Ralf Witzel
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich will mit drei Positivfeststellungen anfangen. Herr Kollege Baer hat mit den Problemen, die er beschreibt, recht. Herr Kollege Klenner hat mit dem Hinweis recht, dass es hilfreich gewesen wäre, wenn der Kollege Baer das im Dezember bereits so zu dem FDP-Antrag vorgetragen hätte. (Zuruf von Jochen Klenner [CDU] – Zuruf von Wibke Brems [GRÜNE]) Kollege Rock hat recht, dass die Berechnung nach dem Scholz-Modell die Ursache für den ganzen Grundsteuermurks in Nordrhein-Westfalen ist. (Christian Dahm [SPD]: Ich finde, das ist das Wüst-Modell oder das Optendrenk-Modell!) Sie kommt, wenn man nichts Eigenes auf den Weg bringt, mit all ihren Schwächen und Nachteilen zum Tragen. Deshalb dürfen und müssen wir uns heute eben einmal mehr mit der verkorksten Grundsteuerreform beschäftigen. Ich will da gar nicht besserwisserisch tun, (Zuruf: Es aber sein? – Heiterkeit von den GRÜNEN) aber viele der Probleme, die sich in den vergangenen Jahren eingestellt haben, sind von uns und nicht nur von uns, sondern auch von Verbänden und den kommunalen Spitzenverbänden vorhergesagt worden. Insofern sind das alles jetzt Niederlagen vor Verwaltungsgerichten, die erwartungsgemäß so erfolgen. Sie können in vielen Plenarprotokollen nachlesen, welche Debatten wir dazu schon geführt haben. (Christian Dahm [SPD]: Das wollen wir gar nicht!) Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hat erstinstanzlich geurteilt, dass Kommunen, die das Hebesatzsplitting angewendet haben, dies gar nicht durften, da Landtag sie damit ansonsten gegen den Grundsatz der Steuergerechtigkeit verstießen. Die Satzungen der beklagten Städte mit Hebesatzsplitting wurden verworfen und sämtliche Steuerbescheide in diesen Kommunen aufgehoben. Das Verwaltungsgericht Düsseldorf geht für die Stadt Hilden nicht so weit – darauf ist von vorherigen Debattenrednern hingewiesen worden –, die Möglichkeit jeglichen Hebesatzsplittings pauschal zu verwerfen. Eine Privilegierung der Nutzung zu Wohnzwecken ist demnach grundsätzlich sogar möglich, muss dann jedoch für alle Wohnungen gelten. Genau das geschieht im schwarz-grünen Splittingmodell bei gemischt genutzten Liegenschaften aber nicht. Vor beiden Rechtsrisiken warnt die FDP-Landtagsfraktion seit Langem. Die Urteile sind also eine Niederlage dieser Landesregierung, die absolut vermeidbar gewesen wäre, wenn diese nur auf unsere Argumente gehört hätte. Sie müssen natürlich nicht auf die FDP-Landtagsfraktion hören, (Angela Freimuth [FDP]: Besser wäre es!) aber dann hören Sie doch wenigstens auf die wesentlich Betroffenen der schwarz-grünen Gesetzgebung, also auf Verbände, auf die Eigentümer, auf Mietervertretungen oder auf die Kommunen. Es gibt einen eklatanten Widerspruch zwischen zwei öffentlichen Verlautbarungen, die wir einmal vergleichen sollten. Ich verweise auf die Presseinformation des Finanzministers mit dem Titel „Land unterstützt Kommunen bei rechtssicherer Umsetzung der Grundsteuerreform“ vom 2. September 2024. Darin verteidigt der Finanzminister ausdrücklich die Rechtskonformität des Hebesatzsplittings – Zitat –: „Bürgerinnen, Bürger und Kommunen können sich auf das Land verlassen.“ Der Städtetag widerspricht dem in seiner Presseinformation „Landesmodell ist hoch riskant“ vom 2. Oktober 2024 direkt – Zitat –: „Dieses Modell der Landesregierung ist für die Städte und damit auch für die Bürgerinnen und Bürger hochriskant. […] Für Kommunen ergeben sich mit differenzierten Hebesätzen für eine Grundsteuerermäßigung für Wohngrundstücke große Rechtsunsicherheiten. Damit drohen den Städten bei einer der wichtigsten kommunalen Steuern im schlimmsten Fall massive Steuerausfälle, wenn sie dem Landesmodell folgen.“ (Angela Freimuth [FDP]: Hört, hört!) Genau so ist es jetzt gekommen, und deshalb haben wir den Salat. Niemand soll sagen, CDU und Grüne seien nicht gewarnt gewesen. 08.05.2026 (Beifall von der FDP, Alexander Baer [SPD] und Christian Dahm [SPD]) Rechtlich gesehen haben Sie sich also für eine Hochrisikostrategie entschieden, und das Problem ist jetzt, dass Kommunen ohne finanzielle Planungsperspektive dastehen. Ich mache Ihnen das mit dem Essener Kämmerer mal ganz glaubwürdig – Kollege Schrumpf kann das gerne bestätigen – deutlich. Der hat ein CDU-Parteibuch, steht also nicht im Verdacht, der Landesregierung Böses zu wollen. Dieser hat sich in doppelter Hinsicht auf die Expertise der Landesregierung und des Finanzministers verlassen, nämlich bei den Angaben dem Grunde nach und der Höhe nach. Er hat der Höhe nach darauf vertraut, dass die Relationen beim Hebesatzsplitting stimmen, und dann selbst festgestellt, dass es in der Praxis große Abweichungen gibt, wenn er die Daten des Finanzministers als Grundlage wählt. (Zuruf von der SPD: Aha!) Dem Grunde nach hat er sich darauf verlassen, dass das rechtskonform ist. Er hat das Hebesatzsplitting in Essen einführen lassen, und nun steht Essen ohne gültige Grundsteuersatzung da. Der CDU-Kämmerer einer der größten Städte dieses Landes! Die Entscheidung über eine neue Grundsteuersatzung ist verschoben worden. Bis auf Weiteres gibt es in der Stadt Essen keine Grundsteuerbescheide. Das ist für all diejenigen, die steuerpflichtig wären, erst mal schön, aber nicht für die Kommunen. Selbst für die Steuerpflichtigen ist das aber nicht schön, weil dieser Zustand ja nicht anhalten wird. Es wird Bescheide geben, in denen nachträglich Steuern erhoben wird, was vielleicht noch mal für böses Erwachen sorgen wird. Diese Situation ist völlig unbefriedigend. Sie sorgt bei Bürgern, (Das Ende der Redezeit wird signalisiert.) bei Betrieben und bei Vereinen für Rechtsunsicherheit und bei den Kommunen für Einnahmeunsicherheit. Ändern wir etwas an dieser Situation! – Vielen Dank. (Beifall von der FDP)
