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Simon Rock

GRÜNE 18.06.2026 Sitzungen 18/125

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die FDP fordert in ihrem Antrag, Finanzkriminalität entschieden zu bekämpfen und dabei Cum-Ex und Cum-Cum in den Blick zu nehmen. Ich sage es sehr deutlich: Bei diesem Anliegen haben Sie uns definitiv auf Ihrer Seite. Das ist keine Frage. Dazu gibt es auch keine zwei Meinungen. Bei Cum-Ex wird dieselbe Steuer mehrfach zurückgefordert, obwohl sie nur einmal gezahlt wurde. Das ist ein bisschen wie mehrfaches Ernten auf demselben Feld, und das Ganze zur gleichen Zeit. Aber während das auf einem Ackerfeld nicht funktioniert, hat es bei Cum-Ex leider viel zu oft geklappt. Das muss man auch so sagen. Auf rund 40 Milliarden Euro wird der bundesweite Schaden durch Cum-Ex und Cum-Cum geschätzt. Cum-Ex ist wie, im Elektroladen ein Handy zu klauen, es im Anschluss umzutauschen und sich auch noch das Geld erstatten zu lassen. Nur geht es nicht um ein Handy aus einem Elektroladen. Für 40 Milliarden Euro muss man rund 80 Millionen Handys klauen, also – auf Deutsch gesagt – eins für jede Bürgerin und jeden Bürger in Deutschland. Wenn man nur ein Handy am Tag klaut, braucht man dafür ungefähr rund 250.000 Jahre. Deshalb ist es nachvollziehbar, dass sich Kriminelle nicht auf Handyläden, sondern auf Steuerbehörden konzentriert haben. Das ging wesentlich schneller. Es ist genau die Aufgabe des Staates, das möglichst zu verhindern und da, wo das nicht geht, massiv 18.06.2026 aufzuklären und sich die Milliarden möglichst zurückzuholen. Dazu gibt es keine zwei Sichtweisen zwischen den Fraktionen hier. Aber – darauf muss ich auch eingehen – es gibt natürlich verschiedene Vorschläge, was der beste Weg ist, um dieses gemeinsame Ziel bestmöglich zu erreichen. Die FDP fordert, ein Bundesamt zur Bekämpfung der Finanzkriminalität einzurichten. Diese Idee ist nicht so schrecklich neu. Sie stand schon einmal kurz vor der Umsetzung, und zwar während der Ampelzeit – bis sich die FDP irgendwann dazu entschieden hat, aus übergeordneten politischen Gründen die Regierung zu verlassen. Dann wurde daraus nichts mehr. Das gehört zur Wahrheit dazu. Zur Wahrheit gehört auch, dass ein Bundesamt nicht per se schlagkräftiger ist, wie es in Ihrem Antrag suggeriert wird. Am Gesetzentwurf von Christian Lindner aus dem Jahr 2024 gab es auch deutliche Kritik. Unter anderem fehlte eine effektive Vermögensabschöpfung, gegen die sich Teile der FDP jahrelang leider erfolgreich gewährt haben. Ich sage bewusst: Teile der FDP – nicht alle; aber zur Wahrheit gehört, dass es Teile der FDP waren. So ein Bundesamt baut sich auch nicht von heute auf morgen auf. Vielmehr ist dafür eine Menge Aufbauarbeit zu leisten. Man muss Personal finden, Personal einarbeiten, Strukturen aufbauen usw. usf. Alles das geht nicht von heute auf morgen. Folgerichtig hat auch die Bürgerbewegung Finanzwende zu dem Gesetzentwurf damals gesagt, dass es mit diesem Gesetz beim Kampf gegen Finanzkriminalität nicht zu einer substanziellen Verbesserung gekommen wäre. Damit wir keine falsche Legendenbildung haben: Am Ende lag es nicht an der grünen Bundestagsfraktion, dass das Gesetz nicht verabschiedet wurde. Sie hat nach dem Ende der Ampelkoalition doch noch versucht, das neue Bundesamt auf den Weg zu bringen. Gescheitert ist das Vorhaben dann am Ende an der FDP-Bundestagsfraktion, die gesagt hat: Nach dem Ende der Ampelkoalition fühlen wir uns nicht mehr daran gebunden, das auf den Weg zu bringen. – Das ist der Grund, warum es bis heute kein Bundesamt zur Bekämpfung der Finanzkriminalität gibt. – So viel zur Vergangenheitsbewältigung. Zur Gegenwart: Bundesfinanzminister Klingbeil hat sich inzwischen dagegen entschieden, die Behörde aufzubauen. Er will stattdessen den Zoll im Kampf gegen Geldwäsche stärken. Vor diesem Hintergrund muss man auch feststellen, dass eine Bundesratsinitiative eher weniger erfolgversprechend ist. Deshalb können wir diesen Forderungspunkt aus meiner Sicht abhaken. Was dann bleibt, ist die Forderung, die Staatsanwaltschaft in Köln mit 30 zusätzlichen Staatsanwältinnen Landtag und Staatsanwälten zu stärken. Richtig ist: Die Stellenzahl der Staatsanwaltschaft in Köln wurde unter dieser Koalition bereits mehrfach deutlich erhöht. Spezialisierte Cum-Ex-Verfahren erfordern tiefes Finanz- und Steuerrechtswissen. Die Einarbeitungszeit ist real; wir können sie nicht wegdiskutieren. Die Qualität der Ermittlungen leidet am Ende auch, wenn ständig neue, unerfahrene Dezernenten in der Behörde rotieren. Deshalb ist aus unserer Sicht die richtige Antwort: dauerhaft betraute Spezialdezernenten statt Masseneinstellung. Wichtig ist auch das, was Sie in Ihrem Antrag nicht schreiben. Denn der Antrag ignoriert den Aufbau des Landesamts zur Bekämpfung der Finanzkriminalität völlig. Hier ist zum Beispiel in der Taskforce NRW gegen Terrorfinanzierung die Zusammenarbeit von Staatsanwaltschaft, Polizei und Steuerfahndung gelebte Praxis, und zwar schon seit Jahren. Im LBF gibt es auch eine Bündelung von Kompetenzen im Bereich des Umsatzsteuerbetrugs. Aus meiner Sicht ist das eines der unterschätzten Phänomene, wenn wir über Finanzkriminalität reden. Meines Erachtens legen wir einen zu starken öffentlichen Fokus auf Cum-Ex und Cum-Cum legen und einen viel zu geringen öffentlichen Fokus auf diese Umsatzsteuerkarusselle, die dem deutschen Staat noch viel mehr Geld wegnehmen, als es Cum-Ex und Cum-Cum jemals getan haben. (Beifall von den GRÜNEN)

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