Klaus Esser
Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Sie wollen das eine nicht mehr sein, aber das andere auch nicht wirklich werden. Über dem ganzen Gesetzesvorhaben der Landesregierung zur Schaffung von Schiene.NRW schwebt ein Damoklesschwert namens Verfassungswidrigkeit oder potenzieller Verfassungswidrigkeit. Professor Beckmann hat es in der Anhörung mehrfach erklärt und erläutert. Die Zielsetzung, den Schienenpersonennahverkehr in NRW effizienter, verlässlicher und zukunftsfähiger zu organisieren, ist richtig und notwendig. Aber, und das ist entscheidend, der vorliegende Gesetzentwurf ist nicht dazu geeignet, dieses Ziel tatsächlich zu Landtag erreichen. Deshalb lehnen wir ihn ebenso ab wie den vorliegenden Änderungsantrag. Erstens. Die versprochene Vereinfachung der Strukturen bleibt eine reine Behauptung. Was uns hier als Reform verkauft wird, droht in der Praxis genau das Gegenteil zu bewirken. Statt Zuständigkeiten klar zu bündeln, wird eine zusätzliche Organisationsebene geschaffen. Eine neue Landesgesellschaft bedeutet nicht automatisch mehr Effizienz. Sie kann auch mehr Abstimmungsbedarf, längere Entscheidungswege und weniger Transparenz bedeuten. Die bestehenden Aufgabenträger verfügen bereits über gewachsene Strukturen, regionale Expertise und funktionierende Netzwerke. Diese nun durch eine übergeordnete Konstruktion zu ergänzen ohne klare Abgrenzung der Kompetenzen, wirft mehr Fragen auf, als dass Fragen beantwortet werden. Zweitens. Die finanziellen und rechtlichen Auswirkungen sind völlig unzureichend geklärt. Die Einrichtung einer neuen Landesgesellschaft verursacht Kosten für Personal, Verwaltung, Organisation. Gleichzeitig bleibt der Nachweis aus, dass diesen Kosten konkrete, belastbare Effizienzgewinne gegenüberstehen. Wir reden hier nicht über theoretische Synergien, sondern über Steuergeld. Wer neue Strukturen schafft, muss darlegen können, dass sie sich rechnen, und zwar nachvollziehbar und transparent. Genau das fehlt. Hinzu kommen verfassungsrechtliche Bedenken und Unsicherheiten. Wie werden die Verkehrsbetriebe eingebunden? Wer haftet? Welche rechtlichen Vorgaben sind zu beachten? Auch hier bleibt der Gesetzentwurf vage, wo Klarheit dringend geboten wäre. Drittens. Die regionale Verankerung des Nahverkehrs gerät in Gefahr. Der öffentliche Personennahverkehr lebt von Nähe, von Kenntnis der lokalen Gegebenheiten, von direkter Abstimmung mit Kommunen und Verkehrsunternehmen. Eine stärkere Zentralisierung kann sinnvoll sein, wenn sie echten Mehrwert bringt. Doch hier ist ein solcher Mehrwert nicht erkennbar. Im Gegenteil, es besteht die Gefahr, dass bewährte Strukturen geschwächt und regionale Bedürfnisse weniger berücksichtigt werden. Besonders kritisch ist der Umgang des zuständigen Ministeriums mit zentralen Entscheidungsgrundlagen. Nach der Beschlussfassung im Verkehrsausschuss am 24. April wurde ein 60-seitiges Gutachten vorgelegt, erstellt bereits im Dezember 2025, also mehrere Monate vorher, durch eine namhafte internationale Wirtschaftskanzlei. Dieses Vorgehen wirft erhebliche Fragen auf. Warum wurde dieses Gutachten nicht frühzeitig in das parlamentarische Verfahren eingebracht? Warum wurde zunächst eine Expertenanhörung durchgeführt, ohne diese zentrale Analyse offenzulegen? Und warum wurden für diese Bewertung externe, mutmaßlich kostenintensive 06.05.2026 Berater hinzugezogen, statt auf vorhandene Expertise im Land zurückzugreifen? Transparenz und frühzeitige Information sind keine Nebensache, sie sind Grundlage parlamentarischer Entscheidungsfindung. Wenn entscheidende Unterlagen erst nach scharfer Kritik nachgereicht werden, dann beschädigt das das Vertrauen in das Verfahren und den Prozess einer Anhörung. Zusammenfassend lässt sich also sagen: Die Ziele des Gesetzes sind nachvollziehbar, aber der gewählte Weg überzeugt überhaupt nicht. Es droht die Schaffung eines neuen Verwaltungsapparats mit entsprechenden Versorgungsposten, ohne dass klare Synergieeffekte erkennbar wären. Gleichzeitig bestehen erhebliche rechtliche und finanzielle Risiken, die bislang nicht ausreichend adressiert sind. All das wirkt ein wenig so, als ob sich Verkehrsminister Krischer mit Schiene.NRW so eine Art Denkmal bauen möchte, damit er auf irgendetwas verweisen kann, was er in dieser Legislatur Zentrales geschafft hat. Solange zentrale Fragen zur Effizienz, zur Finanzierung und zur regionalen Einbindung ungeklärt bleiben, kann diesem Gesetzesvorhaben nicht zugestimmt werden. Deshalb appelliere ich an Sie: Lehnen Sie diesen Gesetzentwurf in seiner jetzigen Form ab, besinnen Sie sich auf die angehörten Experten, prüfen Sie Alternativen und legen Sie einen Vorschlag vor, der tatsächlich ein großer Wurf wäre und Schiene.NRW auf einen guten Weg bringen würde, einen Vorschlag, der geeignet wäre, den Schienenpersonennahverkehr in Nordrhein-Westfalen nachhaltig zu stärken und zu entbürokratisieren. Ich möchte abschließend noch einmal an Professor Beckmann erinnern. Er hat es in der Anhörung mehrfach angekündigt und mehrfach erklärt: Es droht das Thema „Verfassungswidrigkeit“. Wenn der Gesetzentwurf so bleibt, wie er jetzt ist, dann wird Schiene.NRW vermutlich mit einer Klagewelle starten. – Ich danke Ihnen herzlich für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall von der AfD)
