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Dr. Werner Pfeil

FDP 18.06.2026 Sitzungen 18/125

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Kollegen und Kolleginnen! Cum-Ex und Cum-Cum sind nicht weg, sondern noch da. Wir befinden uns mit dem Antrag in einer Wiederholungsschleife und mit dem, was bisher unternommen wurde, in einer Warteschleife. Solange in diesem Bereich keine Fortschritte in Sicht sind, werden wir dieses Thema immer wieder aufrufen – es sind noch zehn Monate bis zum Ende dieser Legislaturperiode –, denn es geht um mehrere Hundert Millionen Euro, die bisher nicht 18.06.2026 eingetrieben wurden, und um Strafverfahren, die einfach nicht eingeleitet werden. Ich erinnere daran, dass es insgesamt um 1.700 Beschuldigte geht, gegen die von der Abteilung H der Staatsanwaltschaft in Köln ermittelt wird. Zwischen Anfang 2025 und jetzt, also in anderthalb Jahren, wurden in Cum-Ex-Verfahren vier Anklagen gegen sieben Beschuldigte erhoben. Merken Sie was? Irgendwie stimmt das Verhältnis nicht: bei 1.700 Beschuldigten vier Anklagen, sieben Beschuldigte. Das eigene Unvermögen wird an zwei Beispielen deutlich. Die Staatsanwaltschaft Köln gibt jetzt, 2026, das Verfahren gegen die HSH Nordbank nach acht Jahren Ermittlungsarbeit nach Hamburg ab. Hat man die eigene Unzuständigkeit erst jetzt, erst am Ende einer achtjährigen Ermittlung festgestellt oder will man in der Sache einfach nicht weitermachen? Das zweite Beispiel. Die Bafin hat im Juni 2026 veröffentlicht, dass es konkrete Anhaltspunkte gab, dass die DekaBank Deutsche Girozentrale in den Jahren 2013 bis 2018 gegen Rechnungslegungsvorschriften verstoßen hat. Es ging um 500 Millionen Euro, die zuerst hinterzogen, dann wieder gezahlt wurden. Worüber reden wir also? Wir reden über Hinterziehungen, die immer noch durch Cum-Ex-, Cum-Cumoder Umsatzkarussellgeschäfte stattfinden. Wir reden über Verfahren, die hier in Nordrhein-Westfalen nicht vom Fleck kommen. Wir reden darüber, dass bestimmte Verfahren abgegeben werden, um das Nichteinleiten von Strafverfahren zu überdecken oder um mitzuteilen, dass es gar keine Möglichkeit gibt, hier in Nordrhein-Westfalen entsprechende Strafverfahren einzuleiten. Dann kann man auch nur davon sprechen, dass die Ermittlungen bisher nur unzureichend oder schleppend oder kaum wahrnehmbar sind. Wenn jetzt auf unseren Antrag hin von bestimmten Fraktionen gesagt wird, dass wir nicht mehr Staatsanwälte brauchen, dann sage ich: Doch, natürlich; denn die bisherigen reichen offensichtlich nicht aus, um die 1.700 Beschuldigten, gegen die ermittelt wird, mit Anklagen zu versehen und entsprechende Strafverfahren durchzuführen. Jetzt kann man dazu auch wieder sagen – und das wurde auch häufig vorgetragen –: Die Verfahren sind so komplex; das geht gar nicht so schnell. – Unser Einwand war da schon vor einem Jahr: Dann bildet mehr Staatsanwälte aus; dann können die ja wieder ermitteln. – Der Hinweis damals lautete: Nein, das können wir nicht; denn jeder Staatsanwalt, der jetzt neu ausgebildet wird, bindet wieder Ressourcen der derzeit bereits ermittelnden Staatsanwälte. Jetzt sind wir ein Jahr weiter, und nichts hat sich getan. Es wurden zumindest nur wenige Anklagen Landtag eingeleitet. Das ist der konkrete Vorwurf, den wir auch in den nächsten zehn Monaten bis zum Ende dieser Legislaturperiode immer wieder geltend machen werden und auf den wir hinweisen wollen. Denn es geht um mehrere Hundert Millionen Euro Steuergelder, die von korrupten Banken hinterzogen wurden und die wir bisher nicht zurückerhalten haben. Deswegen können wir in Nordrhein-Westfalen nur darauf hinweisen, die Staatsanwaltschaft zu verstärken, die Ermittlungsaktivitäten zu erhöhen und weiter Anklagen zu erheben, um die hinterzogenen Gelder einzutreiben und die Strafverfahren einzuleiten. (Beifall von der FDP) Neben dieser Personalaufstockung hier in Nordrhein-Westfalen sind aber auch weitere Strukturen zur Bekämpfung der Finanzkriminalität notwendig. Da gibt es entsprechende Vorschläge auf Bundesebene. Es gab sie schon in der alten Ampelregierung. Sie sind nicht zum Ende geführt worden, weil die Ampel gescheitert ist. Jetzt gibt es sie auch im Hinblick auf die neue Bundesregierung. Aber sie haben einen großen Nachteil. Denn alle Kompetenzen der Strafverfolgung werden da nicht gebündelt, sondern werden aufgeteilt. Die Bundesregierung möchte das Thema so regeln, dass die international organisierte Steuerhinterziehung und damit ein entscheidender Teil der Finanzkriminalität außen vor bleibt. Genau das ist unser Kritikpunkt. Wir sagen: Eigentlich muss da entsprechend angesetzt werden, und es muss eine interdisziplinäre Zusammenarbeit in dem Punkt stattfinden, damit wir auch die internationale organisierte Steuerhinterziehung durch die neue Organisationsstruktur auf Bundesebene schlagkräftig bekämpfen können. Das ist bisher nicht der Fall. Darauf bezieht sich unsere zweite Forderung in diesem Antrag. Wir fordern nicht nur Personalverstärkung, sondern auch, sich dafür einzusetzen, dass die Strukturen auf Bundesebene entsprechend gestaltet werden. – Vielen Dank. (Beifall von der FDP)

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