Oliver Krauß
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Präsident, es war so laut; ich hatte das nicht vernommen. Lautstärke kann Qualität aber nicht ersetzen – das lernen wir jeden Tag. Daher freue ich mich, dass wir jetzt mit Ruhe und Sachlichkeit über ein wichtiges Thema sprechen, nämlich über die enormen Herausforderungen, die der öffentliche Personennahverkehr zu bewältigen hat, und das nicht nur in Nordrhein-Westfalen. Die sanierungsbedürftige Infrastruktur, eine erhebliche finanzielle Beanspruchung durch den Coronarettungsschirm und die extrem gestiegenen Kosten in Folge von Kriegen und Krisen, der Fachkräftemangel und nicht zuletzt die Probleme bei Zuverlässigkeit und Qualität: Das sind nur ein paar Punkte. Wir alle wissen, dass die Mobilitätswende nur dann ein wirklicher Erfolg werden kann, wenn wir uns wirklich auf Regionalzüge und S-Bahnen verlassen können. Das Ziel dieser Landesregierung ist es, dafür eine einheitlichere und effizientere Organisation des Schienenpersonennahverkehrs zu schaffen. Überwiegend anerkannt ist, dass eine Reform sinnvoll und notwendig ist. Denn nur so können wir entscheidende Fortschritte für die Menschen erzielen, um die es in erster Linie geht, nämlich für die Fahrgäste. Daneben liegt ein besonderer Fokus auf den betroffenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Sie sind es, die nach monatelanger, intensiver Debatte nun Planungssicherheit verdienen. Einige haben gerade zum Schluss eine zu hohe Geschwindigkeit im Gesetzgebungsprozess beklagt, doch keine eigenen Vorschläge unterbreitet. Die Fraktionen von CDU und Grünen gehen nun gemeinsam voran. Wir zeigen, dass wir handeln, und zwar mit der gebotenen Sorgfalt, aber ohne schuldhaftes Zögern. Wir zeigen, dass wir die Ergebnisse der Anhörung, insbesondere den Input der bisherigen Aufgabenträger und der kommunalen Spitzenverbände, ernst nehmen, und wir nutzen sie für sinnvolle, gebotene Änderungen am ursprünglichen Gesetzentwurf. 06.05.2026 Wir alle sind sensibilisiert gewesen, als nicht unerhebliche verfassungsrechtliche Bedenken gegen den ursprünglichen Gesetzentwurf laut wurden und teilweise sogar schon sehr frühzeitig mit Klagen gedroht wurde. Das nimmt niemand, der Verantwortung trägt, auf die leichte Schulter – nicht nur, weil wir alle uns verpflichtet haben, die Verfassung zu wahren. Die Kommunalkreditfähigkeit der neuen Organisationen ist ebenso zu berücksichtigen wie das Haftungsrisiko für unsere Kommunen. Aber wenn wir uns in diesem Hause doch über den Reformbedarf weitgehend einig sind, dann ist es aus unserer Sicht kaum verantwortlich, sich ohne eigene konstruktive Vorschläge ausschließlich auf diejenigen Stimmen zu berufen, die die Verfassungsmäßigkeit anzweifeln. Andere Stimmen teilen diese Zweifel nämlich in keiner Weise. Wir können in diesem Gesetz sicherlich nicht alles regeln. Dafür gibt es auch noch andere Wege als eine Satzung. Es liegt in der Natur der Sache, dass wir trotz der nun vorgeschlagenen Erhöhungen noch mehr Geld zur Verfügung stellen könnten, dass auch immer noch mehr Geld gewünscht wird. Wenn die Quote der vom Land garantierten Verkehrsleistungen nun auf 70 % festgelegt wird, dann hätten wir alle uns vielleicht auch über eine höhere Quote gefreut. Doch wir müssen in der Sache realistisch bleiben. Auch Schiene.NRW wird nicht von heute auf morgen Wunder – wie etwa eine schnelle Angleichung bisher unterschiedlicher Bahnsteighöhen bei der S-Bahn in Nordrhein-Westfalen – vollbringen können. Doch wir wollen und wir können die soliden Voraussetzungen dafür schaffen, dass es endlich vorangeht, und bitten dafür um Ihre Zustimmung, verbunden mit einem großen Dankeschön an alle, die sich konstruktiv eingebracht haben. – Vielen Dank. (Beifall von der CDU, Michael Röls [GRÜNE] und Laura Postma [GRÜNE])
