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Martin Lucke

CDU 07.05.2026 Sitzungen 18/122

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir beraten heute abschließend über den Gesetzentwurf der FDP-Fraktion zum Siebten Gesetz zur Änderung des Kommunalabgabengesetzes. Im Kern geht es um eine grundsätzliche Frage: Wollen wir den Städten und Gemeinden in Nordrhein-Westfalen gesetzlich untersagen, eine kommunale Verpackungsteuer einzuführen? Es geht heute nicht darum, ob jede Kommune eine Verpackungsteuer einführen sollte, sondern darum, ob Städte und Landtag Gemeinden überhaupt selbst entscheiden dürfen, ob ein solches Instrument vor Ort sinnvoll ist. Das sogenannte Littering ist ein drängendes Problem in unseren Städten und Gemeinden. Achtlos weggeworfene Verpackungen, Becher, Tüten, Essensreste belasten unsere Innenstädte, Parks, Plätze und Wohnquartiere. Das führt zu einem ungepflegten Stadtbild, es verursacht zusätzliche Kosten bei Reinigung und Entsorgung und belastet die Umwelt. Gerade in stark betroffenen Stadtteilen spüren die Menschen ganz konkret, was Vermüllung bedeutet: weniger Lebensqualität, weniger Sicherheitsgefühl, weniger Identifikation mit dem eigenen Umfeld. Klar ist aber auch: Dieses Problem löst man nicht mit einem einzigen Instrument und schon gar nicht allein mit einer Steuer. Mehrwegangebote können beispielsweise ein wichtiger Beitrag zu einem verantwortungsvollen Umgang mit Ressourcen sein. Sie können helfen, Abfall zu vermeiden. Aber sie funktionieren nur dann, wenn die Infrastruktur stimmt, die Angebote alltagstauglich sind und Bürger sowie Betriebe sie akzeptieren und nutzen. Genau deshalb kommt es auf die konkreten Bedingungen vor Ort an. Damit sind wir beim Kern dieser Debatte: Wer soll entscheiden, welche Maßnahmen in einer Kommune geeignet sind? Unsere Antwort ist klar: Die Kommunen sollen das selbst entscheiden können. Eine Verpackungsteuer kann nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts grundsätzlich auf kommunaler Ebene eingeführt werden. Ob sie im konkreten Fall sinnvoll, praktikabel und verhältnismäßig ist, muss aber vor Ort beurteilt werden. Die Ratsmitglieder, Bürgermeisterinnen und Bürgermeister kennen ihre Städte und Gemeinden. Sie kennen die betroffenen Plätze und die örtlichen Betriebe. Genau diese differenzierte Betrachtung wurde auch in der Sachverständigenanhörung deutlich. Der Verband kommunaler Unternehmen hat ausgeführt, dass eine Verpackungsteuer grundsätzlich ein zulässiges und potenziell wirksames Instrument sein kann. Zugleich wurde betont, dass die Entscheidung über eine Einführung vor Ort getroffen werden muss. Auch die kommunalen Spitzenverbände haben ein gesetzliches Verbot abgelehnt. Und die Stellungnahme des Bergischen Abfallwirtschaftsverbandes macht deutlich, dass eine Verpackungsteuer unter bestimmten örtlichen Voraussetzungen einen ergänzenden Beitrag zur Abfallvermeidung leisten kann. Klar ist aber, dass solche Entscheidungen rechtssicher getroffen und die praktischen Folgen sorgfältig berücksichtigt werden müssen. Daraus folgt für uns: Den Kommunen bleibt die Entscheidung unbenommen, aber wir raten den nordrhein-westfälischen Kommunen klar zu Zurückhaltung. Neben Belastungen für Betriebe und Verbraucher handelt es sich bereits um ein stark reguliertes Politik-07.05.2026 feld. Schon heute müssen im Verpackungsrecht weitreichende europa- und bundesrechtliche Vorschriften beachtet werden. Weitere bundes- und europarechtliche Entwicklungen sind zudem in Bewegung. Zusätzliche Belastungen, insbesondere für kleine, inhabergeführte Betriebe aus Gastronomie, Bäcker- und Metzgerhandwerk sowie dem Einzelhandel, sollten vermieden werden. Hinzu kommt, dass die Erfahrungen aus Städten wie Tübingen, Konstanz und Freiburg noch begrenzt sind. Längerfristige Evaluierungen liegen noch nicht in ausreichendem Umfang vor. Auch die praktischen Vollzugsfragen sind erheblich. Die meisten Kommunen in Nordrhein-Westfalen werden deshalb sehr genau abwägen und vermutlich gute Gründe haben, eine Verpackungsteuer nicht einzuführen. Aber genau diese Entscheidung muss vor Ort getroffen werden. Der Gesetzentwurf der FDP hingegen setzt an der falschen Stelle an. Er löst kein Littering-Problem, er schafft keine Mehrwegsysteme, er verbessert keine Stadtsauberkeit, er stärkt auch nicht die Betriebe vor Ort, er nimmt den Kommunen lediglich einen Handlungsspielraum, den sie nach geltendem Recht haben. Die Einschränkung von Freiheit und Eigenverantwortung ist doch sonst nicht so Ihr Ding. Wir lehnen den Gesetzentwurf ab. – Herzlichen Dank. (Beifall von der CDU und Dr. Robin Korte [GRÜNE])

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