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Klaus Hansen

CDU 06.05.2026 Sitzungen 18/121

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Abgeordnete in Nordrhein-Westfalen steht beim Naturschutz vor einer doppelten Herausforderung: Wir müssen unsere Natur wirksam schützen und gleichzeitig dafür sorgen, dass Entscheidungen schnell, rechtssicher, aber auch praxistauglich getroffen werden. Denn eines ist klar: Naturschutz nützt niemandem, wenn Verfahren so lange dauern, dass am Ende nichts umgesetzt wird. Naturschutz soll kein Bremsklotz, sondern eine Ermöglichung sein. Genau hier setzt der vorliegende Gesetzentwurf der Landesregierung an. Wir modernisieren das Naturschutzgesetz, und zwar nicht ideologisch, sondern pragmatisch und verantwortungsvoll. Wir sorgen dafür, dass Verfahren beschleunigt, Abläufe vereinfacht und Möglichkeiten der Digitalisierung konsequent genutzt werden. Konkret heißt das: Wir ermöglichen elektronische Beteiligungsverfahren. Wir schaffen klare Strukturen bei Landschaftsplanung und Kom-06.05.2026 pensationsmaßnahmen, und wir reduzieren unnötigen Verwaltungsaufwand. Das ist kein Rückschritt für den Naturschutz, sondern ein Fortschritt für seine Umsetzung. Liebe Kolleginnen und Kollegen von der Opposition, wer heute so tut, als ließe sich Naturschutz allein durch immer neue Vorschriften stärken, verkennt die Realität vor Ort. Naturschutz wird nicht besser durch mehr Papier, sondern einzig und allein durch schnellere Umsetzung. (René Schneider [SPD]: Wir haben doch noch gar nichts gesagt!) Machen wir das doch einmal praktisch am Beispiel von Dauergrünland. In der bisherigen Praxis war es üblich, dass Flächen vorsorglich alle fünf Jahre umgebrochen wurden, nicht aus fachlichen Gründen, sondern allein, um ihren Ackerstatus zu erhalten. Das war für viele Betriebe eine unnötige Belastung und in der Sache wenig sinnvoll, gerade dann, wenn die Flächen anschließend wieder als Grünland genutzt wurden. Wir beenden diese Praxis, denn künftig orientieren wir uns klar an den europäischen Vorgaben der gemeinsamen Agrarpolitik zum Erhalt von Dauergrünland. Damit gilt ein einheitlicher, nachvollziehbarer Maßstab, ohne dass Betriebe zu solchen formellen Maßnahmen gezwungen werden. Wir halten am Schutz wertvoller Flächen fest, aber wir gestalten die Regelungen so, dass sie in der Praxis sinnvoll, handhabbar und verhältnismäßig sind, denn Naturschutz funktioniert nur gemeinsam mit der Landwirtschaft, nicht gegen sie. Auch beim Alleenschutz gehen wir einen ausgewogenen Weg: Ja, Alleen bleiben geschützt, aber wir ermöglichen in begründeten Einzelfällen auch Ausnahmen, etwa bei Infrastrukturmaßnahmen. Entscheidend ist: Der Grundsatz „Erhalt vor Ersatz“ bleibt bestehen, und jede Maßnahme wird weiterhin naturschutzfachlich geprüft. Das ist keine Schwächung, das ist verantwortungsvolle Abwägung in der Praxis. Ein weiterer wichtiger Punkt betrifft die Wiedervernässung von Flächen, etwa von Mooren. Bisher war es so, dass entsprechende Maßnahmen häufig zusätzliche Kompensationsmaßnahmen ausgelöst haben, etwa wenn im Zuge der Wiedervernässung Waldflächen betroffen waren. In der Folge musste an anderer Stelle neuer Wald geschaffen werden, selbst wenn die Wiedervernässung ökologisch eindeutig sinnvoll war. Das hat Maßnahmen teilweise erschwert oder sogar ausgebremst. Genau diesen Zielkonflikt lösen wir jetzt endlich auf. Künftig kann stärker berücksichtigt werden, dass die Maßnahme selbst, etwa die Wiedervernässung eines Moores, bereits einen erheblichen ökologischen Mehrwert darstellt. Landtag Damit lösen wir einen Zielkonflikt im Umweltrecht auf und ermöglichen mehr wirksamen Natur- und Klimaschutz in der Fläche. Das heißt konkret, Maßnahmen für Klima- und Naturschutz werden nicht länger durch widersprüchliche Anforderungen behindert. Auch hier gilt: weniger Bürokratie, mehr Wirkung in der Fläche. Wir ändern dabei nicht die grundsätzlichen Anforderungen, aber wir sorgen dafür, dass sie in der Praxis sachgerecht angewendet werden können. Dieses Gesetz steht für eine klare Haltung: Wir setzen auf wirksamen Naturschutz, aber wir sorgen auch dafür, dass er umsetzbar bleibt. Der Naturschutz darf nicht im Verfahren stecken bleiben, er muss in der Fläche wirken. Die Kritik einiger Verbände lautet, wir würden den Naturschutz schwächen. Ich sage Ihnen ganz deutlich: Das Gegenteil ist richtig. Wir stärken den Naturschutz, indem wir ihn handlungsfähig machen. Dieses Gesetz ist eine konkrete Umsetzung des ersten und zweiten Beschleunigungs- und Entlastungspakets der Landesregierung auch im Naturschutzrecht. Wir übertragen damit bewusst die Leitlinien dieser Pakete in das zentrale Fachrecht: weniger Doppelregelung, mehr Einheitlichkeit, klare Zuständigkeiten und insgesamt weniger Bürokratie im Verfahren. Ziel ist es, bestehende Regelungen zu vereinheitlichen, Unklarheiten zu beseitigen und die Anwendung in der Praxis deutlich zu erleichtern, denn nur ein klarer und konsistenter Rechtsrahmen ermöglicht wirksamen Naturschutz. Unser Ansatz ist klar: weniger Bürokratie, mehr Tempo und gleichzeitig ein verlässlicher Schutz unserer Natur. Ich freue mich auf weitere fachliche Beratungen im Ausschuss, über die Überweisung dorthin und bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit. – Danke schön. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)

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