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Lena Teschlade

SPD 07.05.2026 Sitzungen 18/122

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Laumann und Herr Wüst haben beim ersten Arbeitnehmerinnenempfang des Ministerpräsidenten im Jahr 2023 ein Tariftreuegesetz versprochen, und zwar vollmundig. Drei Jahre später ist das Ergebnis aber ernüchternd. Karl-Josef Laumann hat gerade gesagt, ich solle ihn mal loben: Es ist gut, dass es grundsätzlich jetzt ein Gesetz gibt. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) – Das ist immer genau das Problem, wenn man sich dann schon beklatscht, obwohl die Inhalte doch nicht so ganz überzeugen. (Karl-Josef Laumann, Minister für Arbeit, Ge- sundheit und Soziales: Doch! – Jule Wenzel [GRÜNE]: Das kann ja noch werden!) 07.05.2026 Denn das Ergebnis ist wirklich sehr ernüchternd. Dieses Gesetz wird als großer Schritt für mehr Tarifbindung verkauft. Wenn man aber genau hinschaut, bleibt davon relativ wenig übrig. Der Gesetzentwurf ist leider ein zahnloser Tiger. Also: Ja, Karl-Josef Laumann, schlank ist es, aber eben auch unwirksam. (Beifall von der SPD) Das Ziel bleibt trotzdem richtig: mehr Tarifbindung, faire Löhne, ein Ende von Lohndumping. Aber genau daran scheitert dieser Entwurf. Denn es gibt mehr Ausnahmen, als es Regeln gibt. Der größte Konstruktionsfehler ist: Die kommunale Ebene fehlt komplett. Dabei werden in Nordrhein-Westfalen rund 75 % aller öffentlichen Aufträge von Städten und Gemeinden vergeben – mit einem Volumen von 8,3 Milliarden Euro. Das Land selbst kommt gerade mal auf 4,9 Milliarden Euro. Die Folge ist klar: Der Großteil der Vergaben fällt gar nicht unter dieses Gesetz. Wer Tarifbindung stärken will, darf nicht drei Viertel der Realität ausblenden. Der nächste Punkt ist der Geltungsbereich. Erfasst werden nur Bau- und Dienstleistungen. Lieferleistungen und Konzessionen bleiben außen vor. Auch hier entstehen große Lücken. Und genau dort entsteht Lohndumping. Dann die Schwellenwerte: 50.000 Euro bei Dienstleistungen, 100.000 Euro bei Bauaufträgen. Das klingt total technisch, hat aber eine klare Wirkung: Nur ein Bruchteil der Aufträge fällt damit überhaupt unter dieses Gesetz. Dann kommt noch ein entscheidender Punkt, nämlich die Kontrolle. Es gibt eine Prüfstelle; das ist gerade ausgeführt worden. Aber wie sie arbeitet, bleibt völlig offen. Was ein Anlass für Kontrollen bleibt, ist völlig offen. Wie oft kontrolliert wird, bleibt offen. Geplant sind im Kern anlassbezogene Prüfungen. Das reicht nicht. Das erleben wir übrigens auch gerade beim Arbeitsschutz in der Fleischindustrie. Es funktioniert nicht, immer nur mal anlassbezogen irgendwo hinzugehen. Kontrollen müssen wirksam sein. Das war ja auch eigentlich immer die Begründung, weshalb wir so lange auf den Gesetzentwurf gewartet haben. Wenn das jetzt das Ergebnis ist, ist es wirklich traurig. (Beifall von der SPD) Andere Bundesländer zeigen ja, dass es besser geht – mit stichprobenartigen Kontrollen auch direkt in den Betrieben. Der Bund hat es vorgemacht. Hier ist gerade oft von Bürokratie gesprochen worden und gesagt worden, dass wir Erleichterungen schaffen und von Bürokratie wegkommen wollen. Im Bund gibt es eine ganz klare Regelung, nämlich, dass es ein Zertifikat geben soll. Es gilt dann fünf Jahre. Die Unternehmen können es einfach den Ausschreibungen Landtag beilegen. Das ist völlig unkompliziert und unbürokratisch, aber fair. (Beifall von der SPD) Schließlich die Sanktionen: Ohne klare Sanktionen bleibt jedes Gesetz wirkungslos. Dann ist es keine Regel, sondern lediglich eine Empfehlung. Empfehlungen haben noch nie Lohndumping verhindert. Tarifbindung ist kein abstraktes Prinzip. Sie hat konkrete wirtschaftliche Wirkung. Sie stärkt die Kaufkraft der Beschäftigten. Wer mehr im Geldbeutel hat, gibt am Ende auch mehr aus. Das stabilisiert unsere Wirtschaft. (Beifall von der SPD) Tarifbindung entlastet zugleich den Staat und die Sozialversicherung. Höhere Tariflöhne bedeuten höhere Beitragseinnahmen und weniger Aufstockungen im Niedriglohnbereich. Das schützt unser System vor unnötigen Mehrkosten. Insbesondere mit Blick auf die Debatte heute Morgen, in der es wieder darum ging, wir müssten im Bereich der Sozialabgaben entlasten etc., müsste man so konsequent sein und heute Nachmittag einen Gesetzentwurf zur Tariftreue auf den Tisch legen, der dem entgegensteht. Das sehe ich nicht. Ich will auch sagen: Im Jahr 2017 waren noch 62 % der Beschäftigten tarifgebunden. Heute sind es noch 51 %. Wir müssen uns wirklich einmal deutlich machen, wohin wir uns bewegen. Gleichzeitig verdienen Beschäftigte mit Tarifvertrag im Schnitt 8,5 % mehr. Tarifbindung entscheidet also ganz konkret über Einkommen, Sicherheit und Lebensqualität. Deshalb ist klar: Wir brauchen ein Tarifentgeltsicherungsgesetz. Aber wir brauchen ein wirksames Gesetz, das die kommunale Ebene einbezieht, den Geltungsbereich erweitert, die Schwellenwerte absenkt, echte Kontrollen ermöglicht und klare Sanktionen vorsieht. Öffentliche Aufträge dürfen kein Einfallstor für Lohndumping sein. Sie müssen ein Instrument für gute Arbeit sein. Dieser Entwurf wird dem nicht gerecht. Aber das werden wir natürlich auch im weiteren Verfahren noch einmal deutlich machen. – Vielen Dank. (Beifall von der SPD)

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