden. Was in der PKS erfasst wird, ist zudem schon sehr transparent. Wer sich das NRW-Jahrbuch der PKS ansieht, kann dort alle jährlichen Zeitreihen und sämtliche Standardtabellen finden. Das ist alles öffentlich nachvollziehbar und einsehbar. Wer angesichts dessen von Heimlichtuerei und Verschleierung redet, macht das wider besseres Wissen und mit dem Ziel, politisches Kapital aus Verschwörungstheorien und Hetzereien zu schlagen. Wenn die Polizei für ihre Arbeit weitere Daten benötigt, werden Lagebilder erstellt, und das wissen Sie. In diesen sind wichtige Informationen zu regionalen, überregionalen und phänomenbezogenen Schwerpunkten enthalten. Sie fordern nun weitere kleinteilige Ausdifferenzierungen der PKS durch zusätzliche Straftatenschlüssel, Tatörtlichkeitswerte und Erfassungsmerkmale. Wir lehnen das ab, und zwar aus folgenden Gründen. Das wäre ein ungeheurer Aufwand und anfällig für Fehler, und wir hätten Probleme bei der Vergleichbarkeit. Das Wichtigste ist: Es gäbe keinerlei Erkenntnisgewinn, nichts, wodurch unsere Polizei besser in der Lage wäre, Kriminalität zu bekämpfen oder Menschen davor zu bewahren, Opfer einer Straftat zu werden. Auf gut Deutsch: Würde ihr Antrag umgesetzt, würde aus einer transparenten, klaren, nützlichen und vergleichbaren Angelegenheit eine aufwendige, fehleranfällige und unnütze gemacht. Landtag Sie halten das für eine gute Idee, und ich sage Ihnen, warum. Daten, die schlechter zu durchschauen und fehlerhafter sind, lassen sich besser von Ihnen nutzen, um den Leuten etwas vorzumachen. (Beifall von der CDU, den GRÜNEN, Elisabeth Müller-Witt [SPD], Sebastian Watermeier [SPD] und Marcel Hafke [FDP]) Ich greife mal ein Beispiel aus Ihrem Antrag auf. Bei Tatörtlichkeiten besteht kein Anpassungsbedarf. Der Tatörtlichkeitskatalog der PKS ist mit mehr als 560 unterschiedlichen Tatörtlichkeiten bereits äußerst umfangreich. Bei Bedarf können natürlich Sonderauswertungen erfolgen. In der PKS erfolgt auch bereits eine Differenzierung ausgewählter Personengruppen mithilfe der Opferspezifik. Es gibt bereits einen Katalog mit Berufsgruppen. Gehört ein Opfer einer Berufsgruppe an, kann diese also bereits jetzt ausgewählt werden. Es sind natürlich nicht alle Berufe hinterlegt. Außerdem muss es einen sachlichen Zusammenhang zwischen der Tat und dem Opfermerkmal geben – alles andere wäre Blödsinn. Wird ein Postbote Opfer eines Raubes und passiert diese Tat in seiner Freizeit, hat der Beruf doch nichts mit dem Raub zu tun. Daher wird der Beruf dann auch nicht erfragt, nicht erfasst und kann dann – das ist auch sinnvoll – nicht ausgewertet werden. So viel zur Erläuterung dieses Aspekts. Was die Fraktion der AfD in dem Antrag fordert, wäre auch unmöglich, wenn alle Berufsgruppen im Katalog hinterlegt wären. Der Beruf eines Opfers lässt keine Rückschlüsse auf eine Opfer-Tatverdächtigen-Beziehung zu. Diese bildet in der PKS beispielsweise ab, ob Tatverdächtiger und Opfer in einem Haushalt leben. Ich sagte es schon: Mehr erfassbare Berufe führen unweigerlich zu mehr Aufwand. Auch hierbei gilt außerdem, dass mehr erfassbare Berufe zu mehr Fehlern führen. Aufgrund der immensen Vielfalt an Berufsbildern muss daher gut überlegt werden, welche Gruppen eine statistische Aufnahme rechtfertigen, ohne dabei den Rahmen zu sprengen. Dies möchte ich Ihnen anhand des folgenden Beispiels verdeutlichen, das auch mein eigenes Ressort betrifft. Beschäftigte im Gesundheitswesen sind in der jüngsten Vergangenheit als mögliche Opfer von Straftaten besonders in den Fokus geraten. Hier sehen wir den Bedarf einer Aufnahme in den entsprechenden Katalog. Herr Minister Reul hat hierzu auf der Frühjahrssitzung der Innenministerkonferenz einen Tagesordnungspunkt angemeldet – mit dem Ziel, es bundeseinheitlich zu lösen. Wie Sie wissen, findet diese Konferenz aktuell statt. Deshalb hat Herr Reul sein Fehlen bei den aktuellen Plenarsitzungen bereits vor Monaten entschuldigt. Ich nenne ein weiteres Beispiel. Der Begriff der Gruppenvergewaltigung ist kein juristischer Begriff und 18.06.2026 auch kein eigenständiger Straftatbestand. Wir müssen uns an die Systematik des Strafgesetzbuches halten, und in der gibt es diesen Begriff nicht. Man darf nicht glauben, dass eine immer kleinteiligere Erfassung auch zu besseren, differenzierteren Ergebnissen führt. Oft ist das Gegenteil der Fall: Je komplizierter die Erfassung ist, desto häufiger treten Erfassungsfehler auf, die es zu vermeiden gilt. Eine besondere Einführung als Straftatenschlüssel wird daher nicht befürwortet und ist nicht notwendig, weil wir die Möglichkeit entsprechender Sonderauswertungen haben und nutzen. Ich ziehe ein kurzes Fazit: Die Forderungen der Fraktion der AfD sind wie so oft weder fachlich sinnvoll noch erforderlich. – Vielen Dank. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN, Sandy Meinhardt [SPD] und Christina Weng [SPD])

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