Simon Rock
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir reden heute wirklich nicht zum ersten Mal über das Thema „Grundsteuer“. Neu ist in der Tat nur, dass die Anträge von der SPD und nicht nur von der FDP kommen. Klar, ich kann den Impuls verstehen, aus der Opposition auf die Urteile der Verwaltungsgerichte zu reagieren. Ich sage Ihnen ganz deutlich: Diesen Impuls habe auch ich, ohne in der Opposition zu sein. Die spannende Frage ist nur, wann und wie man auf diese Urteile reagiert. Sie fordern in Ihrem Antrag, Nordrhein-Westfalens Grundsteuerhebesatzgesetz mit der unaussprechlichen Abkürzung grundlegend zu überarbeiten. Da wird es spannend, zumindest dann, wenn man sich als Grundsteuer-Nerd mit den Details dieser Steuer Landtag beschäftigt. Man muss sich anschauen, was das Verwaltungsgericht Düsseldorf gesagt hat, nämlich, dass differenzierte Hebesätze und eine Begünstigung von Wohnraum grundsätzlich in Ordnung gehen. Es hat nur ein Problem mit den sogenannten gemischt genutzten Grundstücken. Dazu sagt es: Die Regelung geht so mit Art. 3 des Grundgesetzes nicht konform, weil sie vorsieht, dass ein Gebäude, wenn es zu mindestens 20 % gewerblich genutzt wird, im Rahmen der Grundsteuer komplett als gewerblich betrachtet wird. Das Problem ist nur: Das ist kein NRW-Spezifikum, sondern eine Regelung, die so eins zu eins aus dem Bundesmodell, das in der Mehrheit der Bundesländer in Deutschland gilt, übernommen wurde. Ein weiteres Problem ist, dass die Änderung der Steuermesszahlen an diesem Problem original null Komma null ändern würde. Sie liefern an der Stelle also nur Scheinlösungen, wenn Sie vorschlagen, wir sollten einfach die Messzahlen ändern. Wir würden den entsprechenden Vorgaben des Verwaltungsgerichts Düsseldorf, die in der Tat noch nicht rechtskräftig sind – darauf hat Kollege Klenner zu Recht hingewiesen –, damit an keiner Stelle irgendwie entgegenkommen. Herr Kollege Baer, wenn Sie sich schon selbst zitieren, dann wäre es auch gut, wenn Sie sich tatsächlich vollständig zitieren würden. Der Kollege Klenner hat eben zu Recht darauf hingewiesen, dass Sie im Dezember noch selbst gesagt haben, wir bräuchten keine panischen Schnellschüsse, mit dem Urteil sei das letzte Wort noch nicht gesprochen und man müsse eine Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig abwarten, um Rechtssicherheit für die Kommunen zu gewährleisten. Damit hatten Sie vor fünf Monaten vollkommen recht, ehrlicherweise hätten Sie damit auch jetzt noch recht. Ich frage mich nur, warum Sie es plötzlich anders sehen. Ich habe kein einziges Argument gehört, mit dem Sie sagen, wir hätten jetzt eine andere Situation als vor fünf Monaten. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat sich nicht damit beschäftigt, nicht mal das Oberverwaltungsgericht in Münster hat sich bislang damit befasst. Deshalb frage ich mich, welche Entscheidung ich verpasst habe, die erklärte, dass Sie plötzlich zu einer ganz anderen Sachlage kommen. Man muss sich auch folgende Frage stellen: Wenn Sie das Gesetz anpassen wollen, dann wäre ich auch für Hinweise dazu dankbar, wie es angepasst werden soll. Dazu steht in Ihrem Antrag absolut nichts. Sie fordern, das Gesetz irgendwie anzupassen, sagen aber leider nicht, wie. Das Zweite ist, dass man irgendwas bei den Steuermesszahlen tun muss. Sie sagen nichts dazu, dass die Messzahlanpassung zum jetzigen Zeitpunkt, vor der nächsten Hauptfeststellung, einen hohen bürokratischen Aufwand produzieren und sie den Vorgaben 08.05.2026 des Verwaltungsgerichts Düsseldorf nicht entsprechen würde. Das wird der Ernsthaftigkeit der Debatte nicht gerecht. Deshalb schlage ich vor, wir machen genau das, was Sie vor fünf Monaten vorgeschlagen haben: Wir warten also höhere Urteile ab und werden das Gesetz, wenn es notwendig ist, zielgenau zur nächsten Hauptfeststellung anpassen. Ansonsten – das sage ich Ihnen voraus – besteht die Gefahr, dass wir das Ganze weiter verschlimmbessern. Damit ist den Kommunen nicht geholfen – ganz im Gegenteil. (Beifall von den GRÜNEN und der CDU)
