Dr. Marcus Optendrenk
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Gestatten Sie mir eine Vorbemerkung. Wenn wir an zwei aufeinanderfolgenden Plenartagen zwar nicht vom Inhalt des Antrags her, der zur Debatte gestellt wird, aber von den Debattenpunkten her, die thematisiert werden, ähnliche oder exakt gleiche Thesen hören, wiederholt es sich möglicherweise auch ein bisschen, was die Landesregierung Ihnen dazu sagt. Von gestern auf heute hat sich das eine oder andere nämlich nicht geändert. Ich weiß nicht, ob Herr Keith möglicherweise im vorläufigen Plenarprotokoll nachvollzogen hat, dass ich Ihnen dargestellt hatte, dass auf der Seite des Bundeszentralamts für Steuern ein umfassendes Register verfügbar ist. (Andreas Keith [AfD]: Das habe ich mir ange- schaut!) – Haben Sie sich das angeschaut? Gut. – Da finden Sie zum Beispiel ein zentrales Register aller Organisationen, die berechtigt sind, Zuwendungsbestätigungen auszustellen. Das Register ist in der Tat – ich habe es gestern schon gesagt – online und öffentlich zugänglich. (Kopfnicken von Andreas Keith [AfD]) Daneben haben wir über foerderplan.web inzwischen auch auf Landesebene ein weiter im Aufbau befindliches Werk. Das kennen Sie auch aus den Beratungen in den Fachausschüssen. Es ist auch dargestellt worden, dass über foerderplan.web nicht nur demnächst alle Förderprogramme aus dem Sondervermögen des Bundes durch die Kommunen beantragt werden können, sondern dass dort heute schon eine Vielzahl von weiteren Informationen zu finden ist. Dann kommt immer die Frage nach der Gemeinnützigkeit. Das will ich jetzt nicht noch einmal alles wiederholen. Dazu habe ich gestern ausgeführt, dass ein Gemeinnützigkeitsstatus nicht politisch zu definieren ist, sondern die gesetzlichen Grundlagen durch die Steuerverwaltung im Einzelfall überprüft werden, und zwar nach bundesweit einheitlichen Standards – unter Wahrung des Steuergeheimnisses, aber in der notwendigen Sorgfalt in den einzelnen Behörden. Eine staatliche Neutralitätsprüfung hinsichtlich der Frage, ob die steuerrechtlichen Vorschriften eingehalten werden, ist also absolut gewährleistet. 07.05.2026 Daneben hatte ich Ihnen gestern auch über die Landeshaushaltsordnung vorgetragen, über die Prüfung des Landesrechnungshofes, über die Prüfung in den Fachbehörden, über die Verwendungsnachweisprüfung, die übrigens schon damit beginnt, dass wir bei der Ausgestaltung von Förderprogrammen die Genehmigung des Landesrechnungshofs dazu einholen, was man denn nachweisen muss, damit eine Verwendungsnachweisprüfung anschließend auch durch den Rechnungshof und nicht nur durch die bewilligende Behörde, häufig eine Bezirksregierung, möglich ist. Außerdem haben wir gestern auch schon über die wirksamen Sanktionsmöglichkeiten gesprochen, die wir haben, wenn ein Zuwendungsbescheid erkennbar nicht entsprechend umgesetzt wird, nämlich in Form von teilweisen oder vollständigen Rückforderungen. Es gibt also diese Kontrollmöglichkeiten, die aus unserer Wahrnehmung heraus dann, wenn die Behörden sie tatsächlich auch so umsetzen – und daran haben wir keine berechtigten Zweifel –, dem Ziel von Förderung absolut entsprechen. Zum konkreten Vorschlag der AfD hinsichtlich dieses Registers gebe ich Ihnen allerdings zu bedenken, ob Sie damit nicht ein kleines Kunstwerk an Widersprüchlichkeit produziert haben. (Lachen von Dr. Hartmut Beucker [AfD]) Es sollen einerseits keine personenbezogenen Daten veröffentlicht werden, gleichzeitig aber die Namen der Empfänger der Mittel. Man muss kein Datenschutzspezialist sein, um zu merken, dass es schwierig wird, das zusammenzudenken. (Olaf Lehne [CDU]: AfD pur!) Vor dem Hintergrund empfindet die Landesregierung Ihre Initiative als nicht nur überbürokratisch, sondern auch überflüssig. Wir schließen uns der Einschätzung an, dass man besser viele andere Dinge machen kann, nämlich insbesondere Bürokratieabbau betreiben und nicht neue Bürokratie aufbauen. Soweit es an der Stelle um verfassungsrechtliche Fragen geht, haben wir allerdings nicht nur die Theorie, dass wir auch über den Verfassungsschutz und viele andere prüfen können, ob es Aktivitäten gibt, die mit der freiheitlich-demokratischen Grundordnung nicht vereinbar sind. Wir können also mit guten Gründen empfehlen, den Antrag nicht anzunehmen. – Danke schön. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)
