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Klaus Voussem

CDU 06.05.2026 Sitzungen 18/121

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Zwischen politischem Anspruch und praktischer Wirkung liegt die Qualität der gesetzlichen Ausgestaltung. Diese Qualität schärfen wir heute mit unserem Änderungsantrag. Im Kern geht es um eine gezielte Nachsteuerung des Nordrhein-Westfalen-Plans für gute Infrastruktur. Wer investieren möchte, muss die rechtlichen Rahmenbedingungen so gestalten, dass sie auch wirken. Entscheidend sind zwei Punkte. Zum einen setzen wir das größte Investitionspaket in der Geschichte unseres Landes noch besser um. Zum anderen zeigt die kommunalfreundlichste Koalition aller Zeiten: Wir reagieren unmittelbar auf die Bedürfnisse unserer Kommunen. (Zuruf von Stefan Zimkeit [SPD]) Kreise, Städte sowie Gemeinden stehen vor der Herausforderung, dringend notwendige Investitionen umzusetzen, und stoßen dabei immer wieder auf unnötige Hürden. Genau hier setzen wir an. Wir schaffen Klarheit, vereinfachen Verfahren und stärken die kommunale Handlungsfähigkeit. Ein zentraler Punkt ist die Frage der Mittelverwendung. Mit § 4a schaffen wir eine eindeutige gesetzliche Grundlage dafür, dass Mittel aus dem Nordrhein-Westfalen-Plan für kommunale Eigenanteile eingesetzt werden können, und zwar vollständig und rechtssicher. Das ist mehr als eine technische Ergänzung. Es ist eine notwendige Präzisierung in einem komplexen Fördergefüge aus Bundes- und Landesmitteln mit unterschiedlichen Regelungen. Wenn wir wollen, dass Investitionen stattfinden, dürfen wir diese Strukturen nicht zu einem Hemmnis werden lassen. Deshalb treffen wir klare Entscheidungen. Diese Mittel können wie eigene Haushaltsmittel eingesetzt werden. Abweichende Regelungen treten dahinter zurück. Das ist Normenklarheit und ein klares Signal an die Kommunen. Dieses Gesetz ist nicht nur gut gemeint, sondern auch gut gemacht. Ein weiterer Punkt betrifft die Praxis. Mit der Aufhebung des bisherigen § 11 Abs. 3 reagieren wir auf den Fortgang der Umsetzung. Das digitale Förderportal ist freigeschaltet. Eine Übergangsregelung ist nicht mehr erforderlich. Wir vereinfachen, bevor es unnötig komplex wird. Regelungen gelten nur so lange, wie sie gebraucht werden und nicht länger. Hinzu kommen klare Vorgaben zur Publizität. Die Gestaltungsleitlinie wird verbindlich. Das schafft Einheitlichkeit, vermeidet Unsicherheiten und macht sichtbar, wo investiert wird. Der Nordrhein-Westfalen-Plan ist außergewöhnlich: über 31 Milliarden Euro an Investitionen, mehr als zwei Drittel davon für unsere Kommunen. Seine Landtag eigentliche Stärke liegt jedoch in der Struktur, in langfristiger Planungssicherheit, in der Verbindung von Flexibilität und Steuerungsfähigkeit und im Vertrauen auf die kommunale Verantwortung. Gerade deshalb kommt es auch auf die Details an. Große Programme scheitern selten an der Idee, sondern an der Umsetzung. Dieser Änderungsantrag stellt sicher, dass genau das nicht geschieht. Er schafft Klarheit, vermeidet Reibungsverluste und stärkt die Handlungsfähigkeit vor Ort. Denn entscheidend ist: Politische Zielsetzungen müssen so ausgestaltet sein, dass sie in der Praxis tragen. Der politische Wille ist formuliert. Seine rechtliche Umsetzung muss ihm Wirksamkeit verleihen. Das ist die Aufgabe guter Gesetzgebung. Oder, um es mit einem oft zitierten Satz zu sagen: Man muss die Dinge so einfach wie möglich machen, aber nicht einfacher. – Genau darum geht es. Wir machen ein gutes Gesetz besser und sorgen dafür, dass das größte Investitionsprogramm unseres Landes seine Wirkung entfalten kann – sachlich, rechtssicher, kommunalfreundlich und im Sinne unserer Kommunen. Es ist der FDP geschuldet, dass diese entscheidende Verbesserung des Gesetzes nicht schon heute verabschiedet werden kann, sondern noch einmal eine Schleife über den Ausschuss nehmen wird. Ich hoffe, Sie haben dafür plausible Gründe. (Ralf Witzel [FDP]: Aber hallo!) Der Überweisung stimmen wir zu. – Herzlichen Dank. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)

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