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Justus Moor

SPD 18.06.2026 Sitzungen 18/125

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! „Die Krankenkassen sollen bloß nicht glauben, dass wir uns von denen erpressen lassen.“ Was für eine klare Aussage! Da hat sich tatsächlich einmal Ministerpräsident Hendrik Wüst persönlich und sogar inhaltlich zu einem echten, konkreten Problem der Landespolitik geäußert. (Lisa-Kristin Kapteinat [SPD]: Gibt es ja nicht!) Neben Boulespielen an der Rheinpromenade und Podcasts über das erfolgreiche Umsägen von Fichten im elterlichen Garten ist das ja eine wohltuende Ausnahme. Das muss man beinahe schon anerkennen. (Beifall von der SPD) Der Ministerpräsident hat eine Meinung zum Rettungsdienst, dann wird es ernst, und die Aussage ist auch noch gut. Wir lassen uns nicht von den Krankenkassen erpressen: Das klang entschlossen. Das klang nach Führung. Das klang nach Chefsache. Das war auch dringend nötig. Es kann nicht sein, dass man Angst hat, den Rettungsdienst zu rufen, wenn es der Partnerin oder dem Partner plötzlich nicht gut geht, wenn es dem eigenen Papa oder der eigenen Mama nicht gut geht, wenn es dem eigenen Kind nicht gut geht. Niemand in diesem Land darf aus Sorge vor einem Gebührenbescheid Angst haben, die 112 anzurufen. (Beifall von der SPD) Das sehen wir alle so. Das sehen auch die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister sowie die Landrätinnen und Landräte so. Als die Krankenkassen aufhörten, für Fehlfahrten zu bezahlen, sind die Rettungswagen vor Ort trotzdem Landtag gefahren, auch wenn es niemand mehr zahlte, weil es richtig ist. Als die Krankenkassen dreist vorschlugen, sie könnten ja noch die Hälfte bezahlen, aber nur bis zu 15 % Fehlfahrten und auch nur für 2026 und nicht für 2025, und Investitionen in den Rettungsdienst sollten erst einmal eingestellt werden, haben die Kommunen selbstverständlich nicht zugestimmt, weil es nicht tragbar war und weil sie auch einen Ministerpräsidenten an ihrer Seite hatten, der klipp und klar gesagt hat: Wir lassen uns nicht erpressen. – Richtig so! Dann kommt diese Landesregierung und sagt: Wir haben jetzt einen Kompromiss und einen Erfolg. Die Krankenkassen zahlen die Hälfte; sehr gut. Okay, nur bis 15 % Fehlfahrten und auch nur für 2026 und nicht für 2025, und die Investitionen in den Rettungsdienst sollen auch erst einmal eingestellt werden. – Merken Sie was? (Dr. Dennis Maelzer [SPD]: Knallhartes Ver- handeln! – Karl-Josef Laumann, Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales: Das glaubst du auch nur!) Die Krankenkassen haben zu 100 % das bekommen, was sie wollten. Wenn das dabei herumkommt, wenn der Ministerpräsident sich von denen nicht erpressen lässt, dann verstehe ich, warum er so selten etwas Konkretes zu landespolitischen Themen sagt. (Beifall von der SPD) Der Berg kreißte und gebar eine Maus. Herr Ministerpräsident, wenn Sie doch so viel mehr Erfolg beim Fichtenfällen haben als beim Ministerpräsidentensein, dann eröffnen Sie vielleicht einfach einen Baumdienst. (Beifall von der SPD – Zuruf von Mehrdad Mostofizadeh [GRÜNE]) Das wäre witzig. Doch das echte Problem ist, dass dadurch die Sorge der Menschen bleibt und sie Angst haben, 112 zu wählen. Natürlich wird es Kommunen geben, die diese Vereinbarung notgedrungen – nach dem Motto: besser den Spatz in der Hand als die Taube auf dem Dach – schließen werden. Dabei kann die Landesregierung selbst noch nicht einmal beantworten, ob unsere Kommunen das überhaupt dürfen. In der Sitzung des Ausschusses für Heimat und Kommunales am vergangenen Freitag kam dazu viel, nur keine klare Aussage. Gemäß § 77 Gemeindeordnung NRW sind die Kommunen verpflichtet, Finanzmittel – Zitat – „aus selbst zu bestimmenden Entgelten für die von ihr erbrachten Leistungen, […] zu beschaffen, […]“ § 6 Abs. 1 Kommunalabgabengesetz NRW sieht sogar eine Gebührenerhebungspflicht vor. 18.06.2026 Dagegen steht in § 14 Abs. 5 des Rettungsgesetzes NRW das Verbot, Kostenersatz zu verlangen, wenn der Notruf nicht missbräuchlich gerufen wurde. Gleichzeitig schreibt diese Landesregierung in ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage 7895 am 9. Juni 2026, also vor neun Tagen – Zitat –: „Darüber hinaus können die Kosten für Fehleinsätze in einem eigenen Gebührentarif ausgewiesen und gegenüber den Benutzerinnen und Benutzern in Rechnung gestellt werden.“ Sie stellt dann auch noch klar – Zitat –: „Fehleinsätze sind Fahrten, bei denen ein Rettungsmittel zu einem Einsatzort entsandt, die Benutzerin oder der Benutzer jedoch nicht in ein Krankenhaus transportiert wird.“ Den Kreisen wiederum, die oft Träger des Rettungsdienstes sind, ist es nach einem OVG-Urteil von 2002 nicht erlaubt, sich das Geld für Rettungsdienstgebühren dann über die Kreisumlage zu beschaffen. Wir haben nach all diesen Punkten am Freitag gefragt. Wir haben immer wieder nachgehakt, und wir haben mehrfach nachgefragt. Doch die Landesregierung sah sich am Freitag nicht in der Lage, eine rechtliche Bewertung abzugeben. Das ging so weit, dass die Landesregierung nicht ausschließen konnte, dass die landeseigene Kommunalaufsicht Kommunen in der Haushaltssicherung anweisen wird, Gebührenbescheide für Fehlfahrten zu versenden. Für sie gilt nämlich noch § 76 der Gemeindeordnung. Ich erwarte heute von Ihnen klare, und zwar rechtssichere, Antworten. (Beifall von der SPD) Dürfen die Städte und Gemeinden die verbleibenden Kosten für Fehlfahrten im Rettungsdienst überhaupt aus den allgemeinen Haushaltsmitteln bezahlen? Dürfen sie eine gebührenfinanzierte Einrichtung aus Steuermitteln subventionieren? Dürfen Kreise entgegen der ständigen Rechtsprechung die Kosten des Rettungsdienstes in der Kreisumlage berechnen? Dürfen Gebührenbescheide – wie Sie, Herr Laumann, es schreiben – versendet werden oder – wie es im Rettungsgesetz steht – nicht? Wird die Kommunalaufsicht des Landes Haushalte und Haushaltssicherungskonzepte genehmigen, die Kosten der Fehlfahrten entgegen der Gemeindeordnung und entgegen dem Kommunalabgabengesetz dann über den kommunalen Haushalt decken? Lassen Sie die Kommunen mit den jährlich 250 bis 300 Millionen Euro Kosten aus 2025 und 2026 wieder allein, oder leistet die Landesregierung endlich mal selbst einen Beitrag? Die Kommunen verdienen darauf Antworten. Die Menschen verdienen Antworten. Landtag (Mehrdad Mostofizadeh [GRÜNE]: Was ist denn Ihre Antwort, Herr Kollege?) Wenn Sie sich schon von den Krankenkassen erpressen lassen – auf Kosten der Kommunen, auf Kosten der Steuerzahler vor Ort, auf Kosten derer, die einen Krankenwagen rufen müssen –, (Mehrdad Mostofizadeh [GRÜNE]: Was ist denn mit der Bundesregierung?) können Sie dann wenigstens eine klare Aussage treffen, ob das überhaupt nach geltendem Recht geht? Lieber Kollege Mostafizadeh, denn sonst bleibt einfach die Sorge vor dem Gebührenbescheid, und das in dem Moment, in dem man am verletzlichsten ist, zum Telefon greifen und mit zittriger Hand 112 wählen muss. – Vielen Dank. (Beifall von der SPD)

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