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Martin Lucke

CDU 08.05.2026 Sitzungen 18/123

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Kollege Schrumpf hat es bereits deutlich gemacht: Die Lage der Kommunen ist schwierig, und die Landesregierung handelt. Ich will deshalb an dieser Stelle nicht noch einmal alles wiederholen, was zu Altschuldenentlastung, Gemeindefinanzierungsgesetz, Nordrhein-Westfalen-Plan und Bürokratieabbau schon gesagt worden ist. Aber eines ist wichtig: Diese Maßnahmen zeigen, dass Nordrhein-Westfalen seine Kommunen nicht alleinlässt. Jeder dritte Euro des Haushalts fließt an die kommunale Familie. (Beifall von der CDU – Vereinzelt Beifall von den GRÜNEN) Anders als der damalige Stärkungspakt Stadtfinanzen der SPD gehen unsere Maßnahmen nicht zulasten des GFG. (Christian Dahm [SPD]: Der hat aber gewirkt!) Von einer Kommunalfeindlichkeit kann hier wirklich keine Rede sein. Gerade deshalb sollten wir die Debatte ehrlich führen. Genau daran fehlt es hier bereits in den Eingangstexten von SPD und AfD. Beide versuchen, aus einer bundesweiten, strukturellen Finanzkrise der Kommunen – wir haben es heute schon mehrfach gehört – eine Anklage gegen die Landesregierung zu machen. Das ist politisch bequem, aber sachlich falsch. (Beifall von der CDU) Wenn Sie darauf verweisen, dass das Land Nordrhein-Westfalen 2025 einen Haushaltsüberschuss von über 2 Milliarden Euro erzielt habe, dann ist es so, dass Sie … (Martin Lucke [CDU] blättert in seinen Unterla- gen. – Zuruf von der FDP: Wie ist es?) Wie Sie zu diesem Überschuss kommen, ist rätselhaft. Einnahmen sind nicht zwangsweise ein Überschuss und Tilgungsverpflichtungen keine freiwillige Sache. Die Altschuldenlösung zeigt, dass die Landesregierung nicht zulasten der Kommunen handelt. Das … – Entschuldigung! (Martin Lucke [CDU] blättert in seinen Unterla- gen. – Ralf Witzel [FDP]: Was ist das denn jetzt?) Das Land – wir haben es eben schon gehört – übernimmt, anders als damals der Stärkungspakt „Stadtfinanzen“, 9 Milliarden Euro übermäßige kommunale Kredite . Es ist gut, dass sich nun auch der Bund an der Altschuldenlösung beteiligt. Für Nordrhein-Westfalen bedeutet das rund 164 Millionen Euro pro Jahr. Das ist ein Schritt in die richtige Richtung. (Beifall von der CDU) 08.05.2026 Ein weiterer Punkt ist Konnexität. Es gibt keine neue Aufgabe des Landes, bei der das Land sagt: Die Kommunen sollen es machen und selbst zusehen, wie sie es bezahlen. – Allein das Beispiel der ABC-Klassen zeigt, dass Nordrhein-Westfalen seine Verantwortung wahrnimmt. Der Unterschied zu vielen Entscheidungen auf Bundesebene ist deutlich. Dort wurden Leistungsansprüche ausgeweitet, Standards angehoben und neue Verfahren geschaffen. Die Kostenfolgen landen häufig bei Ländern und Kommunen. Unter der vorherigen Regierung im Bund, der Ampelregierung, hat sich das in mehreren Bereichen verschärft. Das Wohngeld-Plus bedeutet für die kommunalen Wohngeldstellen mehr Anträge, mehr Personalbedarf, mehr Verwaltungsaufwand. Auch das Bürgergeld und die Sozialhilfe haben die Ausgaben deutlich erhöht. Das Statistische Bundesamt weist für 2025 ein kommunales Rekorddefizit von 31,9 Milliarden Euro aus. Die Sozialleistungen stiegen bundesweit um 5,9 % auf 90 Milliarden Euro. Der Kern des Problems ist also strukturell und bundesweit. Besonders deutlich sieht man das bei der Eingliederungshilfe. Es geht um die Teilhabe von Menschen mit Behinderung, und bei dieser ist die Kostenentwicklung erheblich. In Nordrhein-Westfalen lagen die Nettoausgaben bei rund 7,2 Milliarden Euro; das sind 13,2 % mehr als im Vorjahr. Bundesweit waren es 2025 rund 25,2 Milliarden Euro. Die Eingliederungshilfe ist bundesrechtlich geprägt. In Nordrhein-Westfalen trifft die finanzielle Last über Landschaftsverbände und Umlagen aber massiv die kommunale Familie. Die SPD behauptet, Nordrhein-Westfalen verschärfe die Lage, weil sich das Land im Gegensatz zu anderen Ländern nicht direkt an der Eingliederungshilfe beteilige. Diese Zuspitzung ist unredlich. Ja, andere Länder weisen direkte Landesanteile aus, aber die Systeme sind nicht vergleichbar. Berlin und Hamburg als Stadtstaaten (Justus Moor [SPD]: Ich habe von Flächenlän- dern gesprochen – Jochen Ott [SPD]: Flä- chenländer!) haben eine andere Struktur als ein Flächenland wie Nordrhein-Westfalen. Niedersachsen beteiligt sich zwar grundsätzlich an der Finanzierung der Eingliederungshilfe, (Justus Moor [SPD]: Genau!) weist neben weiteren Komponenten dafür aber lediglich eine Verbundquote von 15,5 % aus. Ähnlich verhält es sich in Schleswig-Holstein. Dort erfolgt über einen Mehrbelastungsausgleich eine anteilige Finan-Landtag zierung der Eingliederungshilfe, zugleich liegt der Verbundsatz nur bei 18,33 %. Nordrhein-Westfalen steht dagegen bei einem Verbundsatz von 23 % und stärkt die Kommunen zusätzlich, etwa durch die Altschuldenentlastung, einen hohen Anteil an den Mitteln des NRW-Plans – Herr Kollege Moor, es sind übrigens 68 %; versuchen Sie nicht immer, dies durch Rechentricks kleinzureden – (Beifall von der CDU und den GRÜNEN – Justus Moor [SPD]: Das habe ich gar nicht! Ich habe Ihnen das aufgezählt!) sowie die Garantie der GFG-Investitionspauschalen über zwölf Jahre. (Zuruf von Justus Moor [SPD]) Wer seriös vergleichen will, muss das Gesamtsystem betrachten. Nordrhein-Westfalen hat bereits 2023 eine Bundesratsinitiative gestartet, damit sich der Bund stärker und dynamisch an den Kosten der Eingliederungshilfe beteiligt. Einer bundesweiten kommunalen Entlastung in Höhe von jährlich 5 Milliarden Euro steht nämlich eine Kostenlast von 25,2 Milliarden Euro gegenüber. Der Betrag wächst nicht mit der Ausgabendynamik, deshalb brauchen wir eine echte Veranlassungskonnexität. Wenn wir uns dabei so einig sind, dann setzen Sie sich doch auch in Berlin dafür ein, gerade bei Frau Bas und Herrn Klingbeil. Wenn Bundesgesetze oder Bundesmaßnahmen bei Ländern und Kommunen zu Mehrausgaben oder Mindereinnahmen führen, müssen die Mittel dort ankommen, wo die Aufgabe ausgeführt wird. Wir freuen uns, dass dies im Bundeskoalitionsvertrag verankert ist. Die Bundesregierung wird sich daran messen lassen müssen. Die Umsetzung obliegt nicht allein der CDU. Denken Sie daran. Melden Sie sich bei Ihren Kollegen. Zur Ehrlichkeit gehört außerdem, dass wir über die Ausgabenseite sprechen müssen. Ministerpräsident Hendrik Wüst hat recht: Wenn das Geld für die Summe der Ausgaben nicht reicht, muss man fragen, wo neues Geld herkommt, aber auch, ob wirklich alles, was der Staat macht, in der Form notwendig ist. Genau dabei sind SPD und AfD zu bequem. Sie zeigen nach Düsseldorf, blenden Berlin aus, fordern mehr Geld und sprechen kaum über Ausgabenstandards und die Ausgabendynamik. Eine dauerhafte Lösung gibt es nur gemeinsam mit dem Bund – bei der Eingliederungshilfe, bei den Sozialausgaben, bei bundesgesetzlich veranlassten Aufgaben und Standards. Liebe Kolleginnen und Kollegen, setzen Sie sich in Berlin, bei Frau Bas, bei Herrn Klingbeil, dafür ein. Dann kriegen wir das strukturelle Problem auch wieder in den Griff. – Herzlichen Dank. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) 08.05.2026

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