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Justus Moor

SPD 07.05.2026 Sitzungen 18/122

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen der demokratischen Fraktionen! Es ist in Hamm genauso wie in vielen anderen Städten: Auch wir haben die Herausforderung des Litterings, des Müll-Liegenlassens; vielleicht sollten wir es bei dem Begriff belassen. Wenn man dem Gesetzentwurf der FDP-Fraktion folgt, dann scheint es, als ob die echte Herausforderung nicht der Müll auf den Straßen und Plätzen unserer Städte und Gemeinden ist, sondern die Angst davor, dass Städte und Gemeinden auf eigene Ideen kommen, gegen diesen Müll vorzugehen. Anders gesagt: Ein weggeworfener Coffee-to-go-Becher scheint für die FDP weniger problematisch zu sein als eine Kommune, die selbst entscheidet, wie sie damit umgeht. Ich will hier ganz ehrlich meine persönliche Meinung sagen: Ich bin kein großer Fan einer Verpackungsteuer. Sie ist kein einfaches Instrument. Ihre Lenkungswirkung ist in der Praxis umstritten. Sie hat ein Landtag paar positive Effekte, keine Frage. Die Erfahrungen in Tübingen sind eher durchwachsen. Darum geht es bei diesem Gesetzentwurf aber eigentlich gar nicht. Kollege Lucke hat darauf hingewiesen, dass die Frage, die wir uns heute stellen bzw. die die FDP uns heute stellt, nicht lautet, ob die Verpackungsteuer ein gutes Instrument ist, sondern, ob das Land den Kommunen pauschal verbieten soll, das Instrument überhaupt anzuwenden. Darauf gibt es für uns eine klare Antwort, und die lautet: Nein. Bei der Anhörung im Ausschuss zeigte sich in Bezug auf einen Aspekt Einigkeit, und zwar: Egal, wie man inhaltlich dazu steht, ist ein pauschales Landesverbot der falsche Weg. Die Realität vor Ort ist unterschiedlich. Eine Großstadt mit hoher Fußgängerfrequenz, vielen Besucherinnen und Besuchern, stark belasteten Innenstadtbereichen und erheblichen Reinigungskosten steht vor anderen Herausforderungen als eine Gemeinde im ländlichen Raum. Was in Köln oder Dortmund vielleicht sinnvoll erscheint, muss in Brilon noch lange nicht passen und umgekehrt. Im Kern geht es eigentlich immer um die Frage von Vertrauen in unsere Städte und Gemeinden und um die Frage, ob wir ihnen zutrauen, auf ihre konkreten Herausforderungen vor Ort angemessen zu reagieren. Deshalb haben wir die kommunale Selbstverwaltung – nicht als Formel des Grundgesetzes, sondern als gelebtes Prinzip. Die Kommunen kennen ihre Lage, sie tragen die Verantwortung, und sie müssen die Folgen ihrer Entscheidungen vor Ort selbst verantworten – und dies auch dürfen. Wer ihnen jetzt pauschal ein Instrument aus der Hand nimmt, bevor es in unserem Land überhaupt ernsthaft genutzt wird, der misstraut genau dieser Selbstverwaltung. Die Probleme – auch darauf ist Kollege Lucke eingegangen – sind real: achtlos weggeworfene Einwegverpackungen im öffentlichen Raum, gleichzeitig die Belastung für den Einzelhandel, hohe Reinigungsaufwendungen auf der einen Seite, Belastung von Natur und Umwelt auf der anderen Seite sowie zusätzlicher Aufwand. Ob eine Verpackungsteuer das beste Mittel gegen Vermüllung ist, darüber kann man trefflich streiten. Sie kann – ich betone: kann – an manchen Stellen ein sinnvolles Instrument sein. Doch diese Überlegung sollten die Kommunen vor Ort vornehmen, nicht das Land an ihrer Stelle. Dieser Gesetzentwurf ist kein Bürokratieabbau. Er nimmt den Kommunen Handlungsspielraum. Das ist das Gegenteil von Entlastung. Wir als SPD-Fraktion fordern nicht – auf gar keinen Fall –, dass jede Kommune eine Verpackungsteuer einführt. Das wäre genauso pauschal wie dieses Verbot. Wir sagen: Die Kommunen sollen die Freiheit haben, es zu tun oder es zu lassen. – Das ist der Unterschied. Wir lehnen 07.05.2026 den Gesetzentwurf der FDP daher ab. – Vielen Dank und Glück auf! (Beifall von der SPD)

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