Ralf Witzel
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die klassischen Medien haben im Laufe der Zeit ihre dominante Gatekeeper-18.06.2026 funktion verloren. Man mag das bedauern und feststellen: Neue digitale Medien drängen immer stärker auf den Markt. Internationalen Oligopolen wie Facebook, Instagram oder X ist der Wahrheitsgehalt der von ihnen verbreiteten Postings dabei weitestgehend egal. Was geteilt wird, bestimmen im Wesentlichen Algorithmen; Qualität spielt dabei keine entscheidende Rolle. Das Bild, das nur auf Facebook zu sehen ist, oder der Text, der exklusiv auf LinkedIn erscheint, wird oft deutlich mehr Nutzern ausgespielt als Beiträge von klassischen Medien, die auf deren Webseiten verlinken und damit aus dem sozialen Medium herausführen. Diese Vorgehensweise ist aus Sicht der Konzerne auch rational und schlicht im Eigeninteresse der Plattformen. Diese Beschreibung dieses Teils der Sorge teilen wir, aber, Herr Kollege Eggers, nicht die Lösung, die Sie daraus ableiten. Wenn man das Problem beschreibt, was gegenwärtig auf Plattformen passiert, ist die Lösung nicht, dass staatliche oder staatsnahe Institutionen stattdessen die Algorithmen festlegen, sondern dann müsste Ihr Plädoyer sein, dass selbstbewusste, selbstständige, freiheitlich denkende Menschen selbst für sich die Einstellung tätigen können, welche Angebote sie angezeigt bekommen wollen oder nicht. Deshalb ist aus freiheitlicher Perspektive natürlich auch ein kritischer Blick auf die Arbeit der Landesmedienanstalten geboten, die an Veränderungen arbeiten, ausgewählte Medien zukünftig zu bevorzugen und damit Festlegungen zu treffen, was in ihren Augen für die Öffentlichkeit einen besonders hohen Wert hat – den Public Value, über den wir hier sprechen. Auch das folgt nicht alleine objektiven Kriterien, denn abhängig davon, wie man die Leitplanken setzt, ergibt sich eine Empfehlung für bestimmte Angebote und für andere eben nicht, die trotzdem nicht qualitativ begründet sein muss. Es geht nicht darum, welche journalistischen Angebote als besonders wertvoll gelten und deshalb eine bevorzugte Auffindbarkeit erhalten, sondern darum, welche Angebote auch journalistisch und deshalb besonders wertvoll sind. Das Public-Value-Verfahren basiert auf dem Medienstaatsvertrag von 2020. Angebote, die den Definitionen zufolge in besonderem Maße einen Beitrag zur Meinungs- und Angebotsvielfalt leisten, sollen leichter auffindbar sein. Dies verpflichtet Anbieter von Benutzeroberflächen zu einer bevorzugten Darstellung entsprechender Inhalte. Was die Bayerische Medienanstalt erst vor wenigen Wochen in ihrer Informationspolitik dazu betrieben und ausgeführt hat, ist Anlass, nachzudenken. Die Publikationen legen nämlich ausdrücklich nahe, dass Landtag Public-Value-Verfahren auch auf inhaltsbezogene Logiken in algorithmisch kuratierten Feeds abstellen. Dies sei auf soziale Medien im Kontext des angekündigten Entwurfs des Digitale-Medien-Staatsvertrags anzuwenden. Die möglichen Auswirkungen wären gravierend: Auch bei YouTube oder TikTok würden vor allem die als „Public Value“ gelabelten Inhalte maßgeblich werden. Da gibt es schon ein großes Risiko. Was heißt das in der Praxis? Die SPD in Nordrhein-Westfalen hatte am letzten Wochenende ihre Landeswahlversammlung zur Landtagswahl 2027. Wenn hier Platz greift, was sich einige vorstellen, bekommt man nicht als Erstes das Video Ihrer Landeswahlversammlung angezeigt, sondern vielleicht den Verriss der heute-show, der das ins Lächerliche zieht und kommentiert, (Thorsten Klute [SPD]: Ich fände das gut!) weil es ein Angebot des öffentlich-rechtlichen Rundfunks ist und das dann mehr Wert hat als SPD-nahe Influencer, die nicht diesen Bekanntheitsgrad haben und nicht die öffentlich statuierten Kriterien erfüllen. Dann ist das die erste Wahrnehmung Ihrer Landeswahlversammlung. Das kann Ihnen auch nicht recht sein. Das heißt, hier ist Vorsicht geboten, und zwar in beiden Richtungen: Wir wollen keine Abhängigkeit von kommerziellen Interessen in den Konzernstrukturen internationaler Oligopole haben. Wir müssen aber auch alles dafür tun, dass hier keine einseitige Bevorzugung staatlicher oder staatsnaher Organisationen erfolgt. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk mit seiner Pflichtfinanzierung steht nicht in einem fairen Wettbewerb mit neuen Anbietern, selbst wenn diese auch journalistische Qualität haben. Deshalb ist hier große Vorsicht geboten. – Vielen Dank. (Beifall von der FDP)
