landtag.nrw.de ↗

Benjamin Rauer

GRÜNE 07.05.2026 Sitzungen 18/122

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen der demokratischen Fraktionen. Der Deutsche Bundestag hat das sogenannte GEAS-Anpassungsgesetz beschlossen. Was der Bund den Ländern in diesem Umsetzungsgesetz vorgelegt hat, bleibt in zentralen Stellen unklar und lässt wesentliche Fragen offen. Landtag Eine der drängendsten Fragen lautet: Wie kann das Gemeinsame Europäische Asylsystem so umgesetzt werden, dass es mit unseren verfassungsrechtlichen und menschenrechtlichen Verpflichtungen vereinbar bleibt? Denn klar ist: Die Maßnahmen, über die wir hier sprechen, greifen tief in die Rechte von Menschen ein, die in Europa Schutz suchen. Das gilt auch für die Punkte, die Sie von der FDP in Ihrem Antrag ansprechen. Diese betreffen erhebliche Grundrechtseingriffe, und gerade deshalb müssen sie unter strengster Beachtung von Humanität, Rechtsstaatlichkeit und Menschenwürde umgesetzt werden. Wir brauchen eine humanitäre Unterbringung und Versorgung der Menschen, die bei uns Schutz suchen. Ein erheblicher Teil der Geflüchteten gehört zu besonders schutzbedürftigen Gruppen. Wir reden von Kindern, Schwangeren, Menschen mit Behinderungen, Menschen mit körperlichen und psychischen Erkrankungen. Gerade für sie gilt: Freiheitsbeschränkung, unsichere Unterbringung und fehlende Versorgung führen nicht nur zu mehr Belastungen, sie können Gesundheit gefährden, Traumata verstärken und grundlegende Rechte verletzen. Mit dem GEAS-Anpassungsgesetz schafft die Bundesregierung die Grundlage dafür, dass bestimmte Schutzsuchende – insbesondere Personen nach der Dublin-III-Verordnung – in sogenannten Sekundärmigrationszentren untergebracht werden können. Diese Einrichtungen bedeuten massive Freiheitsbeschränkungen. Ich sage es deutlich: Wenn Menschen eine Einrichtung bis zu ein Jahr lang nicht verlassen dürfen, dann ist das faktisch ein Freiheitsentzug. Das betrifft Familien mit Kindern, es betrifft vulnerable Personen – Menschen, die inhaftiert werden, ohne dass sie sich eines Verbrechens schuldig gemacht haben. Die geplanten Grenzverfahren an Flughäfen verschärfen diese Problematik weiter. Beschleunigte Verfahren unter eingeschränkten Bewegungsfreiheiten bergen stets die Gefahr, dass rechtsstaatliche Garantien ausgehöhlt werden: unzureichender Zugang zu Beratung, eingeschränkte Rechtsschutzmöglichkeiten und ein erhöhtes Risiko fehlerhafter Entscheidungen. – Natürlich lehnen wir diesen Antrag ab. (Beifall von den GRÜNEN und der CDU)

Alle Reden von Benjamin Rauer Protokoll ↗