Dr. Hartmut Beucker
Sehr geehrter Herr Präsident! Verehrte Damen! Geehrte Herren! Beantragt ist die Überweisung in den Ausschuss. Dem werden wir zustimmen, aber nicht, weil wir den Gesetzentwurf für angemessen halten. Der Entwurf hat zwei Seiten. Auf der einen Seite sieht es so aus, als ob Kommunen von bürokratischen Hürden befreit werden und mehr Möglichkeiten bekommen, sich an Förderprogrammen zu beteiligen. Für sich gesehen ist das schön. Warum nicht? Es gibt aber eine andere Seite. Das Geld, mit dem die Kommunen jetzt an mehr Förderprogrammen teilnehmen können, kommt nämlich aus Töpfen, die dafür eigentlich nicht gefüllt wurden. Aufgestellt hat den Topf des NRW-Plans natürlich die Landesregierung, aber gefüllt wird der Topf mit dem Geld der Bundesregierung, das aus den Sonderverschuldungen kommt, die gemeinhin „Sondervermögen“ genannt werden. Eigentlich sollten die Mittel des NRW-Plans nach der Absicht des Bundes für wachstumsfördernde und zusätzliche Investitionen verwendet werden. Diese Bindung wird durch den vorliegenden Entwurf aufgehoben. Nun können die Mittel allgemein für Förderprogramme verwendet werden, auch wenn daran nichts wachstumsfördernd und nichts zusätzlich ist. (Simon Rock [GRÜNE]: Stimmt doch gar nicht!) Diese allgemeinen Förderungen sollten mit Geld aus dem normalen Haushalt der Gemeinden gestützt werden, aber nun werden dafür die zusätzlichen schuldenfinanzierten Bundesmittel eingesetzt. Das ist aus zwei Gründen schlimm. Zum einen fehlt das Geld jetzt bei den zusätzlichen wachstumsfördernden Vorhaben. Zum anderen kommt das Geld aus der Verschuldung und nicht aus dem Gemeindehaushalt, der an den Möglichkeiten der Gemeinde orientiert und geplant ist. Jetzt gibt es zwar mehr Möglichkeiten, aber diese bedeuten Verschuldung und Belastung für die kommenden Generationen. Den Kommunen wird mit diesem Gesetzentwurf nur ein zusätzliches Finanzierungsinstrument in die Hand gegeben, um sowieso schon geplante Ausgaben zu finanzieren. Man nimmt den Kommunen so Druck zum Sparen und zur Priorisierung von Aufgaben und Ausgaben. Bund und Länder werden somit ebenfalls, zumindest kurzfristig, von ihrer Pflicht entbunden, die Kommunen endlich auskömmlich zu finanzieren und ihnen nicht nur Aufgaben aufzubürden, ohne diese vollständig mit Geld zu hinterlegen. 06.05.2026 Alle Altparteien machen mit, auf Landesebene die Regierungsfraktionen um die CDU und die Grünen. Auf Bundesebene ist die Regierungskoalition eine andere, aber auch die CDU ist dabei. In beiden Fällen ist der Regierungschef also von der CDU. Das ist die Partei, die bis zur letzten Bundestagswahl für die Schuldenbremse eingetreten ist und dann in einem zumindest demokratietheoretisch höchst zweifelhaften Verfahren durch einen bereits abgewählten Bundestag noch schnell die Bremse de facto hat abschaffen lassen. Das Land und die Kommunen werden so schleichend vom süßen Gift der Staatsverschuldung abhängig. Keine der Altparteien will sparen. Alle schielen heftig auf Steuererhöhungen. Die Verschuldung dient aber nur dazu, Probleme zu übertünchen und in die Zukunft zu schieben, damit die Altparteien erst einmal so weitermachen können wie bisher. Sie alle, wie Sie hier sitzen, wollen einfach den Moment verzögern, in dem Sie der Bevölkerung reinen Wein einschenken müssen. Sie haben versagt, und die Party ist bald vorbei. Diese Schulden können aber nur verzögern und werden irgendwann zurückgezahlt werden müssen. Das wird leider schmerzhaft werden. Sie beweisen mit diesem Gesetz, dass die Mittel Ihres Planes nicht entsprechend ausgegeben werden. Kollege Voussem hat davon gesprochen, die Bedürfnisse der Kommunen bedienen zu wollen. Ja, mag sein, aber das sind die Bedürfnisse von Süchtigen. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall von der AfD – Zurufe von der SPD: Oh!)
