Dr. Marcus Optendrenk
Danke schön. – Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! In dem Antrag der SPD ist das eine oder andere ein wenig durcheinandergeraten. Ich will versuchen, das zumindest an einer Stelle zu sortieren. Was Sie hier vortragen, läuft im Kern darauf hinaus, dass Sie eine landeseinheitliche Regelung und am liebsten wahrscheinlich auch noch einen einheitlichen Steuersatz – dazu gibt es ja auch schon Vorschläge – haben wollen. Ich sage Ihnen ganz ehrlich: Wenn Ihnen ein Gesetz ermöglicht, etwas zu tun oder etwas anderes zu tun, dann ist die Frage, wofür Sie sich entscheiden, ausdrücklich eine Sache der kommunalen Steuerhoheit als Teil der kommunalen Selbstverwaltung. (Stefan Zimkeit [SPD]: Wie kann man so dumm sein, der Landesregierung zu glauben?) Auf die Idee, dass ausdrücklich von uns als Volksparteien die kommunale Selbstverwaltung im Bereich der Steuerhoheit eingeschränkt werden soll, wäre ich vorher ehrlicherweise nicht gekommen – (Beifall von der CDU – Stefan Zimkeit [SPD]: Steht das im Antrag?) zumal, wenn man relativ klar weiß, dass wir das geleistet haben, was die kommunalen Spitzenverbände von uns und schon von meinem Vorgänger erbeten haben, nämlich, ob der Zusage von Olaf Scholz, es gebe aufkommensneutrale Hebesätze, zusammen mit IT.NRW eine Musterberechnung abzuliefern. Eine Musterberechnung ist aber weder eine Vorgabe noch eine Empfehlung. (Alexander Baer [SPD]: Was ist das denn dann?) Dann haben die kommunalen Spitzenverbände den Gesetzgeber gefragt: Liebe Leute, wenn ihr jetzt aber diese Differenzierung zulasst, wie sieht denn dann eine Differenzierung in der IT-Modellierung aus? – Dann haben wir gesagt, dass wir das auch noch als Informationsmaterial anbieten. Das ist auch noch geliefert worden. Zu der Frage, ob wir das Modell für rechtssicher halten: Ja, und wir haben gutachterlich bestätigt bekommen, dass dieses Modell einer Differenzierung der Hebesätze verfassungskonform ist. Es gibt außerdem die Frage, die von einem Finanzgericht in Brandenburg und vom Verwaltungsgericht in Düsseldorf aufgeworfen worden ist, in welchem Umfang eine solche Differenzierung verfassungskonform ist. 08.05.2026
