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René Schneider

SPD 06.05.2026 Sitzungen 18/121

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Kurz vor Ende des Schuljahres droht die Fünf auf dem Zeugnis. Hektisch muss dann noch ein Vortrag über das alte Rom her, um das Zeugnis doch noch irgendwie zu retten. Genau so macht Umweltminister Krischer Politik: In vier Jahren Legislaturperiode ist nichts passiert, und nun, ein Jahr vor der anstehenden Landtagswahl, bricht kurzfristiger Aktionismus aus. Das wäre eigentlich schlimm genug, doch Minister Krischer ist nicht einmal selbst auf die Idee gekommen, dass es jetzt noch eine Initiative brauchen könnte. Papa hat Druck gemacht. Die vorgelegte 06.05.2026 Anpassung des Naturschutzrechts ist eine Auftragsarbeit des Ministerpräsidenten. Der hat Ihnen nämlich aufgetragen, sehr geehrter Herr Minister, noch etwas zur Bürokratie vorzulegen, um wenigstens etwas guten Willen zu zeigen. Das soll den Lehrer überzeugen. Gut, dass mit Jochen Ott als Ministerpräsident bald eine Fachkraft das Kollegium übernimmt. (Beifall von der SPD – Lachen von Andreas Keith [AfD]) Wie es mit solchen Auftragsarbeiten nun einmal ist, kommt es dann auch nicht aus Überzeugung und vollem Herzen. So wollen Sie beim Schutz der Streuobstwiesen von der dysfunktionalen Regel im Landesnaturschutzgesetz auf den strengen Schutz im Bundesnaturschutzgesetz wechseln. Das ist richtig, Herr Minister, aber das hätten Sie doch schon viel früher haben können. Schon Ende 2023 haben wir Ihnen genau das in einem Antrag vorgeschlagen. Wir haben gesagt: Lass die komplizierte Stichtagsregelung im Landesnaturschutzgesetz sein. Bis alle Streuobstbestände kartiert sind und ein Stichtag festgelegt ist, um den Rückgang festzustellen, dauert es einfach zu lange. Wir haben schon damals gesagt: Lasst uns die Bestände, die wir noch haben, pauschal und sofort unter Schutz stellen, so unkompliziert, wie es das Bundesgesetz vorsieht. In Bausch und Bogen haben das seinerzeit die Kolleginnen und Kollegen der Grünen abgelehnt. Ich zitiere den Kollegen Norwich Rüße, der gerade leider nicht im Raum ist, der zum Stichtag sagte – Zitat –: „Den braucht es, weil ich finde, dass ein bisschen sanfter Druck nicht schadet. Das ist auch so vereinbart worden. Von daher sollte der Stichtag auch genannt werden. Das ist gar keine Frage.“ Ministerin Gorißen erklärte in der gleichen Debatte – Zitat –: „Die Aussage im Antrag der SPD-Fraktion, dass die aktuelle Regelung im Landesnaturschutzgesetz in ihrer praktischen Umsetzung nicht zu einem effizienten Schutz der Streuobstwiesen führt, wird seitens der Landesregierung nicht geteilt.“ Nun erleben wir also den Sinneswandel – nicht aus Einsicht und dem Willen zu mehr Naturschutz, sondern wegen der Bürokratievorhaben des Ministerpräsidenten. Doch wir sind nicht kleinlich: Die Idee bleibt ja richtig. Wir freuen uns, dass wir ein wenig Lernwilligkeit erleben. Deshalb stimmen wir der Versetzung des Gesetzentwurfs in den Ausschuss natürlich zu und freuen uns dort auf die weiteren Beratungen, damit dieses Schuljahr nicht komplett verloren ist. – Glück auf und Gottes Segen! Landtag (Es wird kein Beifall gespendet. – Klaus Vous- sem [CDU]: Das hat wohl niemanden über- zeugt!)

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