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Ralf Witzel

FDP 18.06.2026 Sitzungen 18/125

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Als ich im letzten Plenum gesehen habe, dass die Koalition plötzlich ein Korrekturgesetz für ihren NRW-Plan einbringt, da habe ich gedacht: CDU und Grüne haben die Probleme ihrer bisherigen Gesetzgebung endlich erkannt und machen nun das, was wir Ihnen schon im letzten Jahr empfohlen haben. Angesichts der sich verschärfenden Wirtschaftskrise wäre es geboten, beim Landesanteil der historischen Rekordschulden des Bundes endlich für zweierlei zu sorgen: Erstens. Man muss gewährleisten, dass diese einen Zusatznutzen haben, also neue Projekte in Angriff genommen werden, die es ansonsten nicht geben würde. Das wäre ein Konjunkturimpuls, reine Mitnahmeeffekte bei ohnehin geplanten Maßnahmen sind dies nicht. Zweitens. Es müsste sichergestellt werden, dass es sich um werthaltige, nachhaltige, echte Investitionen handelt, die in unserem Land dauerhaft für Potenzialwachstum sorgen. Die Erschließung eines Gewerbegebiets mit moderner Infrastruktur kann dafür sorgen, dass Betriebe sich ansiedeln, ihre Produktion nicht einstellen oder profitabler arbeiten. Das reduziert das Risiko von Deindustrialisierung und kann zusätzliche Steuereinnahmen in der Zukunft bedeuten. (Beifall von der FDP) Genau das haben Ihnen in der Anhörung auch alle Vertreter von Wirtschaftsforschungsinstituten geraten: die Fokussierung des NRW-Plans auf Zusätzlichkeit in Kombination mit einem echten Investitionsbegriff. Leider machen Sie genau das Gegenteil. Statt bei der Treffsicherheit von Maßnahmen nachzuschärfen, erweitern Sie den Verwendungszweck. Entgegen Ihren eigenen Erkenntnissen zur Sinnhaftigkeit von Eigenanteilen in Förderprogrammen, die uns der Finanzminister in dieser Legislaturperiode explizit mitgeteilt hat, und des Ausschlusses ineffizienter Doppelförderungen wollen Sie nun genau diese Anforderungen schleifen. Alle Wirtschaftsvertreter in der Sachverständigenanhörung haben Sie eindringlich davor gewarnt, auch der Landesrechnungshof lehnt diese Aufweichung ab. Er sieht völlig zu Recht die Gefahr, dass vollständig fremdfinanzierte Projekte nicht der strengen Abwägung unterliegen, die die Ausgabe eigenen Geldes mit sich bringt. (Beifall von der FDP) Ohne jede Eigenbeteiligung kann zu leicht bestellt werden; für welche Zwecke haben Sie auf unsere Nachfrage hin offenbart. Die schuldenfinanzierten Gelder können nach dem Gesetzeswortlaut für alle Förderprogramme eingesetzt werden. Sie nennen uns in Vorlage 18/5200 nur einige Beispiele, Landtag sicherlich nicht die schlimmsten davon: Sicherung von Gehölzstrukturen, Schaffung naturverträglicher Erholungsflächen, Vernetzung der grünen Infrastruktur, Anlage von Nist- und Brutplätzen, Secondhandverkauf und Sharing. Hören Sie doch auf die Wirtschaftsexperten. Damit werden Sie keinen Wohlstand und kein Wachstum schaffen, was angesichts der dramatischen Schuldendimension aber geschehen müsste. (Beifall von der FDP) Da wir hier eine ehrliche und vollständige Besprechung der Expertenanhörung vornehmen wollen, will ich Folgendes nicht verschweigen – das ist hier auch bereits erwähnt worden –: Dieser Teil des Gesetzes der Koalitionsfraktionen ist von den kommunalen Spitzenverbänden begrüßt worden, und zwar aufgrund der strukturellen Unterfinanzierung der Kommunen. Auf meine Nachfrage hin haben sie ausdrücklich klargestellt, dass das an ihrer sonstigen Haltung zur Rückführung der Landesförderprogramme überhaupt nichts ändert, aber dass sie in der Not natürlich jeden Euro nehmen, den man ihnen anbietet. Jetzt will ich Ihnen, Herr Kollege Rock, auch in Erwiderung auf das, was Sie gerade gesagt haben, gerne erläutern, warum wir es für falsch halten, dass Sie als Koalitionsfraktionen gegen den expliziten und in seiner Form einmalig klar artikulierten Willen der Kommunen handeln. Das hat ja nicht die Landesregierung von Ihnen erbeten. Sie also sagen: Uns als CDU und Grüne ist es wichtig, in den nächsten zehn Monaten vor der Landtagswahl – ich habe nicht gesagt: nur in den nächsten zehn Monaten vor der Landtagswahl – eine im Wortlaut festgelegte, pflichtige Botschaft zur Vermarktung für das vorzusehen, was stattfindet. Diese lautet: In den nächsten zwölf Jahren investiert die Landesregierung über 30 Milliarden Euro in die Zukunft Nordrhein-Westfalens. (Matthias Kerkhoff [CDU]: Ist doch gut so! Ist doch richtig!) Diese schwarz-grüne Landesregierung tritt wahrscheinlich mit dem Ziel der Wiederwahl an und bewirbt sich dafür beim Wähler. (Zuruf von Ina Besche-Krastl [GRÜNE]) Damit haben wir natürlich eine Beeinflussung im Vorfeld der Landtagswahl vorliegen. (Zuruf von Matthias Kerkhoff [CDU]) Im Übrigen halte ich die Botschaft auch inhaltlich für sehr grenzwertig und finde, dass sie an Desinformation heranreicht, weil hier 30 Milliarden Euro ins Schaufenster gestellt werden. Im Wesentlichen reden wir über die Weiterleitung von Bundesgeldern und das, was den Kommunen als Verbundanteil von 23 % ohnehin an kommunaler Finanzierung zusteht. 18.06.2026 (Beifall von der SPD – Zuruf von Matthias Kerkhoff [CDU]) Das wird von Ihnen hier umgeframt. Das halten wir nicht für ehrlich, nicht für korrekt. Insgesamt lehnen wir das Gesetz natürlich ab. – Ich danke Ihnen. (Beifall von der FDP)

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