Dr. Werner Pfeil
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Kollegen und Kolleginnen! Es geht um Opferschutz und nicht um Täterschutz. Deswegen hatten wir als FDP-Fraktion bereits 2024 den Plenarantrag „Entschlossen gegen digitale Gewalt: Deepfakes und Pornfakes stoppen“ in den Landtag eingebracht. Es ging in unserem FDP-Antrag um den Schutz der betroffenen Frauen, Aufklärung bereits in den Schulen und die Weiterbildung von Polizei und Staatsanwaltschaft. Wir haben damals, vor 20 Monaten, in unserem FDP-Antrag geschrieben – ich zitiere –: „Die aktuellen rechtlichen Rahmenbedingungen sind oft unzureichend, um diesen Formen digitaler Gewalt effektiv zu begegnen. Die Behandlung als Bagatelldelikte führt zu einer Grauzone, in der Täter häufig straflos ausgehen.“ Jeder, der digitale Gewalt in seinen unterschiedlichsten Facetten bereits erlebt hat, wird dem daher entschieden entgegentreten. Laut aktueller Dunkelfeldstudie ist dies bereits jede fünfte Frau. Die Fälle sexualisierter digitaler Gewalt nehmen zu. Die Erstellung von Deepfakes durch KI ist inzwischen auch ohne spezielle IT-Kenntnisse möglich. Laut einer aktuellen Studie lässt sich auf Basis eines Fotos Landtag in weniger als 25 Minuten kostenfrei ein einminütiges Pornfake-Video erstellen. Davor müssen Kinder, Jugendliche, Frauen und auch Männer geschützt werden. (Beifall von der FDP) Folgen dieser digitalen Gewalt sind – das wurde eben schon gesagt – Angstzustände, Depressionen und ein Gefühl des Kontrollverlusts. Im AfD-Antrag wird all dies verkannt. In Deutschland gibt es nämlich bisher keine spezifischen Gesetze, wonach die Erstellung und Verbreitung von Deepfakes und Pornfakes verboten wäre. Unsere Einschätzung aus dem Jahr 2024, die wir als FDP-Fraktion schon damals im Plenum geäußert haben, gilt auch heute noch: Die aktuellen rechtlichen Rahmenbedingungen sind oft unzureichend, um diesen Formen digitaler Gewalt effektiv zu begegnen. Andere Länder sind hier weiter. Das Internet darf kein rechtsfreier Raum sein. Wer im Netz gemobbt, beleidigt oder verleumdet wird, muss sich wehren können. Wir haben daher an dieser Stelle gefordert, stärker gegen digitale Gewalt vorzugehen. Auch wenn unser Antrag damals abgelehnt wurde, wurde die von Marco Buschmann als Bundesjustizminister angestoßene Gesetzesinitiative auf Bundesebene weiterverfolgt. In dem AfD-Antrag wird proklamiert, der strafrechtliche Gewaltbegriff dürfe nicht pervertiert werden. Dies ist absurd. Als das Strafgesetz – das hat Dagmar Hanses eben gesagt – im Jahr 1872 in Kraft getreten ist, war das digitale Zeitalter noch nicht einmal absehbar. Gerade auch die Strafgesetze und strafrechtlichen Definitionen müssen jedoch mit der Zeit gehen und der jeweiligen Realität entsprechen. Der AfD-Antrag ist Hohn und Geringschätzung gegenüber den Opfern. Er schützt die Opfer nicht, sondern will ein unzureichendes Strafrechtssystem beibehalten. Wir lehnen den Antrag ab. (Beifall von der FDP – Vereinzelt Beifall von der SPD und den GRÜNEN)
