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Christof Rasche

07.05.2026 Sitzungen 18/122

Für die Landesregierung hat nun Ministerin Ina Scharrenbach das Wort. Bitte sehr. Landtag Ina Scharrenbach, Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung: Vielen Dank. – Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete! Wie Sie wissen, hat das Bundesverwaltungsgericht im Jahr 2023 und das Bundesverfassungsgericht mit Beschluss aus dem Jahr 2025 die Tübinger Satzung zur Erhebung einer kommunalen Verpackungsteuer als rechtmäßig bestätigt. Das ist der Ausgangspunkt. Das Kommunalabgabengesetz des Landes Nordrhein-Westfalen enthält eine klare Regelung. Das heißt, sollten wir Anträge aus Kommunen des Landes Nordrhein-Westfalen bekommen, die eine kommunale Verpackungsteuer einführen wollen, werden mein Haus und das Finanzministerium diese Satzungen auf Rechtmäßigkeit prüfen. Damit ist eigentlich alles gesagt. Es gilt Artikel 28 Grundgesetz. (Zuruf von der FDP) Offen gesagt, ist das kommunale Willensbildung vor Ort, und das ist dann am Ende auch gelebte kommunale Demokratie. Wir haben die Satzung zu überprüfen. Der Grundsatz ist durch die Gerichte des Bundes, Bundesverwaltungsgericht und Bundesverfassungsgericht, eröffnet. – Vielen Dank. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)

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