landtag.nrw.de ↗

Dr. Marcus Optendrenk

06.05.2026 Sitzungen 18/121

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Über den Inhalt dieses Antrags haben die Sprecher der Koalitionsfraktionen bereits berichtet. Daher muss ich nichts wiederholen und auch nichts kommentieren. Ich würde jetzt gerne auf drei Punkte aus der Debatte ein bisschen näher eingehen, weil ich glaube, dass das zur Einordnung des Sachverhalts relevant ist. Punkt eins: Die Historie zu den Meldepflichten ist etwas anders, als Frau Kirsch sie hier dargestellt hat. Wir haben damals einen Gesetzentwurf vorgelegt, der darauf basierte, dass das Bundesfinanzministerium wegen der Anforderungen, die der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages und der Bundesrechnungshof stellt, von uns verlangt hat, bestimmte Meldepflichten vorzusehen, damit die Landtag Mittelverwendung von Bund, Ländern und Kommunen einheitlich nachgewiesen werden kann. Die andere Geschichte, die Sie erzählen, ist zwar kürzer und hört sich schöner an, ist und bleibt aber falsch. Sie können sich übrigens bei Herrn Staatssekretär Dr. Bösinger erkundigen, ob ich an der Stelle die Wahrheit sage. Wenn er die Wahrheit sagt, ist es das, was Sie gerade gehört haben. (Heiterkeit von Carolin Kirsch [SPD]) Der zweite Punkt: Herr Witzel hat eine fröhliche Vermischung gemacht, die ich zwar politisch verstehe, die ich aber in der Sache nicht teile, und zwar zu der Frage: Was passiert da möglicherweise auf Bundesebene mit der Vermengung von investiv gedachten Mitteln für andere Ausweichzwecke? Da sind wir nun sehr klar miteinander. Das mögen Sie unter dem formalen Kriterium der verfassungsrechtlichen Zusätzlichkeit noch zehnmal mit mir diskutieren wollen. Wir sind bei einer politischen Zusätzlichkeit aber völlig einig. Die politische Zusätzlichkeit findet sich nicht nur darin, dass wir unsere Investitionen unabhängig von diesem Sondervermögen und dem Einsatz des Sondervermögens – wie Sie im Haushaltsplan ja nachvollzogen haben – deutlich erhöhen. Wir verlagern also nicht, wir machen keine Drehtür, sondern echte Zusätzlichkeit in einem kaufmännischen Sinne. Wir sehen es so, dass wir bei einer schuldenfinanzierten Bundeszuweisung miteinander unseren Business-Case finanzieren dürfen: Stabilität von Infrastruktur, Investitionen in Bildungseinrichtungen und vieles andere, was wir dringend brauchen und wo wir in Nordrhein-Westfalen sowohl im Land wie in den Kommunen unzweifelhaft erhebliche Nachholeffekte haben. Das führt nämlich dazu, dass das Wachstumspotenzial der Wirtschaft, das Bildungspotenzial unserer jungen Menschen und damit die Zukunftschancen des Landes besser werden. (Zuruf von Ralf Witzel [FDP]) – Das ist aber der Punkt, an dem wir uns mit Sicherheit nicht einigen werden, Herr Witzel, nämlich über die Frage, ob das in dem Zustand, in dem alle öffentlichen Haushalte sind, jetzt geleistet werden kann. Die Antwort heißt nämlich: nein. Und das ist die zweite Anmerkung zu der Frage, ob es nun angemessen ist, dass die Kommunen das jetzt tun dürfen. Das, was eben auch Herr Dr. Beucker angesprochen hat, ist nämlich eine Illusion – die Illusion, dass die Kommunen in der Lage wären, die in ihrer eigenen mittelfristigen Finanzplanung vorgesehenen Investitionsmaßnahmen – sprich die Kofinanzierungen – aus dem zu leisten, was sie selbst im Haushalt haben. Man darf in einer Haushaltssicherungskommune, wie Sie ganz genau wissen, einen 40-prozentigen, einen 06.05.2026 20-prozentigen Eigenanteil – was auch immer – für eine Städtebauförderungsmaßnahme nicht neu zusagen. Das darf man nach Haushaltsrecht nicht, und zwar aus genau dem Grund, den Sie eben auch genannt haben, dass man nämlich eine übermäßige strukturelle Schuldenfinanzierung des kommunalen Haushalts vermeiden will. (Kopfnicken von Dr. Hartmut Beucker [AfD]) Wenn wir uns einig darüber sind, dass bundesweit ein Rückstand da ist, was Bildungsinvestitionen, Infrastruktur angeht, dann sollten wir zusätzliche Investitionsmittel für erforderlich halten, auch wenn sie schuldenfinanziert sind. Es gibt keine andere Möglichkeit, als das sowohl durch die Aufhebung des Doppelförderungsverbots auf Bundesebene als auch auf Landesebene zu regeln. Die Wahrheit ist, dass wir beim Verfahren zum Bundesgesetz im letzten Sommer schon eine Verabredung mit dem Bundesfinanzministerium hatten. Alle 16 Finanzminister waren sich einig darüber, dass dieses Doppelförderungsverbot nicht anwendbar ist. Der Art. 143h Grundgesetz ist in seiner neuen Fassung Lex specialis. Das betrifft Regelungen, die bisher im Verfassungsrecht des Bundes, in der Finanzverfassung gelten für Eigenanteile von 90 % Maximum. Da waren wir uns einig. Das ist im Herbst durch die Stellungnahmen des Bundesfinanzministeriums bei der Erarbeitung der Verwaltungsvorschriften und der Verwaltungsvereinbarung aufgehoben worden. Die Dinge haben erst deshalb so spät Eingang finden können, weil wir – alle 16 Länder gegen den Bund – durchsetzen mussten, dass wir das sowohl im Bundesrecht regeln, was gerade passiert, als auch in unserer Landesregelung nachvollziehen. Vorher konnten wir es nicht regeln, weil wir damit gegen Bundesrecht verstoßen hätten. Der Antrag der Koalitionsfraktionen zieht das jetzt exakt nach. Das ist klug und richtig. Eine letzte Bemerkung zur Frage der Beteiligung der Kommunen an diesen Mitteln – das haben wir nun häufig genug diskutiert –: Ich will Ihnen einen Indikator dafür geben, was auf Bundesebene vielleicht gemeint gewesen sein könnte. LuKIFG heißt: Länderund-Kommunal-Infrastrukturfinanzierungsgesetz, das heißt, da stehen die Länder explizit drin. Es ist also nicht im Interesse der Beteiligten in Berlin, nur zu sagen: Gebt doch alles an die Kommunen. – Sondern: Investiere bitte auch in Hochschulen, investiere auch in Infrastruktur auf Landesebene. (Ralf Witzel [FDP]: Unbestritten!) Das ist der Punkt, warum die Frage mit den 80 % aus meiner Wahrnehmung heraus richtig entschieden worden ist, nämlich dass wir den Großteil der Kommunalzuweisung pauschal machen und dass wir einen Teil zweckgebunden machen, weil es mit der Pauschalzuweisung zum Beispiel bei großen Landtag Infrastrukturbauwerken in der Umsetzung nicht funktionieren würde. Dann können wir uns weiter darüber unterhalten, ob Sie uns jetzt bitte dabei helfen, das Geld vor Ort möglichst schnell einsetzbar zu machen. Das ist Sache des parlamentarischen Verfahrens. Ich habe Vertrauen, dass Sie das gut regeln werden. – Danke schön. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)

Alle Reden von Dr. Marcus Optendrenk Protokoll ↗