Carolin Kirsch
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Die regierungstragenden Fraktionen bringen hier einen Änderungsvorschlag zum NRW-Infrastrukturgesetz ein, welches die Landesregierung wiederum im Herbst letzten Jahres vorgelegt hatte und zum Jahresende 2025 veröffentlicht wurde. Im Wesentlichen geht es darum, den Kommunen die Möglichkeit zu eröffnen, die pauschal weitergeleiteten Infrastrukturmittel als Eigenanteil für die Förderprogramme des Landes einzusetzen bzw. hier Verfahrenssicherheit zu schaffen. Zudem soll § 11 Abs. 3 des Gesetzes wegfallen, da das dort beschriebene Meldeverfahren nicht mehr benötigt bzw. abgelöst wird. Ich möchte dies zum Anlass nehmen, zumindest noch einmal kurz auf die Genese dieses Gesetzes einzugehen. Wir erinnern uns: Die Landesregierung hätte seinerzeit die Möglichkeit gehabt, die Infrastrukturmittel des Bundes ohne Bedingungen an die Kommunen weiterzuleiten. (Ralf Witzel [FDP]: So ist es!) Die SPD hatte seinerzeit eine Weiterleitung in Höhe von 80 % gefordert, um die Kommunen angesichts der katastrophalen Finanzlage wirklich schnell und 06.05.2026 unbürokratisch zu unterstützen. Diese Chance hat die Landesregierung verpasst. (Ralf Witzel [FDP]: Genauso ist es!) Stattdessen hat sie mit dem NRW-Infrastrukturgesetz ein kompliziertes Gesetz mit zahlreichen zusätzlichen Förderprogrammen geschaffen. Bei der seinerzeitigen Anhörung hat es daher insbesondere von den kommunalen Spitzenverbänden erhebliche Kritik gehagelt. (Beifall von der SPD und der FDP) Das Gesetz war einfach handwerklich schlecht gemacht. Es waren unter anderem völlig überzogene Meldepflichten geplant, die die Koalition dann mit einem eigenen Änderungsantrag etwas abgemildert hat. Seinerzeit wurde der § 11 angepasst, um das Schlimmste zu verhindern. Aber insgesamt war dieses Gesetz ein einziges Misstrauensvotum der Landesregierung gegen die kommunale Selbstverwaltung. Die Botschaft war klar: Wir trauen euch Kommunen nicht zu, dass ihr selber vor Ort am besten wisst, wofür ihr die Infrastrukturmittel einsetzen müsst. Wir entscheiden darüber, wofür ihr die Infrastrukturmittel ausgeben dürft. (Beifall von der SPD und der FDP) Die Verteilung von Mitteln über zusätzliche Förderprogramme hat ja dann auch den netten Nebeneffekt, dass man als zuständige Ministerin oder zuständiger Minister einen schönen Pressetermin zur Förderbescheidübergabe machen kann. (Ralf Witzel [FDP]: Ganz genau!) Jetzt wollen Sie zumindest klarstellen, dass die Kommunen die pauschalen Infrastrukturmittel als Eigenanteil für die Landesförderprogramme einsetzen können. Man hat also offensichtlich doch noch erkannt, dass die Kommunen angesichts ihrer desolaten Finanzsituation vielfach gar nicht mehr in der Lage wären, sich an Förderprogrammen zu beteiligen, wenn sie den Eigenanteil aus den bestehenden Haushaltsmitteln aufbringen müssten. Es bleibt bei allen Anpassungen aber beim Grundproblem dieses Gesetzes: zu wenig pauschale Mittel, zu viele Förderprogramme, zu viel Bürokratie. – Letztlich muss man fragen, ob die Koalition das Problem nicht schon früher hätte erkennen müssen und Änderungen nicht auch schon früher hätte auf den Weg bringen können. Meine Fraktion stimmt der Überweisung aber selbstverständlich zu und wird das weitere Verfahren im Interesse der Kommunen konstruktiv begleiten. – Vielen Dank. (Beifall von der SPD) Landtag
