Marco Schmitz
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wer in einer medizinischen Notlage 112 wählt, muss sich darauf verlassen können, dass schnell und professionell geholfen wird. Niemand soll in diesem Moment überlegen müssen, ob später möglicherweise eine Rechnung folgt. Deshalb müssen wir auch über die Finanzierung der Rettungsdiensteinsätze ohne anschließenden Transport verantwortungsvoll sprechen. Aber, lieber Kollege Moor, genau diese Sachlichkeit vermisse ich doch ein Stück weit in dem Antrag der SPD. Schon in der Überschrift wird die Frage gestellt, welche Konsequenzen für Patientinnen und Patienten drohen. Damit wird erneut der Eindruck erzeugt, die Versorgung sei akut gefährdet, die Menschen müssten Angst haben, den Rettungsdienst zu rufen. Wir erinnern uns noch gut an den vergangenen Wahlkampf. Damals hat die SPD mit einem Video über angeblich geschlossene Notaufnahmen Ängste geschürt. Auch damals wurden komplizierte Fragen medizinischer Versorgung auf dramatische Bilder reduziert. Wer mit geschlossenen Notaufnahmen Wahlkampf macht und heute erneut Ängste schürt, handelt nicht sachlich, sondern verantwortungslos. (Beifall von der CDU) Ein solches Vorgehen hilft niemandem. Es verunsichert die Bevölkerung und wird der täglichen Arbeit der Rettungskräfte, Leitstellen und Krankenhäuser auch in keiner Form gerecht. (Beifall von der CDU) 18.06.2026 Gerade deswegen möchte ich an dieser Stelle einmal den Rettungskräften in unserem Land ausdrücklich danken. Denn sie sind es, die Tag und Nacht im Einsatz sind. Sie kommen zu Menschen in Momenten großer Angst, bei Schmerzen, nach Unfällen und in lebensbedrohlichen Situationen. Dabei leisten sie nicht nur medizinische Hilfe. Sie geben Sicherheit, sprechen, beruhigen, erklären, hören zu und begegnen den Menschen mit Respekt und Empathie. Rettungskräfte sehen Patientinnen und Patienten oft in ihren verletzlichsten Momenten. Dass sie dabei professionell handeln und zugleich menschlich bleiben, verdient unseren großen Respekt und unsere Anerkennung. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Die Situation ist ernst, aber nicht so, wie die SPD sie darstellt. Zunächst müssen wir klären, worüber wir überhaupt sprechen. Der Begriff „Fehlfahrten“ ist irreführend. Gemeint sind Einsätze, bei denen kein Transport in ein Krankenhaus stattfindet. Dabei gibt es sehr unterschiedliche Fälle. Es gibt Einsätze ohne Kontakt zu einem Patienten, weil er einfach nicht mehr da ist, es gibt Einsätze, bei denen ein Patient untersucht, beraten oder medizinisch versorgt wird, aber kein Transport erforderlich ist, und es gibt Einsätze im Rahmen der Gefahrenabwehr. Diese Fälle dürfen wir aber nicht miteinander vermischen. Der vorliegende Musterbeschluss, den die Landesregierung vorbereitet hat, unterscheidet deshalb verschiedene Kategorien und schafft damit eine gemeinsame Grundlage für die weitere Behandlung dieser Einsätze. Besonders relevant sind die Fälle, in denen die Rettungskräfte einen Patienten vor Ort versorgen, ein Krankenhausaufenthalt aber nicht notwendig ist. Das ist keine nutzlose Fahrt; das ist keine Fehlfahrt. Wer Menschen am Einsatzort medizinisch versorgt, leistet Hilfe. Diese Hilfe wird nicht dadurch wertlos, dass anschließend kein Transport ins Krankenhaus erfolgt. Ein moderner Rettungsdienst ist mehr als ein Transportdienst. Die medizinische Versorgung der Verletzten beginnt bereits am Einsatzort. Rettungskräfte untersuchen, beraten, behandeln und entscheiden aufgrund ihrer Qualifikationen, ob ein Transport notwendig und erforderlich ist. Das geltende Bundesrecht bildet diese Realität aber leider bisher nicht ausreichend ab. Die gesetzliche Krankenversicherung finanziert den Rettungsdienst im Wesentlichen als Transportleistung. Genau daraus entsteht der jetzige Konflikt. Die Landesregierung hat diesen Konflikt aber nicht verursacht, sondern sie hat Verantwortung übernommen. Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann und Kommunalministerin Ina Scharrenbach haben die Landtag kommunalen Spitzenverbände und die Krankenkassen zusammengebracht. Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales hat die Gespräche moderiert. Daraus ist ein Musterbeschluss, der Ihnen auch zugegangen ist, für eine Übergangsregelung entstanden. Demnach beteiligen sich – was Sie jetzt schlechtreden – die Krankenkassen im Jahr 2026 an diesen Einsätzen ohne Transport bis zu einem Anteil von 50 %. Sie haben das eben selber gesagt. Von den Gesamtfahrten der Rettungsmittel sollen sie 50 % der Kosten übernehmen. Das betrifft insbesondere die Einsätze, bei denen kein Transport ins Krankenhaus notwendig ist. Ist das die endgültige Lösung? Nein, definitiv nicht. Ist damit jede finanzielle Belastung der Kommunen beseitigt? Ebenfalls nein. Aber es ist eine Übergangslösung, und diese Übergangslösung ist besser als die Alternative, dass die Krankenkassen diese Einsätze überhaupt nicht mehr mitfinanzieren. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Die Landesregierung verkauft keinen Kompromiss als perfekte Lösung. Aber sie hat eine Lösung erreicht, während die SPD nur Schlagzeilen produziert. Die SPD kritisiert das Ergebnis. Sie sagt aber nicht, wie sie die Krankenkassen kurzfristig zu einer vollständigen Finanzierung verpflichten will, obwohl dafür die bundesrechtliche Grundlage fehlt. (Lisa-Kristin Kapteinat [SPD]: Wer ist denn Bundesgesundheitsministerin? – Karl-Josef Laumann, Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales: Wer war es bis vor Kurzem? – Lisa-Kristin Kapteinat [SPD]: Vor Kurzem? Über welchen Zeitraum sprechen wir denn?) Aber es gibt auch auf Bundesebene Bewegungen. Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf zur Reform der Notfallversorgung beschlossen. Künftig soll nicht mehr allein der Transport finanziert werden. Auch das medizinische Notfallmanagement und die Versorgung am Einsatzort sollen als Teil der Krankenbehandlung anerkannt werden. Genau das brauchen wir auch. Nicht die Fahrt ins Krankenhaus entscheidet über den Wert eines Einsatzes. Entscheidend ist die medizinische Hilfe für den Menschen vor Ort. Die Sorgen der Kommunen nehmen wir sehr ernst. Viele kommunale Haushalte stehen unter erheblichem Druck. Deshalb dürfen Städte und Kreise auch nicht dauerhaft systembedingte Finanzierungslücken beibehalten. Aber den Kommunen hilft keine Dramatisierung. Ihnen helfen Verhandlungen, belastbare Regelungen und eine Reform der gesetzlichen Grundlagen. Die Landesregierung informiert derzeit die kommunalen Verantwortlichen in allen Regierungsbezirken. 18.06.2026 Die Entscheidung über den Musterbeschluss bleibt am Ende bei den Kommunen selbst. Die SPD behauptet, die Landesregierung habe neue Unsicherheiten geschaffen. Aber das Gegenteil ist doch richtig. Die rechtlichen Unsicherheiten entstehen aus dem Bundesrecht heraus, nämlich durch das bisherige Finanzierungssystem. Die Landesregierung hat erreicht, dass die Krankenkassen sich weiterhin an den Kosten beteiligen, sie hat einen Strukturprozess eingeleitet, sie bereitet neue Finanzierungsgrundlagen vor, und sie stimmt die Entwicklung in Nordrhein-Westfalen mit der Reform auf Bundesebene ab. Das sind doch konkrete Fortschritte. Gesundheitspolitik braucht Lösungen, keine Schreckensbilder. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Verantwortung zeigt sich nicht in der lautesten Warnung, sondern in der tragfähigsten Lösung. Wer die Menschen schützen will, muss den Rettungsdienst stärken. Wer nur Ängste schürt, schwächt das Vertrauen in unser Gesundheitssystem. Daran arbeitet unsere Landesregierung sachlich und gemeinsam mit allen Beteiligten. (Lisa-Kristin Kapteinat [SPD]: Schade, dass das keiner merkt!) Deshalb sage ich zum Schluss noch einmal allen einen besonderen Dank – vor allem unseren Rettungskräften, die jeden Tag vor Ort sind, Verantwortung übernehmen, medizinisch kompetent handeln und den Menschen zugleich mit Empathie und Respekt begegnen; denn sie können gar nichts für die Diskussionen, die wir hier heute führen. – Herzlichen Dank. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)
