Thorsten Klute
Herzlichen Dank, Herr Präsident. – Herzlichen Dank auch Ihnen, Frau Ministerin. Sie hatten gerade in Bezug auf die Sekundärmigrationszentren die verschiedenen vorbereitenden Schritte, die zurzeit geprüft und unternommen werden, aufgezählt; dafür herzlichen Dank. Habe ich Sie richtig verstanden, dass die Entscheidung über das Ob des Einrichtens von Sekundärmigrationszentren innerhalb der Landesregierung schon gefallen ist? Das heißt, man ist eigentlich schon bei der Vorbereitung der Umsetzung, richtig? Verena Schäffer*), Ministerin für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration: Nein, da haben Sie mir gerade nicht richtig zugehört. Ich sage aber vielen Dank für die Nachfrage; dann kann ich das klarstellen. Denn bei den Sekundärmigrationszentren war ich gerade noch gar nicht. Ich hatte erläutert, dass GEAS aus diesen elf Rechtsakten besteht. Wir haben das GEAS-Anpassungsgesetz und das GEAS-Anpassungsfolgengesetz, das quasi die Anpassungen beschreibt, die wir vornehmen mussten. Wegen der europäischen Gesetzgebung mussten verschiedene Dinge auf nationaler Ebene angepasst werden. Die Bundesregierung hat zusätzlich die Sekundärmigrationszentren in der nationalen Gesetzgebung verankert. Die stehen aber nicht in der EU-Gesetzgebung; Deutschland geht darüber hinaus. Ich habe erst einmal beschrieben, dass das der Rechtsrahmen ist. In Nordrhein-Westfalen beschäftigen wir uns gerade sehr konkret mit dem, was in den elf Rechtsakten beschrieben ist, was wir auf Landesebene umsetzen müssen. Das habe ich an den Beispielen zur Aufnahmerichtlinienverordnung oder auch zur Screeningverordnung festgemacht. Ich wollte jetzt etwas zu Asylgrenzverfahren sagen, denn auch sie sind in GEAS enthalten. Dazu machen wir uns gerade sehr intensiv Gedanken; dazu komme ich gleich. Zu den Sekundärmigrationszentren würde ich danach noch ein paar Sätze sagen. Dazu sind ehrlicherweise noch sehr viele Fragen offen. Wenn Sie gestatten, würde ich noch kurz zu Asylgrenzverfahren ausführen und danach zu den Sekundärmigrationszentren kommen. Ich bin Ihnen aber wirklich sehr dankbar, dass Sie diese Frage stellen, weil ich glaube, dass das hier noch einmal deutlich macht, wie komplex GEAS ist. Es geht nicht nur um Sekundärmigrationszentren, die Landtag häufig in der öffentlichen Debatte ganz vorne stehen, sondern um die Schrittigkeit sehr vieler Prozesse, die wir gerade parallel umsetzen. Wir tun dies, wie Sie vielleicht merken, im MKJFGFI sehr intensiv, weil wir dazu verpflichtet sind und weil wir es ordentlich und sauber umsetzen wollen und müssen. Leider wird all das in dem FDP-Antrag nicht deutlich; dass es sich eben nicht fokussiert, sondern dass wir gerade über sehr viele Themen sprechen, die in allen Bundesländern parallel umgesetzt werden müssen. Deshalb vielen Dank für diese Nachfrage. Ich komme noch einmal auf die Asylgrenzverfahren zurück. – Sie dürfen gerne die Zeit weiterlaufen lassen. – Die Asylgrenzverfahren sind Einrichtungen eines neuen Typus, die in Deutschland in der Nähe von Flughäfen geplant sind, weil das quasi die EU-Außengrenze ist, die wir haben. Es soll in Deutschland eine Handvoll dieser Einrichtungen geben, voraussichtlich auch in Nordrhein-Westfalen. Wir sind dazu aktuell sehr intensiv in Gesprächen mit dem Bund. Zum einen sind wir schon sehr intensiv in der Planung der Umsetzung. Es gibt aber ein paar Fragestellungen zu den Asylgrenzverfahren, die wir gerade noch mit dem Bund abstimmen müssen. Dazu tauschen wir uns regelmäßig mit dem Bund aus. Jetzt aber zu den Sekundärmigrationszentren. Das ist eine andere Einrichtung als im Zusammenhang mit dem Asylgrenzverfahren. Das wird häufig durcheinandergebracht, ist aber eine andere Einrichtung mit einer anderen Bestimmung. Man muss sie klar voneinander trennen. Ich hatte es gerade schon gesagt: Da geht die deutsche Gesetzgebung über das EU-Recht hinaus. Bei den Sekundärmigrationszentren finde ich es wichtig, dass sie sich in die Thematik der Dublin-Überstellungen und des Dublin-Verfahrens einfügen. Hier hat der Bund große politische Absichten der Zentralisierung bei den Dublin-Verfahren erklärt. Konzeptionell unterfüttert ist es aktuell nicht. Auch da warten wir darauf, dass der Bund endlich sein Wort hält, denn es würde uns Ländern natürlich helfen, wenn der Bund in die Zentralisierung von Dublin-Verfahren einsteigen würde. Der Bund ist hier am Zug, sowohl die Frage der Zentralisierung der Dublin-Verfahren betreffend als auch bei der konkreten Ausgestaltung der Sekundärmigrationszentren, weil da aktuell noch sehr viele Fragen offen sind. Ich möchte zuletzt noch bei dem Antrag auf das Thema Integrationspolitik eingehen. Ich weiß, dass ich gnadenlos die Zeit überschreite und Sie alle gleich noch Redezeit bekommen. Ich mache es aber trotzdem, weil mir der Punkt so wichtig ist. Die FDP weist in ihrem Antrag auf die Bedeutung der Integrationspolitik hin. Es hat mich gefreut, dass Sie die Integrationspolitik in Ihrem Antrag explizit als 07.05.2026 Chance ansprechen. Ich möchte einmal die Möglichkeit nutzen, in dem Kontext darauf hinzuweisen, welchen Weg das Bundesinnenministerium gerade einschlägt. Zum einen haben wir – auch wir als Ministerium – vor wenigen Wochen nur aus der Presse erfahren, dass der Bund Kürzungspläne bei der unabhängigen Asylverfahrensberatung hat. Ich halte das für sehr problematisch. Aus unserer Sicht ist es so, dass die Fortsetzung der Asylverfahrensberatung sowohl im Interesse der Schutzsuchenden liegt als auch die Migrationsverwaltungen entlastet und die Justiz entlasten kann, weil mit dieser Verfahrensberatung Verfahren effizienter gestaltet und die Betroffenen besser informiert sind. Eine zweite Entscheidung des Bundes finde ich nicht richtig. Alle demokratischen Fraktionen hier im Landtag haben gemeinsam einen Antrag beschlossen, dass wir ein Bleiberechtsprogramm für Jesidinnen und Jesiden, die in Nordrhein-Westfalen sind, schaffen wollen. Wir haben es beim Bund beantragt, denn wir dürfen das nicht ohne die Zustimmung des Bundesinnenministeriums. Leider hat das Bundesinnenministerium uns hier eine Absage erteilt. Ich halte das für eine falsche Entscheidung. (Thorsten Klute [SPD]: Kann da der Minister- präsident nicht die Interessen Nordrhein- Westfalens vertreten?) Wir sprechen von einer Personengruppe, an der ein Genozid verübt wurde und die massive Menschenrechtsverbrechen erleiden musste. Deshalb finde ich diese Entscheidung unverständlich. (Beifall von den GRÜNEN) Dritter Punkt – Stichwort: Integrationspolitik –: Der Bund hat Anfang des Jahres einen Zulassungsstopp bei der kostenlosen und freiwilligen Teilnahme an den Integrationskursen erlassen. Auch das halte ich integrationspolitisch für fatal, weil wir wissen, dass viele Menschen hierbleiben werden und wir ihnen die Chance auf Integration geben müssen – auch aus einem eigenen Interesse heraus, weil wir die Potenziale der Menschen zum Beispiel auch für unseren Arbeitsmarkt brauchen. Diese drei Beispiele zeigen deutlich, dass der Bund gerade falsche Signale in Sachen Integrationspolitik sendet. Ich freue mich, wenn wir gemeinsam einfordern, dass wir eine andere, eine gestaltende Integrationspolitik in Deutschland brauchen. – Vielen Dank. (Beifall von den GRÜNEN und der CDU)
