Christof Rasche
Für die Landesregierung hat nun Ministerin Verena Schäffer das Wort. Bitte sehr. Verena Schäffer*), Ministerin für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration: Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich möchte vorab einmal sehr deutlich sagen, dass das, was eben in der Rede der Vorrednerin passiert ist – geflüchtete Menschen pauschal unter Generalverdacht zu stellen – nicht in Ordnung ist. (Beifall von der CDU, der SPD und den GRÜNEN – Zurufe von der AfD) Unser Grundgesetz sieht vor, dass Menschen, die Schutz brauchen, auch Schutz bekommen. (Lisa-Kristin Kapteinat [SPD]: Mit dem Grund- gesetz hat es die AfD nicht so!) Als MKJFGFI arbeiten wir aktuell sehr intensiv an der rechtlichen und technischen Umsetzung von GEAS. Herr Nückel, das machen wir nicht abwartend, nicht zurückhaltend, sondern wirklich sehr intensiv und sehr konkret, und das nicht erst seit der Verabschiedung des GEAS-Anpassungsgesetzes und des GEAS-Anpassungsfolgegesetzes durch Bundestag und Bundesrat, sondern wir arbeiten aktuell an der Umsetzung von GEAS. Bei GEAS handelt es sich – das ist hier mehrfach gesagt worden – um europäische Gesetzgebung. Das heißt, sie gilt für uns auf Landesebene bereits unmittelbar. Wir stehen dazu in einem engen Austausch mit dem Bund, mit den Bezirksregierungen, mit den Kommunen. Sie wissen, dass GEAS insgesamt aus elf Rechtsakten besteht, davon zehn Verordnungen und eine Richtlinie. Die nationale Gesetzgebung geht über GEAS hinaus, und zwar mit den Sekundärmigrationszentren. Der Bundesgesetzgeber – das hat Frau Gosewinkel gerade schon beschrieben – hat sie als Kann-Regelung beschlossen, sie stehen aber nicht in den GEAS-Verordnungen. Das finde ich für das grundsätzliche Verständnis darüber wichtig, was wir wann in welcher Schrittigkeit und mit welchen Fristen umsetzen müssen. (Zuruf von Enxhi Seli-Zacharias [AfD]) Ich halte ehrlich gesagt nicht viel davon, dass man GEAS nur auf Asylgrenzverfahren und Sekundärmigrationszentren fokussiert, wie das in dem Antrag geschieht. Das wird aus meiner Sicht der Komplexität der GEAS-Regelungen nicht gerecht und beleuchtet Landtag auch nur einen Teilausschnitt dessen, was wir gerade auf Landesebene umsetzen müssen und wobei wir gerade sehr konkret an der Umsetzung sind. Ich will an zwei Beispielen – ich komme gleich auch noch auf das Asylgrenzverfahren und die Sekundärmigrationszentren – deutlich machen, was wir gerade eigentlich machen. Es betrifft zum Beispiel die Aufnahmerichtlinienverordnung; die hatte Frau Gosewinkel angesprochen. Da geht es nämlich um das Recht von Kindern auf einen Schulbesuch in einer Regelschule nach zwei Monaten, spätestens nach drei Monaten. Da sind wir gerade sehr konkret dran. Das zweite Beispiel betrifft die Umsetzung der neuen Screeningverordnung. Bei der Registrierung von Geflüchteten ist nämlich zukünftig vorgesehen, dass insgesamt vier Schritte erfolgen müssen: (Zuruf von Thomas Röckemann [AfD]) erstens die Feststellung der Identität, zweitens die Sicherheitskontrolle, drittens die vorläufige Vulnerabilitätsprüfung und viertens die vorläufige Gesundheitskontrolle. Diese Schrittigkeit ist durch die Verordnung vorgegeben. Wir setzen das gerade sehr konkret um und sorgen dafür, dass es in Zukunft so erfolgt. Ich will an dieser Stelle sagen, dass uns dieses Screening durch die neue Verordnung und dort insbesondere durch die Gesundheits- und Vulnerabilitätsprüfung die Möglichkeit gibt, dass wir in einem stärker institutionalisierten Verfahren als bisher Informationen zu schutzsuchenden Personen erhalten. Das ist gut, weil Schutz nicht vom Zufall abhängen darf, sondern wer besondere Unterstützung braucht, muss gesehen werden und muss diesen Schutz auch erhalten. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Damit komme ich zum Asylgrenzverfahren; auch das ist in der GEAS-Reform vorgesehen. Das Asylgrenzverfahren hat bei uns derzeit hohe Priorität. GEAS sieht vor, dass Schutzanliegen – also Asylgesuche von bestimmten Personengruppen – von Menschen aus Herkunftsländern mit einer Anerkennungsquote von unter 20 % vor Übertritt der Außengrenze in einem beschleunigten Verfahren geprüft werden. Jetzt mag sich vielleicht mancher fragen: Deutschland hat doch eigentlich gar keine EU-Außengrenzen. – Das könnte man so sagen, denn wir sprechen in Deutschland über EU-Binnengrenzen – außer bei Einreisen über Seehäfen und Flughäfen. Ich merke schon, es gibt wahrscheinlich eine Zwischenfrage.
