Sebastian Haug
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wenn wir heute über die Aufarbeitung von Cum-Ex- und Cum-Cum-Geschäften sprechen, dann reden wir über einen der größten Steuerbetrugsfälle in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland. Durch missbräuchliche Aktiengeschäfte wurden dem Staat über Jahre hinweg Milliarden an Steuereinnahmen entzogen – eine Belastung des Vertrauens der 18.06.2026 Bürger in die Steuergerechtigkeit und eine enorme Herausforderung für den Rechtsstaat. Um die Verantwortlichen zur Rechenschaft zu ziehen und auf kriminellem Weg erlangte Gelder zurückzufordern, haben die Finanzverwaltungen ihre Prüfungen intensiviert. Die gesetzlichen Grundlagen wurden mehrfach verschärft. Die Strafverfolgungsbehörden haben eine Vielzahl komplexer Ermittlungsverfahren eingeleitet. Nicht zuletzt haben die Berichte der Generalstaatsanwaltschaft und der Staatsanwaltschaft Köln in der Sitzung des Rechtsausschusses am 11. März gezeigt, dass diese Maßnahmen Wirkung zeigen. Nach dem jüngsten Stand ermittelt die Hauptabteilung H der Staatsanwaltschaft Köln in 138 Cum-Ex-Verfahren gegen 1.756 Personen. Die Ermittlungen dauern zum großen Teil weiterhin an, weil die Sachverhalte außerordentlich komplex sind, internationale Verflechtungen aufweisen und teilweise viele Jahre zurückliegen. Dennoch besteht kein Zweifel daran, dass die zuständigen Behörden die Aufarbeitung konsequent vorantreiben. Vor diesem Hintergrund fordert die FDP-Fraktion heute zum einen 30 zusätzliche Staatsanwälte zur Bearbeitung der Straftaten in Köln. Zum anderen soll nach ihrem Antrag eine Bundesratsinitiative gestartet werden, um eine neue Bundesbehörde, ein Bundesamt zur Bekämpfung der Finanzkriminalität, zu schaffen. Der Antrag der FDP-Fraktion stellt aber schon die Ausgangslage nicht korrekt dar, lässt bereits getroffene Maßnahmen außer Acht und arbeitet mit nicht mehr aktuellen Zahlen. Bis Ende des Jahres 2025 wurden 40 Stellen bei der Staatsanwaltschaft Köln zur Aufarbeitung von Cum-Ex-Verfahren und hiermit verwandten Steuerstraftaten vorgehalten. Diese 40 Stellen wurden im Januar 2026 um neun weitere Planstellen für die Staatsanwaltschaft Köln und eine weitere Planstelle für die Staatsanwaltschaft Bonn verstärkt. Von den mit dem Landeshaushalt 2026 eingerichteten 58 neuen Planstellen für Staatsanwälte dienen mehr als ein Drittel ausdrücklich der Bekämpfung der Finanz- und Wirtschaftskriminalität. NRW kommt damit der Aufgabe der Bekämpfung der Finanz- und Wirtschaftskriminalität mit einem im bundesweiten Vergleich beispiellosen Personaleinsatz nach. Absolut kontraproduktiv wäre nach unserer Auffassung die geforderte Bundesratsinitiative zur Errichtung eines neuen Bundesamtes zur Bekämpfung der Finanzkriminalität. Für eine wirksame Strafverfolgung in diesem Bereich brauchen wir keine neue Bundesoberbehörde. Die bestehenden Strafverfolgungs- und Verwaltungsbehörden, die mit der Bekämpfung von Finanzkriminalität beschäftigt sind, sollten rechtlich und tatsächlich gestärkt werden. Landtag Kooperationsmöglichkeiten und die ressortübergreifende Zusammenarbeit sollten weiterentwickelt und gefördert werden. Zum Beispiel die Taskforce, der ständige Arbeitsverbund der Ministerien für Inneres, Justiz und Finanzen, hat sich seit der Gründung 2018 mehr als bewährt und dient anderen Bundesländern als Vorbild für die Einrichtung ähnlicher fester Kooperationen. (Beifall von der CDU und Simon Rock [GRÜNE]) Wir setzen uns für verbesserte Datenaustauschmöglichkeiten zwischen allen für die Bekämpfung von Finanzkriminalität zuständigen Behörden ein. Aus unserer Sicht ist es zum Beispiel nicht ausreichend, wenn wie im Entwurf des sogenannten Zollfinanzgerechtigkeitsgesetzes von Bundesfinanzminister Klingbeil nur für die Zollverwaltung mehr rechtliche Möglichkeiten geschaffen werden. Ich verweise in diesem Zusammenhang auf die Entschließung des Bundesrates zur effektiveren Bekämpfung der Finanzkriminalität vom 30. Januar dieses Jahres auf Initiative NRWs und Sachsens. Hierin fordern die Länder zu Recht mehr Befugnisse der Ermittlungsbehörden im Kampf gegen organisierte Finanzkriminalität, Geldwäsche und Untergrundbanken, vor allem erweiterte Möglichkeiten zur wirksamen Abschöpfung illegal erlangter Vermögenswerte, und keine Konzentration ausschließlich auf den Zoll. Die Aufarbeitung von Cum-Ex- und Cum-Cum-Geschäften bleibt eine zentrale Aufgabe unseres Rechtsstaates. Die Verantwortlichen müssen konsequent verfolgt und unrechtmäßig erlangte Vermögensvorteile abgeschöpft werden. Aber gute Politik bedeutet nicht, auf jede Herausforderung mit der Schaffung neuer Behörden zu reagieren. Gute Politik bedeutet, bestehende Strukturen kritisch zu prüfen, effizient einzusetzen und dort nachzusteuern, wo tatsächlich Defizite bestehen. Die zuständigen Behörden sind handlungsfähig. Die bestehenden Strukturen sollten daher konsequent genutzt und die laufende Aufklärungsarbeit weiterhin von uns allen in diesem Haus entschlossen unterstützt werden. Die Ermittlungsbehörden und die dort tätigen Menschen haben diese Unterstützung verdient. Die CDU-Fraktion lehnt daher diesen Antrag ab.– Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall von der CDU)
