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Ralf Witzel

FDP 07.05.2026 Sitzungen 18/122

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Kollege Olaf Lehne hat in seiner Rede gerade deutlich gemacht, dass das Thema „NGOs“ einer differenzierten Betrachtung bedarf. Das sehen wir ausdrücklich auch so. Auch wenn ich mich nicht als Berater anderer Fraktionen betätigen will, wähle ich einen anderen Einstieg in diese Rede, als ich es eigentlich vorhatte, und wende mich an den Antragsteller. Herr Kollege Keith, angesichts dessen, was Sie hier vorgetragen haben, wie Sie es vorgetragen haben und mit welchem Wording Sie Ihre Forderungen vorgetragen haben, sollten Sie sich nicht wundern, dass das bei anderen Fraktionen nicht auf Zustimmung stößt – auch nicht bei denen, die selbst die eine oder andere kritische Frage zu NGOs beschäftigt. (Beifall von Franziska Müller-Rech [FDP]) Die Haltung der FDP-Landtagsfraktion zum NGO-Komplex ist aus verschiedenen bisherigen Debatten in dieser Wahlperiode bekannt. Ich verweise ausdrücklich auf unseren eigenen Antrag Drucksache 18/819 „Schluss mit der Blackbox der sogenannten NGO-Finanzierung! – Transparenz und klare Regeln statt Schattenagenda auf Kosten der Steuerzahler“. Niemand, der diese Landtagsdrucksache liest, wird uns mangelndes Problembewusstsein und eine mangelnde Abgrenzung dessen, worum es tatbestandsmäßig geht, vorwerfen können. Deshalb will ich für die FDP-Landtagsfraktion zu Beginn dieser Debatte ausdrücklich sagen: Es gibt eine Vielzahl von Vereinen und Organisationen in unserem Land, die sich dankenswerterweise für gesellschaftlich absolut legitime und wichtige Belange im Rahmen unserer Rechtsordnung engagieren. (Beifall von Angela Freimuth [FDP]) Landtag Das sind auch die allermeisten. Wir begrüßen das ausdrücklich und sagen: Wir brauchen sogar noch mehr davon. (Beifall von der FDP) Es ist eine Frage der Subsidiarität und Staatsferne, dass im gesellschaftlichen Konsens Beratungen oder konkrete Unterstützungsleistungen von Privaten erbracht werden, die den Staat entlasten, der ansonsten eigene Angebote dieser Art initiieren würde. Niemand dürfte beispielsweise etwas dagegen haben, dass der WEISSE RING den Opfern von Gewalttaten hilft. Indem dieser gemeinnützige Verein das tut, entlastet er staatliche Hilfsangebote und Strukturen und dient damit letztlich auch der Menschlichkeit. Organisationen, die sich tatsächlich dem Gemeinwohl verpflichtet fühlen und allgemein begrüßenswerte Dienstleistungen erbringen, können sich zu Recht als gemeinnützig anerkennen lassen, auch um für ihre Arbeit dann leichter Spenden einwerben zu können. (Beifall von Angela Freimuth [FDP]) Der Staat wird unter dem Strich entlastet, wenn auf diese Weise viel ehrenamtliche Arbeit aktiviert wird. Die Gewährung steuerlicher Vorteile ist für ihn also oft günstiger als der Aufbau einer eigenen staatlichen Infrastruktur von Hilfsangeboten. Zugleich haben wir aber auch genügend Problembewusstsein – darauf hat Kollege Lehne ja auch schon hingewiesen –, indem wir nämlich sagen: Auch wenn das, was ich gerade beschrieben habe, der klare Regelfall in der Vereinslandschaft ist, gibt es eben immer auch Ausnahmen von der Regel. Natürlich gibt es bestimmte Organisationen, die hinsichtlich ihres Wirkens und ihrer öffentlichen Finanzierung kritisch zu sehen sind. Besonders problematisch sind für die FDP-Landtagsfraktion staatliche Zuwendungen dann, wenn damit fragwürdiger politischer Aktivismus gefördert wird, und erst recht, wenn dadurch in Einzelfällen sogar noch die Begehung von Straftaten ermöglicht wird. Wenn der Staat Finanzmittel des Steuerzahlers nicht politisch ausgewogen vergibt, fördert er nicht den freien und fairen Meinungsdiskurs, sondern verzerrt ihn in eine bestimmte Richtung. Das ist nicht okay. Heute haben wir eine Vielzahl von Organisationen mit hoher Staatsnähe, die ihre Strukturen und Aktivitäten in wesentlichen Teilen von der Regierung finanzieren lassen. Natürlich schafft das bei nüchterner Betrachtung auch Abhängigkeiten, die problematisch sind. Deshalb habe ich auch an anderer Stelle schon gesagt: Viele der sogenannten NGOs sind eigentlich GOs, also gerade nicht regierungs- und politikunabhängig, sondern der vorpolitische Raum für bestimmte politische Richtungen. 07.05.2026 Dieses Spannungsfeld gilt es zu betrachten. Der Staat selbst ist zur Neutralität verpflichtet, während zivilgesellschaftliche Organisationen im Rahmen ihrer Grundrechte politische Positionen vertreten dürfen. Steuergeld kann also problemlos für Demonstrationen, Meinungsäußerungen und werbliche Aktivitäten verwendet werden, wenn der Staat mittels NGO-Vehikeln solche Vorhaben finanziert, die er als Staat selbst gar nicht durchführen dürfte. Selbstverständlich müssen wir darauf einen Blick werfen. Interessant sind in diesem Kontext beispielsweise Veröffentlichungen der Initiative Transparente Demokratie, die ich nicht so kritisch sehe wie Frau Kollegin Müller-Witt, weil diese Initiative eine Fokussierung der Steuerfinanzierung auf Vereine fordert, die unstrittig von allgemeinem Nutzen sind. Deren Kritik richtet sich ausdrücklich nicht gegen die gesamte Zivilgesellschaft – das haben deren Vertreter hier auch unlängst bei einer Landtagsanhörung deutlich gemacht –, sondern gegen einen bestimmten Kreis staatlich geförderter NGOs, die faktisch wie Near Governmental Organisations agieren und einseitig politisch Einfluss nehmen. Dass das eine relevante Fragestellung ist, hat die CDU vor ziemlich genau einem Jahr bewiesen und viele der Thesen geteilt, die ich gerade vertreten habe, als sie auf Bundesebene als Oppositionsfraktion 551 Fragen zum NGO-Komplex an die damalige Bundesregierung gerichtet hat. Seitdem sie selbst in der Bundesregierung vertreten ist und wichtige dieser vorher kritisierten Förderprogramme jetzt von Frau Bundesministerin Prien verantwortet werden, hat sie sich aber nicht mehr dafür interessiert. Die CDU-Bundestagsfraktion hat also vor über einem Jahr im Bund etwas vorgelegt, das viele wichtige Ansätze enthält. Wir als FDP-Landtagsfraktion haben vergleichbare Fragen an den Finanzminister des Landes Nordrhein-Westfalen gerichtet. Dieser sollte wissen, dass uns die ausweichenden Antworten, die es dazu gegeben hat, nicht ausreichen. Schauen Sie gerne in die Landtagsdrucksache 18/13200. Da ginge tatsächlich mehr an Transparenz, wenn das ein Anliegen dieser Landesregierung wäre. Wenn die naheliegenden Vermutungen über Querfinanzierungen in bestimmten Vereinen doch alle falsch sind und nur der böse Schein besteht, dass es so ist, dürfte maximale Transparenz doch das größte Anliegen aller sein. Von Behördenseite, von staatlicher Seite aus wäre es doch total entlastend, das transparent darzustellen, und genauso auch für die Destinatäre, die diese Mittel bekommen, weil sie damit ja belegen könnten, für welche Zwecke und für welche legitimen Verwendungen dieses Geld zum Einsatz kommt. Deshalb ist die Forderung nach Transparenz als solche berechtigt. Die Regierung könnte und sollte dort Landtag auch eigeninitiativ mehr tun. – Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall von der FDP)

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