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Bernd Krückel

CDU 07.05.2026 Sitzungen 18/122

Frau Präsidentin! Meine verehrten Kolleginnen und Kollegen! Die Landeshaushaltsordnung ist ein Thema für haushaltsrechtliche Feinschmecker. Gestatten Sie mir, dass ich mich hier nur kurz mit der Vorspeise beschäftige. Den Hauptgang können wir dann in der Sitzung des Haushaltsund Finanzausschusses einnehmen. Der enge finanzielle Handlungsspielraum, mit dem wir uns weiterhin konfrontiert sehen, macht es erforderlich, dass wir auch die Landeshaushaltsordnung an diese Tatsache anpassen. Mit den Änderungen, die im Siebten Gesetz zur Änderung der Landeshaushaltsordnung vorgesehen sind, werden die Problematik der begrenzten Mittel berücksichtigt und die Möglichkeiten der Digitalisierung genutzt, um dennoch zu einer Fortentwicklung zu kommen. Hierbei wird darauf verzichtet, eine weitere Fortentwicklung in Richtung Produkthaushalt und Konzernabschluss vorzunehmen. Vielmehr soll eine effektive und effiziente Haushaltssteuerung im Wege einer angereicherten Kameralistik auf Basis einer Kostenund Leistungsrechnung im Rahmen des bestehenden Systems vorgenommen werden. Diese Absicht ist nicht neu. Minister Dr. Optendrenk hat vorhin bereits ausgeführt, dass sich der Haushalts- und Finanzausschuss während seiner Klausurtagung am 27. und 28. September 2023 mit der Thematik beschäftigt hat. Darüber hinaus hat der Minister mit der Vorlage 18/1818 vom 31. Oktober 2023 ergänzend informiert. Landtag Die Änderungen zu § 25 des Gesetzes über die Feststellung des Haushaltsplans seit dem Jahr 2024 waren ein erster Schritt zur rechtlichen Umsetzung. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf werden die weiteren rechtlichen Rahmenbedingungen geschaffen. Dr. Marcus Optendrenk war in der 17. Wahlperiode der Abgeordnete, der sich als Vorsitzender des entsprechenden Unterausschusses am intensivsten mit der Weiterentwicklung in eine kaufmännische Richtung beschäftigt hat. Heute müssen wir jedoch erkennen, dass diese seinerzeit angestrebte Weiterentwicklung auf das derzeit mögliche Maß reduziert werden muss, welches mit den begrenzten Mitteln darstellbar ist. Die Änderungen in den §§ 17b, 66, 71a und 73 Landeshaushaltsordnung sollten wir im Detail im Haushalts- und Finanzausschuss erörtern. Der Überweisung des Gesetzentwurfes stimmt die CDU-Fraktion selbstverständlich zu. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)

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