Dr. Marcus Optendrenk
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Aufgaben zu priorisieren und auf die Umsetzung von nicht zwingend Notwendigem zu verzichten, ist in diesen Zeiten mehr als angespannter öffentlicher Haushalte besonders wichtig. Das sehen wir auch, wenn wir den Blick auf die weltwirtschaftlichen Entwicklungen und die Ableitungen legen, die sich daraus für die Perspektiven öffent-Landtag licher Haushalte, der Bürgerinnen und Bürger und von Unternehmen ergeben. Weil wir als öffentliche Hand uns davon nicht ausnehmen können und nicht ausnehmen wollen, beabsichtigen wir, auf eine Fortentwicklung des Programms EPOS.NRW in Richtung Produkthaushalt und Konzernabschluss zu verzichten. Ein signifikanter Mittelmehrbedarf für die kommenden Jahre wird damit vermieden. Viele von Ihnen wissen, dass ein Unterausschuss des Landtags unter meiner Leitung Ende der 17. Wahlperiode empfohlen hat, eher in die kaufmännische Richtung weiterzugehen, also EPOS in diese Richtung auszubauen. Das wäre auch grundsätzlich weiterhin wünschenswert. Es ist aber in absehbarer Zeit nach unserer Einschätzung als Landesregierung nicht finanzierbar, den damit verbundenen Umsetzungsprozess durchzuführen. Denn der Landeshaushalt ist durch seine Größe sehr komplex, auch in der haushaltstechnischen Abbildung von Strukturen in Kapiteln, umfangreichen Förderprogrammen, Steuern und zahlreichen auch externen Bewirtschaftern von Mitteln. Diese Komplexität schlägt sich dann, wenn man eine Umstellung dieses Systems vornehmen will, auch in einem hohen Umstellungsbedarf und damit in relativ hohen Mittelbedarfen nieder – Mittel, bei denen wir der Überzeugung sind, dass wir sie in der Priorisierung in dieser Zeit anders einsetzen sollten. Wir wollen stattdessen verstärkt das gleiche Ziel einer effizienten und effektiven Haushaltssteuerung im Rahmen der Kameralistik auf Basis einer Kostenund Leistungsrechnung im bestehenden Haushaltssystem weiterentwickeln. Die vorhandene Technik, das Wissen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und die bereits gesammelten Daten und Erfahrungen werden als Grundlage für eine fachliche Neuausrichtung bei der technischen Umsetzung des SAP-Systems verwendet. Diese Umsetzung des SAP-Systems ist sowieso erforderlich, weil SAP an der Stelle einen Systemwechsel vorsieht. Das ist auch dem Parlament bekannt und insofern auch nicht veränderbar. Mit Vorlage 18/1818 vom 31. Oktober 2023 habe ich dem Haushalts- und Finanzausschuss über die beabsichtigte Neuausrichtung des Rechnungswesens berichtet. Die Änderungen zu § 25 des Gesetzes über die Feststellung des Haushaltsplans seit 2024 stellten einen ersten Schritt der rechtlichen Umsetzung dar. Wir haben damals miteinander im Ausschuss auch beraten, dass es einen Zeitpunkt gibt, an dem man endgültig die Entscheidung treffen muss, ob man in Richtung Doppik umstellt oder nicht. Dieser Zeitpunkt ist nun gekommen. Wir haben im Vorgriff auf das Haushaltsverfahren nun die technische Entscheidung zu treffen, wie wir 07.05.2026 umstellen, ob wir die zusätzlichen Module in dem SAP-System jetzt anschaffen oder nicht, oder ob wir im Rahmen der Kosten- und Leistungsrechnung mit einem modernisierten Verfahren weitermachen. Wir haben uns aus den geschilderten Gründen entschieden, dauerhaft darauf zu verzichten, dieses in eine doppische Richtung zu bringen. Die Aufhebung von § 17b Landeshaushaltsordnung, die Folgeänderung von § 66 Landeshaushaltsordnung sowie die Neufassung von § 71a Landeshaushaltsordnung dienen dazu, die gesetzlichen Rahmenbedingungen mit dem geplanten praktischen Handeln und den seit 2024 jeweils geltenden Vorschriften des Haushaltsgesetzes wieder in Konkordanz zu bringen. Ich bitte deshalb um Ihre Zustimmung zu dieser Änderung der Landeshaushaltsordnung. – Herzlichen Dank. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)
