Christof Rasche
Vielen Dank. – Es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor, somit kommen wir zur Abstimmung. Die antragstellenden Abgeordneten der Fraktion der AfD haben direkte Abstimmung beantragt. Wir kommen somit zur Abstimmung über den Inhalt des Antrags Drucksache 18/19018. Wer stimmt diesem Antrag zu? – Die Abgeordneten der Fraktion der AfD. Wer lehnt diesen Antrag ab? – Die Fraktionen von FDP, CDU, Grünen und SPD. Gibt es Enthaltungen? – Die gibt es nicht. Damit ist dieser Antrag abgelehnt. Vor dem nächsten Tagesordnungspunkt erteile ich noch einen Ordnungsruf. Er betrifft Herrn Abgeordneten Loose von der AfD-Fraktion. Herr Abgeordneter Loose hat sich in seiner Rede zu Tagesordnungspunkt 13 der gestrigen 121. Sitzung des Plenums gegenüber dem Ministerpräsidenten sowie in einem Zwischenruf während des Aufrufs des Tagesordnungspunkts 14 in derselben Plenarsitzung gegenüber den Abgeordneten im Saal unparlamentarisch geäußert, indem er ihnen jeweils vorwarf, den Holocaust zu verharmlosen. (Markus Wagner [AfD]: Stimmt ja auch!) Das ist der Würde dieses Parlaments nicht angemessen. Ich werde die Äußerung im Detail jetzt nicht wiederholen. Herr Abgeordneter, ich rufe Sie wegen Ihrer Äußerung zur Ordnung. Landtag Ich rufe auf: 6 Gesetz zur Sicherung von Tarifentgelten bei öffentlichen Vergaben in Nordrhein-Westfalen (Tarifentgeltsicherungsgesetz – TESG) Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 18/19004 erste Lesung Ich eröffne die Aussprache. Für die Landesregierung hat Minister Karl-Josef Lauterbach das Wort. (Marco Schmitz [CDU]: Lauterbach? – Wei- tere Zurufe – Heiterkeit) – Karl-Josef Laumann. Entschuldigung. Ich freue mich, wenn die Kollegen und Kolleginnen hier gute Laune haben. Der Minister hat das Wort. Karl-Josef Laumann, Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales: Uns beide zu verwechseln! Unterschiedlicher können zwei Menschen eigentlich gar nicht sein. (Heiterkeit von der CDU) Der eine sieht aus, als ob er verhungert, und ich sehe so aus, als sei ich schuld daran. (Beifall und Heiterkeit von der CDU und Astrid Vogelheim [GRÜNE] – Zuruf von Jule Wenzel [GRÜNE]) Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Wir legen Ihnen heute den Gesetzentwurf zum Tarifentgeltsicherungsgesetz vor. Wir haben das Gesetz von Anfang an anhand ganz zentraler Kriterien konzipiert: möglichst wenig Bürokratieaufwand, wirksame Kontrollen, nur regeln, was wirklich notwendig ist, und vollständige Digitalisierung. Vorangegangen ist eine umfassende intensive Vorarbeit in Branchengesprächen, in Praxischecks und umfassenden Abstimmungsgesprächen – auch mit dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales. Ganz bewusst haben wir Anregungen und Erkenntnisse aus der Praxis einfließen lassen. Das war ein sehr komplexer Prozess. Wir haben es uns nicht leicht gemacht. Die Gründe dafür sind klar. Die wirtschaftliche Lage ist sehr schwierig. Es gibt schlechte Erfahrungen mit einem sehr bürokratischen Tariftreuegesetz in der Vergangenheit. Daher sage ich ganz deutlich: Dieses Tarifentgeltsicherungsgesetz hilft gerade auch in schwierigen wirtschaftlichen Zeiten tarifgebundenen Unternehmen und solchen, die entsprechende Löhne zahlen. In Zukunft sollen staatliche Aufträge in Nordrhein-Westfalen nur noch an Betriebe gehen, die zusichern, dass sie mindestens die in den jewei-07.05.2026 ligen Branchentarifverträgen festgelegten Entgelte zahlen. Damit schützen wir gerade die Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen, die Tariflöhne zahlen, und damit schützen wir auch faire Arbeitsbedingungen. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Denn für diese Unternehmen führt das Gesetz zu keinen Belastungen. Das Gesetz ist also eine gute Nachricht für tarifgebundene Unternehmen. Anders sieht es für Unternehmen aus, die ihr Geschäftsmodell auf niedrige Löhne stützen. Sie müssen mehr zahlen, haben einen Mehraufwand bei der Kalkulation und müssen damit rechnen, geprüft zu werden, wenn Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass sie die versprochenen Löhne nicht zahlen. Deshalb will ich klar sagen: Der pauschale Bürokratievorwurf spielt Unternehmen in die Hände, die niedrige Löhne zahlen. Das sollte allen bewusst sein, die diese Argumente in den Mund nehmen. Es gibt viele Unternehmen und auch ganze Branchen, die mir ganz offen sagen: Wir brauchen so ein Gesetz, da der Preisdruck kaum auszuhalten ist, wenn man seine Leute ordentlich bezahlen will. Das ist uns und mir persönlich auch ein Kernanliegen: Beschäftigte bei öffentlichen Aufträgen des Landes müssen angemessen entlohnt werden. Es kann nicht sein, dass sie am Ende die Leidtragenden sind, weil Preiswettbewerb auf ihren Schultern ausgetragen wird. Für die Renovierung staatlicher Gebäude soll nicht der billigste Anbieter gewinnen, sondern der, der seine Beschäftigten auch angemessen bezahlt, und die angemessene Bezahlung ist nun einmal der Tariflohn. Das Gesetz gilt für alle öffentlichen Aufträge des Landes. Es umfasst Bau- und Dienstleistungen, keine Lieferleistungen. Wir haben die Schwelle angehoben: Dienstleistungen 50.000 Euro, Bauleistungen 100.000 Euro. Die Neuregelung gilt nicht nur für Kommunen, denn die kommunale Selbstverwaltung ist ein wichtiges Gut und viele kommunale Haushalte sind in einer schwierigen Lage. Kommunen, die die Regelungen freiwillig anwenden möchten, sind herzlich eingeladen. Die bisherigen Regelungen insbesondere im Bereich des ÖPNV gelten weiter. Es wird eine Prüfstelle bei der Rentenversicherung eingerichtet. Das sind ausgewiesene Experten für Lohndaten. Sie prüfen anlassbezogen „schwarze Schafe“, keine tarifgebundenen Unternehmen. Für uns war zentral, dass die Prüfer Lohndaten nutzen, die bei Arbeitgebern ohnehin vorliegen. Für den digitalen Datentransfer zwischen den Prüfstellen und der Deutschen Rentenversicherung haben wir uns erfolgreich beim Bundestariftreugesetz eingesetzt. Soweit Parallelen mit dem Bundestarif-Landtag treugesetz sinnvoll sind, haben wir diese geregelt. Unternehmen sollen sich natürlich möglichst wenig umstellen müssen. Ich glaube schon, dass man sagen darf, dass wir das bürokratiefreiste Entgeltsicherungsgesetz in Deutschland entwickelt haben. Es ist schlank, es ist günstig. Es wird digital über Portale laufen – vom Angebot bis zu einer eventuellen Prüfung durch die Prüfstellen. Wir haben keine Nachweise für die Unternehmen geregelt. Unternehmen, die mindestens Tariflöhne zahlen, haben keinen zusätzlichen Aufwand. Sie machen alles wie bisher. Unternehmen, die untertariflich zahlen, müssen ihre Angebote an die Mindestentgelttarife anpassen. Ich finde, das ist in Ordnung, wenn wir wollen, dass Beschäftigte angemessen entlohnt werden und tarifzahlende Betriebe der Rücken gestärkt wird. Zum Schluss möchte ich mich ganz auch bei unserer Wirtschaftsministerin, Frau Neubaur, herzlich bedanken. Es war eine gemeinsame Kabinettsvorlage. Es ist auch einmal schön, wenn ein solches Gesetz von Wirtschaft und Arbeit eingebracht wird. Das ist auch ein Zeichen, dass diese Regierung gut funktioniert. Ich möchte auch sagen, dass ich natürlich sehr glücklich bin, dass wir in der heutigen Zeit zu diesem Gesetz kommen. – Schönen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)
