Dr. Werner Pfeil
Wie ich immer betont habe: Grundsätzlich befürworten wir eine Reform der Arbeitsgerichtsbarkeit. Es ist wichtig, die Arbeitsgerichtsbarkeit stabil für die Zukunft aufzustellen. Allerdings teilen wir die Kritik, die von den Sachverständigen in der Anhörung geäußert wurde. Bürgernähe und Erreichbarkeit sind zentrale Elemente der Arbeitsgerichtsbarkeit. Ein Rückzug aus der Fläche gerade aus ländlicheren Regionen mit weiten Anfahrtswegen darf nicht die Folge einer Reform sein. Genau dies soll aber nun geschehen. Gerade in den eher ländlich geprägten und verkehrstechnisch schlechter werden die Anfahrtswege für rechtssuchende Bürgerinnen und Bürger, auch zur Rechtsantragstelle bei Gericht, nun deutlich länger, teilweise bis zu 80 Kilometern. Neben den Problemen der eigenen Anfahrt, die ohne Auto bei einem schlecht ausgebauten ländlichen Transportnetz durchaus beschwerlich sein kann, steht auch zu befürchten, dass kaum mehr professionelle Rechtshilfe vor Ort zu finden sein wird. Gerade in Fällen mit geringem Streitwert ist es fraglich, ob sich Mandate für die Anwaltschaft aufgrund der langen Anfahrtswege bei pauschaler Abrechnung überhaupt noch lohnen. Negative Auswirkungen haben die Sachverständigen auch für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Arbeitsgerichte in ländlichen Regionen gesehen. Auch wenn die Arbeitsplätze als solche erhalten werden sollen, ist es fraglich, ob so lange Anfahrtswege täglich in Kauf genommen werden. Die Einrichtung der Gerichtstage, die die Standortschließungen abfedern sollen, erfordern auf der anderen Seite lange Fahrten für Richterinnen und Richter. Wenn dies bei der Personalbedarfs-Landtag planung berücksichtigt werden soll, werden hierfür zusätzliche Planstellen benötigt. Teilweise fehlt es bei der Reform an Augenmaß. Die Entscheidungen einzelner Standortschließungen, gerade am Niederrhein und in Ostwestfalen, sind nicht nachvollziehbar. Dies gilt insbesondere für die Schließung des Standortes in Wesel, weshalb von hier der Widerstand gegen die Reform auch besonders stark ist. Aus unserer Sicht wären daher zumindest die beiden folgenden Korrekturen an der Reform wichtig: 1. Erhalt des Arbeitsgericht Wesel oder alternativ Einrichtung einer auswärtigen Kammer des Arbeitsgerichts Duisburg mit Rechtsantragstelle in Wesel 2. Einrichtung einer auswärtigen Kammer des Arbeitsgerichts Bielefeld mit Rechtsantragstelle in Paderborn Im Interesse der Erreichbarkeit und Bürgernähe hoffen wir, dass hier im Rechtsausschuss hier noch Anpassungen vorgenommen werden. Der Ausschussüberweisung stimmen wir natürlich zu.
