Dr. Marcus Optendrenk
Ich interpretiere das als eine in eine Frage gekleidete Kurzintervention, die Sie auch hätten machen können. (Heiterkeit von Elisabeth Müller-Witt [SPD]) 07.05.2026 Der Sachverhalt stellt sich im Einzelfall immer so dar, dass Sie dann überprüfen müssen, ob im konkreten Einzelfall jemand über das, was in der Bewilligung steht, hinaus etwas getan hat, was er nicht hätte tun können. Das ist eine Einzelfallprüfung, die mit der grundsätzlichen Systematik zusammenhängt. Ich habe es eben dargestellt: Es gibt grundsätzlich ein bestimmtes System, wie Zuwendungen überprüfbar sind – in ihrer Verwendung im Einzelfall. Weder als Parlament noch als Landesregierung im Ministerium ist es unsere Aufgabe, jeden einzelnen Bescheid, der in einer nachgeordneten Behörde erteilt wird, im Einzelnen zu prüfen, sondern das ist Sache der jeweiligen Behörde. Dazu gibt es die Verwendungsnachweisprüfung. Dazu gibt es die Möglichkeit, die Verwendungskontrolle im Einzelfall zu machen. Dann muss geprüft werden, ob das mit den Voraussetzungen im Bescheid in Übereinstimmung steht. Das ist eine Einzelfallfrage. Es ist mit Sicherheit auch in manchem Einzelfall so, dass geprüft werden muss, ob Grenzen überschritten sind. Das steht gar nicht in Abrede. Es ist aber bei allen unseren Bescheiden so, dass wir nachher nicht nur im Einzelfall und in Stichproben die Verwendungskontrolle machen, sondern dass die zuständige Behörde das dann auch machen muss. Das gehört in einem Rechtsstaat dazu. Das passiert ja auch. Wir haben sogar häufig das Problem, dass kleine Vereine sagen, dass sie für Kleinstbeträge an Förderung einen unglaublichen Aufwand betreiben müssen, um im Einzelfall dann zu dokumentieren, dass jede einzelne Ausgabe entsprechend richtig ist. Insofern sind wir doch immer in dem Spagat zwischen den Anforderungen der Verwendungsnachweisführung und dem, was wir möchten, dass es auch genau gemacht wird. Dass dabei Fehler passieren können, ist klar. Dass es auch falsch gemacht werden kann, ist auch klar. Das ändert nichts an dem Grundsatz, dass wir ein funktionierendes System haben. Dieses funktionierende System kann im Zweifel immer noch einmal besser werden. Aber aus Ihren exemplarischen einzelnen Fällen ergibt sich kein Grund, etwas komplett Neues darüberzustülpen. Ich sehe den Anlass dazu überhaupt nicht. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)
